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                   Stand Dezember 2015

                             

Schülerbewertung im Schulsprengel Meran/Stadt

  Beschluss des Lehrerkollegiums vom 5.9.2014

für die Schülerbewertung folgende Kriterien anzuwenden

 

Zielsetzungen und Inhalte der Bewertung:

1)   die Fächer und Tätigkeiten des Kernbereichs (gemäß Beschluss der Landesregierung vom 19. Jänner 2009 Nr. 81 die Fächer: Religion, Deutsch, Italienisch 2. Sprache, Englisch (ab der 4. Klasse GS) Geschichte, Geografie, Mathematik, Naturwissenschaften, Musik, Technik, Kunst, Bewegung und Sport), zu bewerten

2)  In der Grundschule die Fächer Geschichte – Geografie und Naturwissenschaften zu einem Bewertungsfach zu bündeln, die Fächer Kunst und Technik ebenfalls zu einem Bewertungsfach zusammen zu fassen.

3)  Die Inhalte und Lernbereiche der fächerübergreifenden Kompetenzen LIG und KIT den unterschiedlichen Fächern zuzuweisen; (Anlage 3, 4, 5, 6)

4)  Den Wahlpflichtbereich in der Grundschule halbjährlich zu bewerten

5)  Den Wahlpflichtbereich in der Mittelschule, je nach Schwerpunkt, in die Bewertung des jeweiligen Kernfachs einzubeziehen;

6)  Die Tätigkeiten des Wahlbereichs mit einer Dauer von weniger als 15 Stunden im Schülerbogen anzuführen, die Anwesenheitsdauer mit Angabe der effektiv besuchten Stundenanzahl zu vermerken, alle Wahlangebote mit einer Gesamtdauer von mehr als 15 Stunden zu bewerten

7)  Für die Bewertung der Kernfächer werden folgende Bewertungsstufen vereinbart

zehn

der Schüler/die Schülerin hat

erweiterte Ziele

sicher erreicht

neun

der Schüler/die Schülerin hat

erweiterte Ziele

weitgehend erreicht

acht

der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

erreicht

sieben

der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den meisten Lernbereichen im Wesentlichen erreicht

sechs

der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den Lernbereichen teilweise erreicht

fünf

der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den Lernbereichen nicht erreicht

gilt ausschließlich für die Mittelschule

vier

der Schüler/die Schülerin hat

keinen persönlichen Fortschritt erzielt

und sich auch nicht darum bemüht

 

8)  Für die Bewertung der Pflichtquote und für die Bewertung des Wahlbereichs werden folgende Bewertungsstufen vereinbart

·        Kompetenzen sicher erreicht

·        Kompetenzen erreicht

·        Kompetenzen teilweise erreicht

·        Kompetenzen nicht erreicht

 

Für die Bewertung des Verhaltens in der Mittelschule folgende Kriterien anzuwenden:

Note

 

 

 

Zehn

oder

Neun


Der Schüler/die Schülerin respektiert die schulischen Regeln und kommt den schulischen Verpflichtungen pünktlich und regelmäßig nach;

er/sie ist höflich zu Lehrpersonen und MitschülerInnen und trägt zu einem positiven Klassenklima bei.
Die Schülerin/der Schüler verhält sich angemessen und korrekt.

(Der KR entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ZEHN oder NEUN vergeben wird.)

 

 

Acht

 

Der Schüler/die Schülerin nimmt schulische Pflichten nicht verlässlich wahr; erhält Mitteilungen an die Eltern (zum Beispiel wegen regelmäßig fehlender Hausübungen, Unterschriften, Arbeitsmaterialien, kleinerer Disziplinarverstöße); er/sie muss öfter an die Gesprächsregeln erinnert werden; er/sie erscheint manchmal unpünktlich.

 

 

 

Sieben

 

Der Schüler/die Schülerin missachtet Anweisungen der Lehrpersonen; er/sie stört häufig den Unterricht; er/sie gebraucht Schimpfwörter, ordinäre Ausdrücke, flucht wiederholt; verhält sich MitschülerInnen gegenüber nicht korrekt.

 

 

 

 

 

Sechs

 

Der Schüler/die Schülerin zeigt respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen und MitschülerInnen; sie/er beschädigt und/oder verschmutzt mutwillig schulisches Eigentum; er/sie verhält sich destruktiv, stört sehr oft den Unterricht; er/sie zeigt aggressives Verhalten MitschülerInnen oder Lehrpersonen gegenüber; gefährdet sich und andere.

Er/sie weist unentschuldigte Absenzen wegen Schuleschwänzens auf.

Sie/er weist Eintragungen im Klassenbuch auf bzw. wurde bereits aus der Klassen-/Schulgemeinschaft ausgeschlossen.

 

 

Fünf

 

Der Schüler/die Schülerin wurde im Laufe des Schuljahres für insgesamt 15 Tage aus der Schulgemeinschaft ausgeschlossen.

 

Der Klassenvorstand schlägt die Verhaltensnote vor, diese wird im Klassenrat diskutiert und mit (einfacher) Mehrheit beschlossen.