| Einbinden, nicht auslagern Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote gibt zu denken
Betreff: Landesgesetzentwurf Nr. 147/07: Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe Stellungnahme zum Art. 17-bis: Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote
Sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Otto Saurer, sehr geehrter Herr Schulamtsleiter Dr. Peter Höllrigl, die beiden Unterfertigten sind von der Redaktion der pädagogischen Zeitschrift „forum schule heute“ angesprochen worden, für die nächste Ausgabe einen Beitrag zum angeführten Bereich zu schreiben, und zwar aus der Sicht von Schulleuten, die nun nicht mehr direkt involviert sind und somit die Thematik mit etwas mehr Distanz sehen. Der Umstand, dass der Gesetzestext bereits demnächst im Landtag diskutiert und gegebenenfalls verabschiedet wird, veranlasst uns, Ihnen unsere Gedanken bereits jetzt mitzuteilen. Uns ist nämlich bewusst geworden, dass die Schule vor einer sehr bedeutsamen Weichenstellung steht. Am 7. April 2008 haben bei einer Pressekonferenz alle Gewerkschaften, Lehrerverbände, die Direktorenvereinigung und der Verband der Autonomen Schulen einhellig Position bezogen, und das muss zu denken geben! Diese Einmütigkeit ist in der Geschichte der Südtiroler Schule einmalig.
Druck von außen Offensichtlich trifft die Frage, ob die Zuständigkeit der Schule im Pflicht-Bereich aufgeweicht werden kann, einen wesentlichen Punkt der Schule. Folgendes fällt uns auf: Das Anliegen kommt stark von Elternseite und von außerschulischen Bildungseinrichtungen und Organisationen. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe: Die Gesellschaft tendiert zur Einführung der 5-Tage-Woche, und diese bringt vermehrten Nachmittagsunterricht. Die Möglichkeit, während der Woche außerschulische Angebote zu nutzen, wird somit enger. Die Einführung zusätzlicher Angebote (wie letzthin des Englisch-Unterrichts) schraubt die erforderliche Unterrichtszeit weiter nach oben. In der Tat sieht das gleiche Gesetz im Art. 16 eine Erhöhung des Mindeststundenkontingentes an der Grundschule vor. Offensichtlich wird dies nun vielen Eltern zu viel. Sie fordern durch die Anerkennung außerschulischer Angebote unseres Erachtens im Grunde nichts anderes als eine Kürzung der verpflichtenden Anwesenheit an der Schule! Außerdem befürchten nun auch außerschulische Träger Engpässe und eine Abnahme ihrer „Klientel.“
Neue Zuständigkeiten und Aufgabenfelder Die öffentliche Pflichtschule hat im Laufe der letzten Jahre in der Tat scheibchenweise immer mehr Zuständigkeiten und Aufgabenfelder erhalten:
Das hatte und hat – wie erwähnt – eine weitere Erhöhung der Unterrichtszeit zur Folge. Da alle Bereiche wichtig sind, der „Topf“ aber offensichtlich voll ist, muss – bildlich gesprochen – irgendwo die Luft heraus, und es entsteht ein enormer Druck auf den Wahlpflichtbereich. Dieser aber ist eine Stärke der Schule! Mit der Einführung des Wahlpflichtbereiches wurde eine sinnvolle Entwicklung angebahnt und vor wenigen Jahren Folgendes verordnet: „Die verpflichtende Unterrichtszeit (Kern- und Wahlpflichtbereich) ist (…) in erster Linie durch die Lehrpersonen der Schule abzudecken, da diese den pädagogischen Auftrag haben, die Individualisierung des Lernens und die Entfaltung der ganzheitlichen Persönlichkeit anzustreben. Die verpflichtende Unterrichtszeit (Kern- und Wahlpflichtbereich) dient dazu, das Recht und die Pflicht jedes Schülers und jeder Schülerin auf Bildung zu garantieren und die Chancengleichheit für alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen zu gewährleisten. Von dieser Pflicht und von diesem Recht kann der Schüler bzw. die Schülerin nicht entbunden werden. Auch Bildungsguthaben, die außerhalb der Schule erworben werden (…), befreien nicht vom Besuch der verpflichtenden Unterrichtszeit. Die Schule kann zur Umsetzung besonderer Ziele eventuell auch Tätigkeiten in Kooperation mit Vereinen, Verbänden, Körperschaften usw. anbieten. Ausgangspunkt der Zusammenarbeit sind immer die Bildungsziele der Schule, für die die Lehrpersonen die Gesamtverantwortung tragen. Formeller Träger dieser Bildungsangebote bleibt aber die Schule.