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April 2013

                             

Beschluss zur Schülerbewertung im Schulsprengel Meran Stadt

 vom 17.10.2012 (wesentliche Auszüge)

  Zielsetzungen und Inhalte der Bewertung:

1)      die Fächer und Tätigkeiten des Kernbereichs (gemäß Beschluss der Landesregierung
     vom 19. Jänner 2009 Nr. 81 die Fächer: Religion, Deutsch, Italienisch 2. Sprache,
     Englisch (ab der 4. Klasse GS) Geschichte, Geografie, Mathematik, Naturwissenschaften, Musik,       
     Technik, Kunst, Bewegung und Sport), zu bewerten;  

2)      in der Grundschule die Fächer Geschichte – Geografie und Naturwissenschaften zu einem   
     Bewertungsfach zu bündeln, die Fächer Kunst und Technik ebenfalls zu einem Bewertungsfach  
     zusammenzufassen;

3)      die Inhalte und Lernbereiche der fächerübergreifenden Kompetenzen den unterschied­lichen  
     Fächern und Halbjahren zuzuweisen;

4)      den Wahlpflichtbereich in der Grundschule halbjährlich zu bewerten;

5)      den Wahlpflichtbereich in der Mittelschule, je nach Schwerpunkt, in die Bewertung des jeweiligen
     Kernfachs einzubeziehen;

6)      die Tätigkeiten des Wahlbereichs mit einer Dauer von weniger als 15 Stunden im Schülerbogen
     anzuführen, die Anwesenheitsdauer mit Angabe der effektiv besuchten Stundenanzahl zu
     vermerken; alle Wahlangebote mit einer Gesamtdauer von mehr als 15 Stunden zu bewerten;

7)      für die Bewertung der Kernfächer und Wahlpflichtfächer werden folgende Bewertungsstufen
     vereinbart:

 

zehn

Der Schüler/die Schülerin hat

erweiterte Ziele

sicher erreicht.

neun

Der Schüler/die Schülerin hat

erweiterte Ziele

weitgehend erreicht.

acht

Der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

erreicht.

sieben

Der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den meisten Lernbereichen im Wesentlichen erreicht.

sechs

Der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den Lernbereichen teilweise erreicht.

fünf

Der Schüler/die Schülerin hat

grundlegende Ziele

in den Lernbereichen nicht erreicht.


Folgendes gilt ausschließlich für die Mittelschule:

vier

Der Schüler/die Schülerin hat

keinen persönlichen Fortschritt erzielt

und sich auch nicht darum bemüht.

8)  für die Bewertung des Verhaltens in der Mittelschule sind folgende Kriterien anzuwenden:

  Bewertung des Verhaltens/Betragens

 

 

  zehn
   oder
   neun

Der Schüler/die Schülerin respektiert die schulischen Regeln und kommt den schulischen Verpflichtungen pünktlich und regelmäßig nach;
er/sie ist höflich zu Lehrpersonen und Mitschülerinnen und Mitschülern und trägt zu einem positiven Klassenklima bei.
Die Schülerin/der Schüler verhält sich angemessen und korrekt.
(Der KR entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ZEHN oder NEUN vergeben wird.)

 

  acht

  Der Schüler/die Schülerin nimmt schulische Pflichten nicht verlässlich wahr; erhält Mitteilungen an die Eltern (zum Beispiel wegen regelmäßig fehlender Hausübungen, Unterschriften, Arbeitsmaterialien, kleinerer Disziplinarverstöße); er/sie muss öfter an die Gesprächsregeln erinnert werden; er/sie erscheint manchmal unpünktlich.

 
  sieben

Der Schüler/die Schülerin missachtet Anweisungen der Lehrpersonen; er/sie stört häufig den Unterricht; er/sie gebraucht Schimpfwörter, ordinäre Ausdrücke, flucht wiederholt; verhält sich MitschülerInnen gegenüber nicht korrekt.

 

 

sechs

Der Schüler/die Schülerin zeigt respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen und MitschülerInnen; sie/er beschädigt und/oder verschmutzt mutwillig schulisches Eigentum; er/sie verhält sich destruktiv, stört sehr oft den Unterricht; er/sie zeigt aggressives Verhalten MitschülerInnen oder Lehrpersonen gegenüber; er/sie gefährdet sich und andere.
Er/sie weist unentschuldigte Absenzen wegen Schulschwänzens auf.
Sie/er weist Eintragungen im Klassenbuch auf bzw. wurde bereits aus der Klassen-/Schulgemeinschaft ausgeschlossen.

  Fünf

Der Schüler/die Schülerin wurde im Laufe des Schuljahres für insgesamt 15 Tage aus der Schulgemeinschaft ausgeschlossen.

Nichtversetzungen erfolgen nur in schwerwiegenden, gut begründeten Fällen und nach 
rechtzeitig erfolgter Information der Eltern aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des 
Klassenrates in der Grundschule bzw. aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses des Klassenrats 
in der Mittelschule.

Für die Schüler und Schülerinnen der dritten Klasse Mittelschule enthält das Globalurteil des 
ersten Semesters den berufsorientierenden Hinweis.

Den Schülern und Schülerinnen der 5. Klasse Grundschule und der 3. Klasse Mittelschule wird 
nach Abschluss des Bildungsabschnitts eine Bescheinigung der Kompetenzen ausgestellt. Diese 
ersetzt das Globalurteil des zweiten Semesters.

Sollte ein Schüler, eine Schülerin der Mittelschule die vom Gesetz erlaubte Anzahl der maximalen Fehlstunden überschreiten (mehr als ein Viertel des vorgesehenen Jahrespensums), kann der 
Schüler/die Schülerin dennoch versetzt werden, wenn sich die Fehlstunden durch Krankheit 
ergeben haben und wenn gleichzeitig die festgelegten Bildungsziele vom Schüler/der Schülerin 
erreicht worden sind.