Schülerbewertung
im Schulsprengel Meran/Stadt
 
Beschluss des Lehrerkollegiums vom
5.9.2014
für die Schülerbewertung
folgende Kriterien anzuwenden
 
Zielsetzungen und Inhalte der Bewertung:
1)  
die Fächer und Tätigkeiten
des Kernbereichs (gemäß Beschluss der Landesregierung vom 19. Jänner 2009 Nr.
81 die Fächer: Religion, Deutsch, Italienisch 2. Sprache, Englisch (ab der 4.
Klasse GS) Geschichte, Geografie, Mathematik, Naturwissenschaften, Musik,
Technik, Kunst, Bewegung und Sport), zu bewerten
2) 
In der Grundschule die Fächer Geschichte – Geografie
und Naturwissenschaften zu einem Bewertungsfach zu bündeln, die Fächer Kunst
und Technik ebenfalls zu einem Bewertungsfach zusammen zu fassen.
3) 
Die Inhalte und Lernbereiche der fächerübergreifenden
Kompetenzen LIG und 
KIT
 den unterschiedlichen Fächern zuzuweisen;
(Anlage 3, 4, 5, 6)
4) 
Den Wahlpflichtbereich in der Grundschule halbjährlich zu
bewerten
5) 
Den Wahlpflichtbereich in der Mittelschule, je nach
Schwerpunkt, in die Bewertung des jeweiligen Kernfachs einzubeziehen;
6) 
Die Tätigkeiten des Wahlbereichs mit einer Dauer von
weniger als 15 Stunden im Schülerbogen anzuführen, die Anwesenheitsdauer mit
Angabe der effektiv besuchten Stundenanzahl zu vermerken, alle Wahlangebote mit
einer Gesamtdauer von mehr als 15 Stunden zu bewerten
7) 
Für die Bewertung der Kernfächer werden folgende
Bewertungsstufen vereinbart
  
  
    
      | 
         zehn
        
         
       | 
      
         der Schüler/die Schülerin
        hat
        
         
       | 
      
         erweiterte Ziele
        
         
       | 
      
         sicher erreicht
        
         
       | 
    
    
      | 
         neun
        
         
       | 
      
         der Schüler/die Schülerin
        hat
        
         
       | 
      
         erweiterte Ziele
        
         
       | 
      
         weitgehend erreicht 
        
         
       | 
    
    
      | 
         acht
        
         
       | 
      
         der Schüler/die Schülerin
        hat
        
         
       | 
      
         grundlegende Ziele
        
         
       | 
      
         erreicht
        
         
       | 
    
    
      | 
         sieben
        
         
       | 
      
         der Schüler/die Schülerin
        hat
        
         
       | 
      
         grundlegende Ziele
        
         
       | 
      
         in den meisten Lernbereichen
        im Wesentlichen erreicht
        
         
       | 
    
    
      | 
         sechs
        
         
       | 
      
         der Schüler/die Schülerin
        hat
        
         
       | 
      
         grundlegende Ziele
        
         
       | 
      
         in den Lernbereichen
        teilweise erreicht
        
         
       | 
    
    
      | 
         fünf
        
         
       | 
      
         der Schüler/die Schülerin
        hat
        
         
       | 
      
         grundlegende Ziele
        
         
       | 
      
         in den Lernbereichen nicht
        erreicht
        
         
       | 
    
    
      | 
         gilt
        ausschließlich für die Mittelschule
        
         
       | 
    
    
      | 
         vier
        
         
       | 
      
         der Schüler/die Schülerin
        hat
        
         
       | 
      
         keinen persönlichen
        Fortschritt erzielt
        
         
       | 
      
         und sich auch nicht darum
        bemüht
        
         
       | 
    
  
  
 
 
8) 
Für die Bewertung der Pflichtquote und für die Bewertung
des Wahlbereichs werden folgende Bewertungsstufen vereinbart
·       
Kompetenzen sicher erreicht
·       
Kompetenzen erreicht
·       
Kompetenzen teilweise erreicht
·       
Kompetenzen nicht erreicht
 
Für die Bewertung des Verhaltens in der
Mittelschule folgende Kriterien anzuwenden:
  
  
    
      | 
         Note
        
         
       | 
      
         
         
         
       | 
    
    
      | 
         
         
         
        
         
         
        Zehn
        
         
        oder
        
         
        Neun
        
         
       | 
      
          
        Der Schüler/die Schülerin respektiert die schulischen Regeln und kommt
        den schulischen Verpflichtungen pünktlich und regelmäßig nach; 
        
         
        er/sie ist höflich zu
        Lehrpersonen und MitschülerInnen und trägt zu einem positiven
        Klassenklima bei. 
        Die Schülerin/der Schüler verhält sich angemessen und korrekt.
        
         
        (Der KR entscheidet mit
        einfacher Mehrheit, ob ZEHN oder NEUN vergeben wird.)
        
         
       | 
    
    
      | 
         
         
         
        
         
         
        Acht
        
         
       | 
      
         
         
         
        Der Schüler/die Schülerin
        nimmt schulische Pflichten nicht verlässlich wahr; erhält Mitteilungen
        an die Eltern (zum Beispiel wegen regelmäßig fehlender Hausübungen,
        Unterschriften, Arbeitsmaterialien, kleinerer Disziplinarverstöße);
        er/sie muss öfter an die Gesprächsregeln erinnert werden; er/sie
        erscheint manchmal unpünktlich.
        
         
        
         
         
       | 
    
    
      | 
         
         
         
        
         
         
        Sieben
        
         
       | 
      
         
         
         
        Der Schüler/die Schülerin
        missachtet Anweisungen der Lehrpersonen; er/sie stört häufig den
        Unterricht; er/sie gebraucht Schimpfwörter, ordinäre Ausdrücke,
        flucht wiederholt; verhält sich MitschülerInnen gegenüber nicht
        korrekt. 
        
         
        
         
         
       | 
    
    
      | 
         
         
         
        
         
         
        
         
         
        
         
         
        Sechs
        
         
       | 
      
         
         
         
        Der Schüler/die Schülerin
        zeigt respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen und MitschülerInnen;
        sie/er beschädigt und/oder verschmutzt mutwillig schulisches Eigentum;
        er/sie verhält sich destruktiv, stört sehr oft den Unterricht; er/sie
        zeigt aggressives Verhalten MitschülerInnen oder Lehrpersonen gegenüber;
        gefährdet sich und andere.
        
         
        Er/sie weist unentschuldigte
        Absenzen wegen Schuleschwänzens auf.
        
         
        Sie/er weist Eintragungen im
        Klassenbuch auf bzw. wurde bereits aus der Klassen-/Schulgemeinschaft
        ausgeschlossen.
        
         
        
         
         
       | 
    
    
      | 
         
         
         
        Fünf
        
         
       | 
      
         
         
         
        Der Schüler/die Schülerin
        wurde im Laufe des Schuljahres für insgesamt 15 Tage aus der
        Schulgemeinschaft ausgeschlossen.
        
         
        
         
         
       | 
    
  
  
 
Der Klassenvorstand schlägt die Verhaltensnote
vor, diese wird im Klassenrat diskutiert und mit (einfacher) Mehrheit
beschlossen.