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aktualisiert im März 2012

                             

Beschluss zur Schülerbewertung im Schulsprengel Meran Stadt

  Zielsetzungen und Inhalte der Bewertung:

1)     die Fächer und Tätigkeiten des Kernbereichs (gemäß Beschluss der Landesregierung vom 19. Jänner
    2009 Nr. 81 die Fächer: Religion, Deutsch, Italienisch 2. Sprache, Englisch (ab der 4. Klasse
    GS) 
Geschichte, Geografie, Mathematik, Naturwissenschaften, Musik, Technik, Kunst, Bewegung
    und Sport), zu bewerten;

2)     in der Grundschule die Fächer Geschichte – Geografie und Naturwissenschaften zu einem
    Bewertungsfach zu bündeln, die Fächer Kunst und Technik ebenfalls zu einem Bewertungsfach
    zusammenzufassen;

3)     die Inhalte und Lernbereiche der fächerübergreifenden Kompetenzen den unterschiedlichen
    Fächern und Halbjahren zuzuweisen;

4)     den Wahlpflichtbereich in der Grundschule halbjährlich zu bewerten;

5)     den Wahlpflichtbereich in der Mittelschule, je nach Schwerpunkt, in die Bewertung des jeweiligen
    Kernfachs einzubeziehen;

6)     die Tätigkeiten des Wahlbereichs mit einer Dauer von weniger als 15 Stunden im Schülerbogen
    anzuführen, die Anwesenheitsdauer mit Angabe der effektiv besuchten Stundenanzahl zu
    vermerken; alle Wahlangebote mit einer Gesamtdauer von mehr als 15 Stunden zu bewerten;

7)     für die Bewertung der Kernfächer und Wahlpflichtfächer werden folgende Bewertungsstufen
    vereinbart

zehn

Der Schüler/die Schülerin hat

erweiterte Ziele

sicher 
erreicht.

neun

Der Schüler/die Schülerin hat

erweiterte Ziele

weitgehend 
erreicht.

acht

Der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

erreicht.

sieben

Der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den meisten Lernbereichen im Wesentlichen erreicht.

sechs

Der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den Lernbereichen 
teilweise erreicht.

fünf

Der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den Lernbereichen nicht erreicht.

Folgendes gilt ausschließlich für die Mittelschule:

vier

Der Schüler/die Schülerin hat

keinen persönlichen Fortschritt erzielt

und sich auch nicht darum bemüht.

8)  für die Bewertung des Verhaltens in der Mittelschule sind folgende Kriterien anzuwenden:

 

Bewertung des Verhaltens/Betragens

 

 

   zehn
  
   oder   
     neun


Der Schüler/die Schülerin respektiert die schulischen Regeln und kommt den schulischen Verpflichtungen pünktlich und regelmäßig nach;
er/sie ist höflich zu Lehrpersonen und Mitschülerinnen und Mitschülern und trägt zu einem positiven Klassenklima bei.
Die Schülerin/der Schüler verhält sich angemessen und korrekt.
(Der KR entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ZEHN oder NEUN vergeben wird.)

 

 
   acht

 
Der Schüler/die Schülerin nimmt schulische Pflichten nicht verlässlich wahr; erhält Mitteilungen an die Eltern (zum Beispiel wegen fehlender Hausübungen, Unterschriften, Arbeitsmaterialien, kleinerer Disziplinarverstöße); er/sie muss öfter an die Gesprächsregeln erinnert werden; er/sie erscheint manchmal unpünktlich.
 

 

  sieben

 
Der Schüler/die Schülerin missachtet Anweisungen der Lehrpersonen; er/sie stört häufig den Unterricht; er/sie gebraucht Schimpfwörter, ordinäre Ausdrücke, flucht wiederholt; verhält sich MitschülerInnen gegenüber nicht immer korrekt.
 

 

 

 
   
sechs

 
Der Schüler/die Schülerin zeigt respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen und MitschülerInnen; sie/er beschädigt und/oder verschmutzt mutwillig schulisches Eigentum; er/sie verhält sich destruktiv, stört sehr oft den Unterricht; er/sie zeigt aggressives Verhalten MitschülerInnen oder Lehrpersonen gegenüber; er/sie gefährdet sich und andere.
Er/sie weist unentschuldigte Absenzen wegen Schulschwänzens auf.
Sie/er weist Eintragungen im Klassenbuch auf bzw. wurde bereits aus der Klassen-/Schulgemeinschaft ausgeschlossen.

 

  fünf

 
Der Schüler/die Schülerin wurde im Laufe des Schuljahres für insgesamt 15 Tage aus der Schulgemeinschaft ausgeschlossen.


Nichtversetzungen erfolgen nur in schwerwiegenden, gut begründeten Fällen und nach rechtzeitig erfolgter Information der Eltern aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Klassenrates in der Grundschule bzw. aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses des Klassenrats in der Mittelschule.

Für die Schüler und Schülerinnen der dritten Klasse Mittelschule enthält das Globalurteil des ersten Semesters den berufsorientierenden Hinweis.

Den Schülern und Schülerinnen der 5. Klasse Grundschule und der 3. Klasse Mittelschule wird nach Abschluss des Bildungsabschnitts eine Bescheinigung der Kompetenzen ausgestellt. Diese ersetzt das Globalurteil des zweiten Semesters.


Sollte ein Schüler, eine Schülerin der Mittelschule die vom Gesetz erlaubte Anzahl der maximalen Fehlstunden überschreiten (mehr als ein Viertel des vorgesehenen Jahrespensums), kann der Schüler/die Schülerin dennoch versetzt werden, wenn sich die Fehlstunden durch Krankheit ergeben haben und wenn gleichzeitig die festgelegten Bildungsziele vom Schüler/der Schülerin erreicht worden sind.