Einbinden, nicht auslagern

Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote gibt zu denken

Der folgende Beitrag hat eine eigene Geschichte: Ursprünglich als Grundsatzartikel für diese Ausgabe von „forum schule heute“ geplant, erhielt er plötzlich aus aktuellem Anlass eine besondere Bedeutung, und es schien sinnvoll zu sein, ihn den Entscheidungsträgern noch vor der Beschlussfassung im Landtag zu übermitteln. Wir haben den Artikel daher Ende April als Brief verfasst und verschickt, und in dieser Form wird er hier wiedergegeben.
Wenn – wie im April – viele Schulleute aller Couleurs aufschrecken, dann muss ein sensibler Nerv betroffen und getroffen sein: Es geht offensichtlich um Substantielles! In der Tat stehen wir mitten in der Diskussion, was Schule in dieser Zeit leisten soll und leisten kann – und was nicht, bzw. was dieser Leistung dienlich ist – und was nicht. Diese Diskussion braucht noch viel Zeit, Raum und Tiefe.

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass hier die Verdienste außerschulischer Organisationen geschmälert werden, am allerwenigsten jene der Musikschulen! Es gilt daher, darauf zu achten, nicht in „Stellvertreter-Kriege“ abzudriften: Es geht nicht um Vergleiche! Es geht um die Verwaltung wichtiger Gaben und Vor-Gaben: um Zeit, um Fülle und um Maß.

Betreff: Landesgesetzentwurf Nr. 147/07: Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe

Stellungnahme zum Art. 17-bis: Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

 

Sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Otto Saurer,

sehr geehrter Herr Schulamtsleiter Dr. Peter Höllrigl,

die beiden Unterfertigten sind von der Redaktion der pädagogischen Zeitschrift „forum schule heute“ angesprochen worden, für die nächste Ausgabe einen Beitrag zum angeführten Bereich zu schreiben, und zwar aus der Sicht von Schulleuten, die nun nicht mehr direkt involviert sind und somit die Thematik mit etwas mehr Distanz sehen.

Der Umstand, dass der Gesetzestext bereits demnächst im Landtag diskutiert und gegebenenfalls verabschiedet wird, veranlasst uns, Ihnen unsere Gedanken bereits jetzt mitzuteilen.

Uns ist nämlich bewusst geworden, dass die Schule vor einer sehr bedeutsamen Weichenstellung steht. Am 7. April 2008 haben bei einer Pressekonferenz alle Gewerkschaften, Lehrerverbände, die Direktorenvereinigung und der Verband der Autonomen Schulen einhellig Position bezogen, und das muss zu denken geben!

Diese Einmütigkeit ist in der Geschichte der Südtiroler Schule einmalig.

 

Druck von außen

Offensichtlich trifft die Frage, ob die Zuständigkeit der Schule im Pflicht-Bereich aufgeweicht werden kann, einen wesentlichen Punkt der Schule.

Folgendes fällt uns auf:

Das Anliegen kommt stark von Elternseite und von außerschulischen Bildungseinrichtungen und Organisationen.

Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe: Die Gesellschaft tendiert zur Einführung der 5-Tage-Woche, und diese bringt vermehrten Nachmittagsunterricht. Die Möglichkeit, während der Woche außerschulische Angebote zu nutzen, wird somit enger.

Die Einführung zusätzlicher Angebote (wie letzthin des Englisch-Unterrichts) schraubt die erforderliche Unterrichtszeit weiter nach oben. In der Tat sieht das gleiche Gesetz im Art. 16 eine Erhöhung des Mindeststundenkontingentes an der Grundschule vor.

Offensichtlich wird dies nun vielen Eltern zu viel. Sie fordern durch die Anerkennung außerschulischer Angebote unseres Erachtens im Grunde nichts anderes als eine Kürzung der verpflichtenden Anwesenheit an der Schule!

Außerdem befürchten nun auch außerschulische Träger Engpässe und eine Abnahme ihrer „Klientel.“

 

Neue Zuständigkeiten und Aufgabenfelder

Die öffentliche Pflichtschule hat im Laufe der letzten Jahre in der Tat scheibchenweise immer mehr Zuständigkeiten und Aufgabenfelder erhalten:

  • den Wahlpflichtbereich als Weg zum individualisierten Lernen (damit eine Kürzung des Kernbereichs um zwei Stunden);
  • die verstärkte Betonung und Bewertung der Mobilität und Verkehrserziehung, der politischen Bildung, der Umweltbildung, der Gesundheitsförderung und Ernährung sowie der emotionalen Bildung;
  • die verstärkte Behandlung der Kommunikations- und Informationstechnologie;
  • die Einführung des Englischunterrichts ab der 4. Klasse Grundschule.

