Transparente Verwaltung

Die Transparenz stellt die Grundbedingung für die Gewährleistung kollektiver und individueller Freiheiten sowie bürgerlicher, politischer und sozialer Rechte dar. Demnach bemühen wir uns Informationen über die Organisation unserer Schule zur Gänze zugänglich zu machen, damit alle Bürger/innen die Verwendung von öffentlichen Mitteln und die Verfolgung von institutionellen Zwecken allgemein kontrollieren können. Auf unserer Website unter der Sektion "Transparente Verwaltung" haben wir eine Reihe von Daten, Dokumenten und Informationen veröffentlicht und für Sie zugänglich gemacht.

Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: Gsd.Auer@schule.suedtirol.it

   

Allgemeine Bestimmun-gen

Programm für Transparenz und Integrität

Art. 10, Abs. 8, Buchst. a

www.schule.suedtirol.it/gs-auer

Allgemeine Akte

Art. 12, Abs. 1, 2

1. Allgemeine Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln:

http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp

2. Rundschreiben des Schulamtsleiters: http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp

3. Verhaltenskodizes:

·     allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013):

http://www.provinz.bz.it/schulamt/download/Verhaltenskodex.pdf

·     eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft:  www.schule.suedtirol.it/gs-auer

·     Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal: http://www.provinz.bz.it/personal/themen/personal-verwaltung-disziplinarrecht.asp

4. Leitbild, Schulprogramm und die interne Schulordnung:
     www.schule.suedtirol.it/gs-auer

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Art. 34, Abs. 1, 2

Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter der Schulen, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen,

Bescheinigungsbefugnissen, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln:

Beschluss des Schulrates Nr. 15/205 über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen:

und Ansuchen um Befreiung von Schülerbeiträgen: Ansuchen zur Befreiung von Schülerbeiträgen

Organisation

Politisch-administrative Organe

Art. 13, Abs. 1, Buchst. a
Art. 14

Politisch-administrative Organe samt Angabe ihrer Kompetenzen:

In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

 

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

·     Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter.

Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte

des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.

·     Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur

 Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen,

beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung

des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit

der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.

 

·     Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse

sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen

 Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.

·     Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den

Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des

Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.

·     Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten

Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden

·     Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

·     Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel

·     Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch

·     Die Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.

·   Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

 

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die

Zusammensetzung der Organe regeln.

 

Kompetenzen des Schulrates

(laut LG Nr. 20/1995)

·     Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.

·     Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der

Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:

er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium

vorgeschlagenen Erziehungsplan,

er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,

er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen

Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der

schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,

er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der

finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,

er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des

Landeshauptmanns verabschiedet werden.

·     Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung

 festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.

·     Der Schulrat kann weitere Befugnisse an die Schulführungskraft delegieren.

·     Der Schulrat genehmigt das Jahresprogramm des Schülerrates,

·     Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten

für Mitbestimmungsgremien,

·     Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

(laut LG Nr. 12/2000)

·     Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,

·     Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,

·     Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,

·     Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,

·     Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die

Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

(laut DLH Nr. 74/2001)

·     Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.

·     Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.

·     Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen fest.

·     Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.

·     Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.

·     Der Schulrat kann die Schulführungskraft ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.

·     Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

·     Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,

·     Gründung von Stiftungen,

·     Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,

·     dingliche Rechte über Immobilien,

·     Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,

·     wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,

·     Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:

 http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=- und das

Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen:

http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=-

Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten

Art. 47

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag)

Art. 28, Abs. 1

Für die Schule nicht zutreffend“

Gliederung der Ämter

Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c

Informationen über die Organisation der Schule

1. Organisationsstruktur der Schule:

Der deutschsprachige Grundschulsprengel hat seinen Sitz in Auer, Truidn 2, und besteht aus 6 Schulstellen. Im Schuljahr 2016/2017 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 57 Lehrpersonen und 12 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung:

Verfügung: Finanzbudget 2017, Investitionsbudget 2017

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie

in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich

 für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals.

 Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht)

unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln

(die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule

 mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die

verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie

und übernehmen dementsprechende Verantwortung.

2. Graphische Darstellung der Organisation der Schule: Schulprogramm auf www.schule.suedtirol.it/gs-auer

Telefon und elektronische Post

Art. 13, Abs. 1, Buchst. d

Telefonnummer: 0471 – 810436, FAX: 0471 – 810970, E-Mail: gsd.auer@schule.suedtirol.it, PEC-Adresse: GSP.Auer@pec.prov.bz.it

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

Art. 15, Abs. 1,2

www.provinz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/externe-mitarbeiter-deutsche-schule.asp

Lebenslauf D.G.

Lebenslauf D.B.

Überprüfung Interessenskonflikt D.G.-D.B.

Lebenslauf V.B.

