blikk LaSIS-Bildung              
zur infothek zum forum zur galerie zur übersicht  
   
blikk info          
   
   
Mitarbeit bei einer neuen Arbeitsumgebung
Der Pate/die Patin

 

 

 

Neue Arbeitsumgebung

Die Anmeldung einer neuen Arbeitsumgebung für den Bildungsserver blikk erfolgt über die Einreichung einer Beschreibung, die folgende Angaben zum Inhalt hat:

  • Angaben zur Person, welche die Gruppe leitet (Nachname, Vorname, Dienstsitz, Wohnort, Strasse, Email, Telefon)
  • Angaben zu den mitarbeitenden Personen (Nachname, Vorname, Dienstsitz)
  • Angaben über den Themenbereich (Kurzbeschreibung)

Wird die Anmeldung positiv begutachtet, wird zwischen blikk über die Herausgeberrunde und dem Antragsteller eine Vereinbarung getroffen über die Durchführung und über die Einsetzung als Pate.

Der Pate/die Patin Der Pate leitet eine Arbeitsgruppe und übernimmt die Verantwortung für den Aufbau und für die dauerhafte Betreuung der Arbeitsumgebung. Die Arbeitsumgebung muss folgenden Grundsätzen entsprechen:

 

 

Formular für Ansuchen

 

Inhalt

Die Inhalte sind relevant für den Unterricht an den Schulen und entsprechen den Grundsätzen des Lehrplans. Die eingestellten Dokumente und die über "links" erreichbaren Dokumente verbreiten keine strafrechtlichen Inhalte. Die persönlichen Daten werden nur mit Zustimmung der Betroffenen verbreitet. Jede Werbung wird ausgeschlossen. Eine Ausnahme für die Werbung ist nur zulässig, wenn dadurch die Authentizität der Dokumente unvermeidbar ist.

Rechte und Pflichten

Für die eingestellten Dokumente muss ein Nutzungsrecht zur Verbreitung über den Bildungsserver 'blikk' bestehen. Durch die Verwendung der vorgesehenen Vorlagen wird das einheitliche Erscheinungsbild gewährleistet.

Beiträge in Forum und Galerie werden moderiert.

Der Pate hat das Recht und die Pflicht, solche Beiträge auszuschließen und zurückzuweisen, die den Grundsätzen von 'blikk' widersprechen.

Die Beauftragung als Pate dauert ein Schuljahr und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht gekündigt wird. Kündigungsfrist ist zwei Monate. Aus wichtigen Gründen kann die Vereinbarung jederzeit gekündigt werden.

Der Verantwortliche für 'blikk' verpflichtet sich dem Paten die erforderlichen Zugänge für die Betreuung der Arbeitsumgebung zu geben.

      zum seitenanfang  

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe Bozen 2000 -