Das hatte und hat – wie erwähnt – eine weitere Erhöhung der Unterrichtszeit zur Folge.

Da alle Bereiche wichtig sind, der „Topf“ aber offensichtlich voll ist, muss – bildlich gesprochen – irgendwo die Luft heraus, und es entsteht ein enormer Druck auf den Wahlpflichtbereich. Dieser aber ist eine Stärke der Schule!

Mit der Einführung des Wahlpflichtbereiches wurde eine sinnvolle Entwicklung angebahnt und vor wenigen Jahren Folgendes verordnet:

„Die verpflichtende Unterrichtszeit (Kern- und Wahlpflichtbereich) ist (…) in erster Linie durch die Lehrpersonen der Schule abzudecken, da diese den pädagogischen Auftrag haben, die Individualisierung des Lernens und die Entfaltung der ganzheitlichen Persönlichkeit anzustreben.

Die verpflichtende Unterrichtszeit (Kern- und Wahlpflichtbereich) dient dazu, das Recht und die Pflicht jedes Schülers und jeder Schülerin auf Bildung zu garantieren und die Chancengleichheit für alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen zu gewährleisten. Von dieser Pflicht und von diesem Recht kann der Schüler bzw. die Schülerin nicht entbunden werden. Auch Bildungsguthaben, die außerhalb der Schule erworben werden (…), befreien nicht vom Besuch der verpflichtenden Unterrichtszeit.

Die Schule kann zur Umsetzung besonderer Ziele eventuell auch Tätigkeiten in Kooperation mit Vereinen, Verbänden, Körperschaften usw. anbieten. Ausgangspunkt der Zusammenarbeit sind immer die Bildungsziele der Schule, für die die Lehrpersonen die Gesamtverantwortung tragen. Formeller Träger dieser Bildungsangebote bleibt aber die Schule.“ (Auszug aus dem Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 13/2005 vom 26. April 2005)

In der Tat läuft seit der Einführung des Wahlpflichtbereiches und des Wahlbereiches einiges an den Schulen neu und gut:

Es gibt klassenübergreifende Schülergruppen, lernzielbezogene Kleingruppen, vielfältige Angebote in allen Bereichen (besonders auch in Musik, Sport …).

Die vielfältigen Angebote ermöglichen den Schülern, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln, und den Lehrpersonen, die Schüler stärker in ihrer Gesamtpersönlichkeit wahrzunehmen.

Dies führt zu einer Stärkung der Lehrer-Schüler-Beziehung, die sowohl aus der Sicht der Lehrer wie auch aus der Sicht der Schüler wichtig und wertvoll ist. Sie hat auch eine positive Auswirkung auf die Schulgemeinschaft in Bezug auf das soziale Verhalten.

Vor allem größere Projekte sind ein nachhaltiger Gewinn für die gesamte Schulgemeinschaft: Schülerinnen und Schüler erleben jenes „Eventgefühl“, das sie schätzen, und es wird ihnen in einem pädagogischen, „gesunden“ Rahmen geboten! Dafür gibt es viele und beeindruckende Beispiele.

Mittelschulen erhalten die Möglichkeit, intern für die Klassenzüge unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen.

Nicht ohne Grund fällt die Rückmeldung der Dienststelle für Evaluation zu diesem Thema positiv aus. Evaluationsergebnisse an verschiedenen Schulen belegen, dass der Wahlpflichtbereich bei Schülern und Eltern sehr gut ankommt.

Das alles setzt aber voraus, dass die Schule mit dieser Zeit und mit allen Schülern rechnen kann, um methodisch-didaktisch fundierte Angebote planen und gegebenenfalls flexibel, projektbezogen arbeiten zu können.

 

Gefahren, Fragen und Probleme

Eine Öffnung des Wahl-Pflichtbereichs brächte nun aus unserer Sicht eine ganze Reihe von Gefahren, von neuen Fragen und von neuen Problemen:

  • Es ist vorhersehbar, dass immer mehr Vereine in den Pflichtbereich der Schule hereindrängen.
  • Es droht die Gefahr eines neuen „Zwei-Klassen-Systems“ in der Pflichtschule: Schulen in Zentren werden mehr „Partner“ haben, Talentierte suchen sich das außerschulische Angebot; es gibt aber Schüler, die außerschulische Angebote gar nicht nützen können.
  • Eine Trainingsstunde wird dem Unterricht gleichgesetzt!
  • Schule und andere Bildungseinrichtungen werden plötzlich zu Konkurrenten.
  • Die Schule hat neue Probleme bei der Bewertung: Sie muss bewerten, was sie nicht leistet.
  • Eine Frage am Rande: Kann die Musikschule mit dem derzeitigen Lehrerstock diese Arbeit leisten, wenn – laut eigenem Bericht – schon jetzt viele Anträge nicht berücksichtigt werden können?
  • Die Auslagerung des Wahlpflichtbereiches hat voraussichtlich das Ende der Mittelschulen mit musikalischer Ausrichtung zur Folge!