“ (Auszug aus dem Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 13/2005 vom 26. April 2005) In der Tat läuft seit der Einführung des Wahlpflichtbereiches und des Wahlbereiches einiges an den Schulen neu und gut: Es gibt klassenübergreifende Schülergruppen, lernzielbezogene Kleingruppen, vielfältige Angebote in allen Bereichen (besonders auch in Musik, Sport …). Die vielfältigen Angebote ermöglichen den Schülern, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln, und den Lehrpersonen, die Schüler stärker in ihrer Gesamtpersönlichkeit wahrzunehmen. Dies führt zu einer Stärkung der Lehrer-Schüler-Beziehung, die sowohl aus der Sicht der Lehrer wie auch aus der Sicht der Schüler wichtig und wertvoll ist. Sie hat auch eine positive Auswirkung auf die Schulgemeinschaft in Bezug auf das soziale Verhalten. Vor allem größere Projekte sind ein nachhaltiger Gewinn für die gesamte Schulgemeinschaft: Schülerinnen und Schüler erleben jenes „Eventgefühl“, das sie schätzen, und es wird ihnen in einem pädagogischen, „gesunden“ Rahmen geboten! Dafür gibt es viele und beeindruckende Beispiele. Mittelschulen erhalten die Möglichkeit, intern für die Klassenzüge unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Nicht ohne Grund fällt die Rückmeldung der Dienststelle für Evaluation zu diesem Thema positiv aus. Evaluationsergebnisse an verschiedenen Schulen belegen, dass der Wahlpflichtbereich bei Schülern und Eltern sehr gut ankommt. Das alles setzt aber voraus, dass die Schule mit dieser Zeit und mit allen Schülern rechnen kann, um methodisch-didaktisch fundierte Angebote planen und gegebenenfalls flexibel, projektbezogen arbeiten zu können.
Gefahren, Fragen und Probleme Eine Öffnung des Wahl-Pflichtbereichs brächte nun aus unserer Sicht eine ganze Reihe von Gefahren, von neuen Fragen und von neuen Problemen:
Ganz abgesehen davon bringt jetzt schon die Diskussion um die „Qualität“ der Lehrer, die Aus- und Weiterbildung und das Lehrer-Plansoll viel Unruhe in die Pflichtschule. Und wir dürfen nicht vergessen, dass der Wahlpflichtbereich Teil des ursprünglichen Kernunterrichts ist. Wenn also Teile des Kernunterrichts gekürzt wurden, muss die Schule die frei gewordene Zeit selbst verwalten dürfen! Und da haben außerschulische Anbieter nicht mitzumischen und nicht mitzunaschen!
Anregungen und Fazit
Persönliche Schlussgedanken Die Schule hat sehr wohl verstärkt zur Kenntnis zu nehmen, was der Schüler außerschulisch leistet. Das ist sie dem Kind, dem Jugendlichen schuldig. Dazu stehen im Rahmen des Wahlbereichs alle Türen offen – und sie sind weiter aufzureißen. „Baut Schulen mit großen Fenstern!!“ (Josef Ferrari) Auch im Pflichtbereich kann und soll die Schule kooperieren: untereinander, mit den Eltern, mit anderen Bildungseinrichtungen, mit der Dorfgemeinschaft, mit dem Umfeld. Dies geschieht bereits an vielen Schulen in vorbildlicher Weise. Aber es ist immer die Schule, die hereinholt, die entscheidet und die der formelle Träger bleibt. Unseres Erachtens heißt die Devise daher: Einbinden, nicht auslagern!
Mit freundlichen Grüßen Dr. Helmut Kiem Dr. Hermann Schönthaler
Helmut Kiem war bis Herbst 2007 Direktor des Grundschulsprengels Meran/Stadt, Hermann Schönthaler Direktor des Schulsprengels Schlanders. PS: Der Landesrat und der Schulamtsleiter haben am 08.05.2008 geantwortet und mitgeteilt, dass sie die vielen Stellungnahmen und Vorbehalte zur Kenntnis und ernst nehmen. Im Schreiben werden die inzwischen bekannt gewordenen Änderungsanträge der Landesregierung zum Artikel 17-bis ausführlich dargelegt und begründet.
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