Erklärung Interessenskonflikt U.d.B

Lebenslauf U.d.B

Personal

Führungskräfte in Spitzenpositionen

Art. 15, Abs. 1, 2
Art. 41, Abs. 2, 3

Für die Schule nicht zutreffend

 

 

Führungskräfte

Art. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3

Schulführungskraft: Siegfried Schrott, Beauftragung mit Dekret des Schulamtsleiters Nr.9012/2015 vom 26.06.2015,

Gehalt:  http://www.provinz.it/personal/download/Schulfuehrunskraefte_dirigenti_scolastici_01102013.pdf;

Lebenslauf: Siegfried Schrott

 

Die Schulführungskraft Siegfried Schrott hat keine Beauftragungen oder Ämter in privaten Körperschaften inne,

welche von der öffentlichen Verwaltung geregelt oder finanziert  werden. Er übt weiters keine freiberuflichen Tätigkeiten aus.

 

Organisatorische Positionen

Art. 10, Abs. 8, Buchst. d

Direktorstellvertreterin: Judith Bacher, Schulstellenleiterinnen GS Auer: Julia Grasser, Annemarie Gruber; Schulstellenleiterinnen Montan: Judith Bacher, Ilse Bonell; Schulstellenleiterinnen Aldein: Evelyn Moser, Maria Ploner; Schulstellenleiter Truden: Eleonore Franzelin, Christian Giordani; Schulstellenleiterin Altrei: Alberta Pichler; Schulstellenleiterin Oberradein: Sigrid Prinoth

 

Stellenplan

Art. 16, Abs. 1, 2

Siehe: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

 

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Art. 17, Abs. 1, 2

Siehe: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

 

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten

Art. 16, Abs. 3

Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten der vergangenen drei Monate: 8,12

 

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

Art. 18, Abs. 1

Direktorstellvertreterin: Judith Bacher (Vergütung laut Art. 29 des LKV vom 23.04.2003), Schulstellenleiterinnen GS Auer: Julia Grasser, Annemarie Gruber (Vergütung: 132 Std. zu 22€); Schulstellenleiterinnen Montan: Judith Bacher, Ilse Bonell (Vergütung: 86 Std. zu 22€); Schulstellenleiterinnen Aldein: Evelyn Moser, Maria Ploner (86 Std. zu 22€); Schulstellenleiter Truden: Eleonore Franzelin, Christian Giordani (86 Std. zu 22€); Schulstellenleiterin Altrei: Alberta Ludwig (68 Std. zu 22€); Schulstellenleiterin Oberradein: Sigrid Prinoth (50 Std. zu 22€)

Koordinatorinnen: Monika Paller (Integration), Martina Gamper (Unterrichtsentwicklung), Astrid Amplatz (Reformpädagogik) Vergütung insgesamt: 3.000€

Didaktischer Systembetreuer: Christian Giordani (30 Std. zu 22€), Silver Cappello (10 Std. zu 22€), Julia Grasser (10 Std. zu 22€), Petra Moser (10 Std. zu 22€), Monika Paller (10 Std. zu 22€), Karin Amplatz (5 Std. zu 22€), Mirjam Ceol (5 Std. zu 22€)

Beauftragter des Arbeitsschutzdienstes: Paul Niederstätter (31 Std. zu 22€)

Bibliothekarinnen: Direktionsbibliothek: Barbara Amplatz (30 Std. zu 22€), Heidi Obkircher (10 Std. zu 22€), Annemarie Gruber (30 Std. zu 22€), Judith Gruber (18 Std. zu 22€), Agnes Kiem (18 Std. zu 22€), Irmgard Matzneller (16 Std. zu 22€), Alberta Pichler (7 Std. zu 22€), Mirjam Ceol (7 Std. zu 22€).

Alle Aufträge wurden für das Schuljahr 2016/17 vergeben.

 

 

Kollektivvertragsverhandlungen

Art. 21, Abs. 1

Siehe: http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/

 

Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

Art. 21, Abs. 2

Siehe: http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp

 

Interne Kontrollorgane (OIV)

Art. 10, Abs. 8, Buchst. c

Für die Schule nicht zutreffend

 

Wettbewerbe

 

Art. 19

Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/wettbewerbe.asp

Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen):

http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellen-lehrpersonen.asp

Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte:

 http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/news.asp

 

Performance

Performance-Plan

Art. 10, Abs. 8, Buchst. b

Leitbild und Schulprogramm unter dem entsprechenden Menüeintrag auf www.schule.suedtirol.it/gs-auer

 

Bericht zur Performance

Art. 10, Abs. 8, Buchst. b

In Bearbeitung

 

Gesamtbetrag der Prämien

Art. 20, Abs. 1

Siehe: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp

 

Daten zu den Prämien

Art. 20, Abs. 2

Siehe: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp

 

Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Art. 20, Abs. 3

In Bearbeitung

 

Kontrollierte Körperschaf-ten

Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Art. 22, Abs. 1, Buchst. a
Art. 22, Abs. 2, 3

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Beteiligte Gesellschaften

Art. 22, Abs. 1, Buchst. b
Art. 22, Abs. 2, 3

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften

Art. 22, Abs. 1, Buchst. c
Art. 22, Abs. 2, 3

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Grafische Darstellung

Art. 22, Abs. 1, Buchst. d

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Verwaltungs-tätigkeiten und Verfahren

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

Art. 24, Abs. 1

Anzahl der Schulstellen: 6; Anzahl der Klassen: 29; Anzahl der Schülerinnen und Schüler: 384; Anzahl der Lehrpersonen: 53; Anzahl des Verwaltungspersonals: 13.