Ganz abgesehen davon bringt jetzt schon die Diskussion um die „Qualität“ der Lehrer, die Aus- und Weiterbildung und das Lehrer-Plansoll viel Unruhe in die Pflichtschule.

Und wir dürfen nicht vergessen, dass der Wahlpflichtbereich Teil des ursprünglichen Kernunterrichts ist. Wenn also Teile des Kernunterrichts gekürzt wurden, muss die Schule die frei gewordene Zeit selbst verwalten dürfen! Und da haben außerschulische Anbieter nicht mitzumischen und nicht mitzunaschen!

 

Musiktheater „Morgenrot“

Kooperationsprojekt in Kortsch bei Schlanders

Der Grundschullehrer und Theaterpädagoge Rudi Mair hat im Rahmen des Wahlpflicht- bzw. Wahlbereiches das Musiktheater „Morgenrot“ auf die Bühne gebracht. Mitgewirkt haben die Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Klasse der Grundschule Kortsch, die Lehrpersonen, einige Eltern sowie die Theatergruppe Kortsch und das Schulorchester der Mittelschule Schlanders. Die Kostüme wurden von den Schülerinnen der Fachschule für Hauswirtschaft Kortsch entworfen und genäht. Der Zulauf war so groß, dass zwei Zusatzaufführungen eingelegt werden mussten. Ein Riesenerfolg!

Anregungen und Fazit

  • Wenn das Problem darin besteht, dass die Schule zu viel Unterrichtszeit beansprucht, ist die Unterrichtszeit insgesamt zu kürzen und der Lehrplan zu „entrümpeln“. Die Unterrichtszeit ist in Italien vergleichsweise ohnehin eher hoch. Der Gesetzgeber kann ruhig die Quantität kürzen, wenn er die Standards dementsprechend festsetzt und dann der Schule die gesamte Zeit lässt! Bildlich gesprochen: Wenn das Bild zu groß ist, dann muss man es in seiner Gesamtheit verkleinern und nicht Teile abschneiden.
  • Über Ausmaß und Form des Wahlpflichtbereichs muss die Schule selbst entscheiden dürfen. Der Wahlpflichtbereich gehört zum Pflichtbereich und somit der Schule; die Schule muss diesen Spielraum haben und selbst nutzen können; das ist wichtig für die Ganzheitlichkeit des Unterrichts und für die Ganzheitlichkeit des Schülers.
  • Es klingt widersprüchlich, wenn mit ein und demselben Gesetz im Art. 16 die Unterrichtszeit erhöht und im Art. 17 die Auslagerung eingeführt wird!

Persönliche Schlussgedanken

Die Schule hat sehr wohl verstärkt zur Kenntnis zu nehmen, was der Schüler außerschulisch leistet. Das ist sie dem Kind, dem Jugendlichen schuldig.

Dazu stehen im Rahmen des Wahlbereichs alle Türen offen – und sie sind weiter aufzureißen. „Baut Schulen mit großen Fenstern!!“ (Josef Ferrari)

Auch im Pflichtbereich kann und soll die Schule kooperieren: untereinander, mit den Eltern, mit anderen Bildungseinrichtungen, mit der Dorfgemeinschaft, mit dem Umfeld. Dies geschieht bereits an vielen Schulen in vorbildlicher Weise. Aber es ist immer die Schule, die hereinholt, die entscheidet und die der formelle Träger bleibt.

Unseres Erachtens heißt die Devise daher: Einbinden, nicht auslagern!

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helmut Kiem             Dr. Hermann Schönthaler

 

Helmut Kiem war bis Herbst 2007 Direktor des Grundschulsprengels Meran/Stadt, Hermann Schönthaler Direktor des Schulsprengels Schlanders.

PS: Der Landesrat und der Schulamtsleiter haben am 08.05.2008 geantwortet und mitgeteilt, dass sie die vielen Stellungnahmen und Vorbehalte zur Kenntnis und ernst nehmen. Im Schreiben werden die inzwischen bekannt gewordenen Änderungsanträge der Landesregierung zum Artikel 17-bis ausführlich dargelegt und begründet.

 

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