Beschluss
zur Schülerbewertung im Schulsprengel Meran Stadt
vom
17.10.2012 (wesentliche Auszüge)
Zielsetzungen
und Inhalte der Bewertung:
1)
die Fächer und Tätigkeiten
des Kernbereichs (gemäß Beschluss der Landesregierung
vom 19. Jänner 2009 Nr. 81 die Fächer: Religion,
Deutsch, Italienisch 2. Sprache,
Englisch (ab der 4. Klasse GS) Geschichte, Geografie,
Mathematik, Naturwissenschaften, Musik,
Technik, Kunst, Bewegung und Sport), zu bewerten;
2)
in der Grundschule die Fächer
Geschichte – Geografie und Naturwissenschaften zu einem
Bewertungsfach zu bündeln, die Fächer Kunst und
Technik ebenfalls zu einem Bewertungsfach
zusammenzufassen;
3)
die
Inhalte und Lernbereiche der fächerübergreifenden Kompetenzen den unterschiedlichen
Fächern und Halbjahren zuzuweisen;
4)
den Wahlpflichtbereich in der
Grundschule halbjährlich zu bewerten;
5)
den Wahlpflichtbereich in der
Mittelschule, je nach Schwerpunkt, in die Bewertung des jeweiligen
Kernfachs einzubeziehen;
6)
die Tätigkeiten des
Wahlbereichs mit einer Dauer von weniger als 15 Stunden im Schülerbogen
anzuführen, die Anwesenheitsdauer mit Angabe der
effektiv besuchten Stundenanzahl zu
vermerken; alle Wahlangebote mit einer Gesamtdauer von
mehr als 15 Stunden zu bewerten;
7)
für die Bewertung der Kernfächer
und Wahlpflichtfächer werden folgende Bewertungsstufen
vereinbart:
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zehn
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Der
Schüler/die Schülerin hat
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erweiterte
Ziele
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sicher
erreicht.
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neun
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Der
Schüler/die Schülerin hat
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erweiterte
Ziele
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weitgehend
erreicht.
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acht
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Der
Schüler/die Schülerin hat
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grundlegende
Ziele
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erreicht.
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sieben
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Der
Schüler/die Schülerin hat
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grundlegende
Ziele
|
in
den meisten Lernbereichen im Wesentlichen erreicht.
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sechs
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Der
Schüler/die Schülerin hat
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grundlegende
Ziele
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in
den Lernbereichen teilweise erreicht.
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fünf
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Der
Schüler/die Schülerin hat
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grundlegende
Ziele
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in
den Lernbereichen nicht erreicht.
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Folgendes
gilt ausschließlich für die Mittelschule:
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vier
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Der
Schüler/die Schülerin hat
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keinen
persönlichen Fortschritt erzielt
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und
sich auch nicht darum bemüht.
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zehn
oder
neun
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Der
Schüler/die Schülerin respektiert die schulischen Regeln und kommt den
schulischen Verpflichtungen pünktlich und regelmäßig nach;
er/sie ist höflich zu Lehrpersonen und Mitschülerinnen und Mitschülern
und trägt zu einem positiven Klassenklima bei.
Die Schülerin/der Schüler verhält sich angemessen und korrekt.
(Der KR entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ZEHN oder NEUN vergeben
wird.)
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acht
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Der
Schüler/die Schülerin nimmt schulische Pflichten nicht verlässlich
wahr; erhält Mitteilungen an die Eltern (zum Beispiel wegen regelmäßig
fehlender Hausübungen, Unterschriften, Arbeitsmaterialien, kleinerer
Disziplinarverstöße); er/sie muss öfter an die Gesprächsregeln
erinnert werden; er/sie erscheint manchmal unpünktlich.
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sieben
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Der Schüler/die Schülerin missachtet Anweisungen der Lehrpersonen;
er/sie stört häufig den Unterricht; er/sie gebraucht Schimpfwörter,
ordinäre Ausdrücke, flucht wiederholt; verhält sich MitschülerInnen
gegenüber nicht korrekt.
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sechs
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Der Schüler/die Schülerin zeigt respektloses Verhalten gegenüber
Lehrpersonen und MitschülerInnen; sie/er beschädigt und/oder verschmutzt
mutwillig schulisches Eigentum; er/sie verhält sich destruktiv, stört
sehr oft den Unterricht; er/sie zeigt aggressives Verhalten MitschülerInnen
oder Lehrpersonen gegenüber; er/sie gefährdet sich und andere.
Er/sie weist unentschuldigte Absenzen wegen Schulschwänzens auf.
Sie/er weist Eintragungen im Klassenbuch auf bzw. wurde bereits aus der
Klassen-/Schulgemeinschaft ausgeschlossen.
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Fünf
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Der Schüler/die Schülerin wurde im Laufe des Schuljahres für insgesamt
15 Tage aus der Schulgemeinschaft ausgeschlossen.
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Nichtversetzungen
erfolgen nur in schwerwiegenden, gut begründeten Fällen und nach
rechtzeitig erfolgter Information der Eltern aufgrund eines einstimmigen
Beschlusses des
Klassenrates in der Grundschule bzw. aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses des
Klassenrats
in der Mittelschule.
Für die Schüler und Schülerinnen der dritten Klasse Mittelschule enthält das
Globalurteil des
ersten Semesters den berufsorientierenden Hinweis.
Den
Schülern und Schülerinnen der 5. Klasse Grundschule und der 3. Klasse
Mittelschule wird
nach Abschluss des Bildungsabschnitts eine Bescheinigung der Kompetenzen
ausgestellt. Diese
ersetzt das Globalurteil des zweiten Semesters.
Sollte ein Schüler, eine Schülerin der Mittelschule die vom Gesetz erlaubte
Anzahl der maximalen Fehlstunden überschreiten (mehr als ein Viertel des
vorgesehenen Jahrespensums), kann der
Schüler/die Schülerin dennoch versetzt werden, wenn sich die Fehlstunden durch
Krankheit
ergeben haben und wenn gleichzeitig die festgelegten Bildungsziele vom Schüler/der
Schülerin
erreicht worden sind.