 

Verfahrensarten

Art. 35, Abs. 1, 2

Siehe: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp

 

Monitoring der Verfahrenszeiten

Art. 24, Abs. 2

In Bearbeitung

 

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Art. 35, Abs. 3

Ansprechperson:

Schulsekretärin Claudia Pernthaler – Tel. Nr. 0471/810436 –claudia.pernthaler@schule.suedtirol.it

 

Maßnahmen

Maßnahmen politische Organe

Art. 23

Beschlüsse des Schulrates

 

Maßnahmen Führungskräfte

Art. 23

Dekrete der Schulführungskraft: (Dekrete SFK - 2017)

 

Kontrollen in Unternehmen

 

Art. 25

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Ausschreibun-gen und Verträge

 

Art. 37, Abs. 1,2

Verträge

 

 

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigun-gen

Kriterien und Modalitäten

Art. 26, Abs. 1

Beschluss des Schulrates: www.schule.suedtirol.it/gs-auer

 

Gewährungsakte

Art. 26, Abs. 2
Art. 27

Ansuchen um die Befreiung von Schülerbeiträgen: Beschluss Schülerbeiträge

 

Bilanzen

Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung

Art. 29, Abs. 1

Finanzbudget 2017,

Investitionsbudget 2017

 

 

 

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen

Art. 29, Abs. 2

„In Bearbeitung“. Derzeit klärt das Amt für Schulfinanzierung ab, inwieweit dieser Plan

 zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen laut Art. 19 des GvD Nr. 91/2011 an den Schulen umzusetzen ist.

 

 

 

Immobilien und Vermögensver-waltung

Immobilienvermögen

Art. 30

Das Schulgebäude in Auer befindet sich im Eigentum der Gemeinde Auer, das Schulgebäude in Montan im Eigentum der Gemeinde Montan,

das Schulgebäude in Truden im Eigentum der Gemeinde Truden, das Schulgebäude in Altrei im Eigentum der Gemeinde Altrei,

die Schulgebäude in Aldein und Oberradein gehören der Gemeinde Aldein.

 

Mieten

Art. 30

Für die Schule nicht zutreffend

 

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

 

Art. 31, Abs. 1

keine

 

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards

Art. 32, Abs. 1

Die Prinzipien der Gleichheit, Gleichbehandlung, Angemessenheit, Kontinuität sowie der Aufnahme und Integration laut

 Dienstleistungscharta im Dekret des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995

(http://www.isfamiliari.it/download/iis/carta_dei_servizi.pdf) gelten für den GSP Auer. Der Schulbetrieb stützt sich auf

die Grundsätze des Schulprogramms, das neben der Schulordnung, den organisatorischen und didaktischen Richtlinien

 auch das Leitbild der Verwaltung enthält. Das Schulprogramm ist auf der Homepage des GSP einsehbar.

Die Verwaltung ist – außer in begründeten Ausnahmefällen – täglich von Montag bis Donnerstag von 07.45 Uhr bis 11.00 Uhr

und von 14.30 bis 16.30 Uhr besetzt, freitags von 07.45 Uhr bis 11.00 Uhr.

 

Kosten

Art. 32, Abs. 2, Buchst. a
Art. 10, Abs. 5

In Bearbeitung

 

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen

Art. 32, Abs. 2, Buchst. b

Da aufgrund er hohen Komplexität und der damit verbundenen Vielfalt von Diensten an einem Schulsprengel eine einheitliche

Angabe von durchschnittlichen Zeiträumen für die Abwicklung von Diensten nicht möglich ist bzw. keine Aussagekraft besitzt,

wird an dieser Stelle vermerkt, dass der GSP Auer darum bemüht ist, alle erforderlichen und beantragten Dienste in möglichst

kurzen Zeiträumen abzuwickeln.

 

Wartelisten im Gesundheitswesen

Art. 41, Abs. 6

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Zahlungen der Verwaltung

Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

Art. 33

Indikator für den Zeitraum Jänner-Juni 2017: -22,26

 

IBAN und elektronische Zahlungen

Art. 36

IBAN: IT 85 S 08114 58670 000306031706

 

Öffentliche Bauten

 

Art. 38

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Planung und Raumordnung

 

Art. 39

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Umweltinfor-mationen

 

Art. 40

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Konventionier-te private Sanitätsstruk-turen

 

Art. 41, Abs. 4

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Außerordentli-che Maßnahmen und Notfälle

 

Art. 42

„Für die Schule nicht zutreffend“

 

Weitere Inhalte

 

 

Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt.

Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten

gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder

Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt

werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.

 

Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ können an

folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: Gsd.Auer@schule.suedtirol.it