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                   Stand Dezember 2015

                             

Disziplinarordnung des SSP Meran Stadt  

Die Disziplinarordnung dient dazu, die Rechte der Schülerin/des Schülers und aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu sichern und das Leben und Lernen in der Gemeinschaft zu regeln.
Wertschätzender Umgang ist von hohem erzieherischen Wert und auch Voraussetzung für eine konstruktive und qualitätvolle Zusammenarbeit.
Erfolgreiches Lernen setzt Mitarbeit, Konzentration und in bestimmten Unterrichtsphasen Ruhe und Ordnung voraus.

Die Disziplinarmaßnahmen zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein der Schüler und Schülerinnen zu stärken; sie sollen zu korrektem Verhalten innerhalb der Gemeinschaft führen.
Bei der Verhängung von Strafen ist vom Prinzip der Sinnhaftigkeit und Angemessenheit auszugehen und das Gespräch mit Schülern/Schülerinnen und Eltern zu suchen

        Respekt vor dem Schüler/der Schülerin
        Wertschätzung und Wohlwollen
        positive Verstärkung
        das Gespräch unter vier Augen
        klare Weisungen

verhindern viele Disziplinprobleme im Vorfeld.

1. Eintragung ins Mitteilungsheft

Regelverletzungen können im Mitteilungsheft (und im Lehrerregister) vermerkt werden, wenn sie trotz Ermahnung bzw. Aufforderung, dies zu unterlassen, geschehen.
Dies sind Regelverletzungen wie zum Beispiel:

·         häufiges Vergessen von Unterschriften;

·         ständiges Herausrufen, Kommentieren, Nichteinhalten der Gesprächsregeln;

·         Werfen von Gegenständen (Briefen, Papierfliegern, Tafeltüchern etc.);

·         unnötiges Verlassen des Platzes, ständiges Stuhlreiten;

·         Kaugummikauen, Essen während des Unterrichts;

·         Spielen und Hantieren mit nicht zum Unterricht gehörenden Gegenständen;

·         unnötiges Trödeln beim Stundenwechsel, nach der Pause;

·         Verlachen und Verspotten von Mitschülern; Unterdrucksetzen von Mitschülern;

·         Nichtbefolgen von Anweisungen der Lehrpersonen oder anderer in der Schule beschäftigter   
      Personen;

·         freche Bemerkungen.


Die Eltern unterschreiben jeden Vermerk im Mitteilungsheft.
Der Klassenrat kann eine Eintragung in das Klassenregister beschließen und entsprechende Disziplinarmaßnahmen setzen, sofern keine Besserung eintritt.


2. Eintragung ins Klassenregister

Schwerwiegende Regelverletzungen müssen ins Klassenregister eingetragen werden. Dies sind:

·         Beleidigung von Lehrpersonen;

·         bewusstes Provozieren; Sabotieren des Unterrichts;

·         Arbeitsverweigerung;

·         unerlaubtes Verlassen des Klassenzimmers oder der Schule, des Pausenhofs und der
      unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen;

·         mutwillige Beschädigung von fremdem Eigentum, sofern nicht sofort die Bereitschaft zur
      Wiedergutmachung gezeigt wird;

·         Zünden von Knallkörpern;

·         Rauchen, Trinken von alkoholischen Getränken in der Schule, im Schulgelände und bei
      unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen;

·         Nichtbefolgen von Anweisungen einer Begleitperson bei Lehrausgängen und Lehrausflügen;

·         jegliche Art von bewusster Gewaltanwendung gegenüber Mitschülern/Mitschülerinnen und
      Lehrpersonen;

·         Fälschen von Unterschriften;

·         Diebstahl.

Alle Klassenbucheintragungen werden den Eltern schriftlich mitgeteilt. Das Sekretariat schreibt die Verständigung; die für die Eintragung verantwortliche Lehrperson und die Direktorin unterschreiben gemeinsam den Brief an die Eltern.

3. Ausschlüsse

In der Grundschule werden Ausschlüsse aus der Schulgemeinschaft nur dann beschlossen, wenn „Gefahr für die Unversehrtheit von Personen“ (Art. 5 Absatz 12 der Schüler- und Schülerinnencharta) besteht.
Für die Grundschule und für die Mittelschule gilt folgende Grundsatzregelung:
Bei groben oder fortgesetzten Fällen von Unterrichtsstörung, Arbeitsverweigerung oder Ungehorsam kann ein Schüler/eine Schülerin kurzfristig und kurzzeitig auch in einer anderen Klasse untergebracht oder einer Aufsichtsperson übergeben werden.
Dies erfolgt nach der grundsätzlichen Übereinkunft im Klassenrat bzw. im Teilkollegium, in Absprache mit der Schuldirektorin sowie nach Information der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Dieser Ausschluss aus der Klassengemeinschaft wird im Klassenbuch mit Angabe des Zeitraums, des Aufenthaltsortes, der Aufsichtsperson und des Grundes der Maßnahme auf der Klassenbuchseite „Disziplinarmaßnahmen“ festgehalten.

Für die Mittelschule gilt folgende zusätzliche Grundsatzregelung:
„Der zeitweise Ausschluss aus der Schulgemeinschaft kann nur in Fällen schwerer oder wiederholter Disziplinverstöße verhängt werden und zwar höchstens für fünfzehn Tage.“ (Art. 5 Absatz 10 der Schüler- und Schülerinnencharta)

Liegen drei Klassenbucheintragungen vor (bei sehr schwerwiegenden Regelverstößen genügt auch schon eine Eintragung), wird der Schüler/die Schülerin für einen Tag aus der Klassengemeinschaft oder der Schulgemeinschaft ausgeschlossen. Bei jedem weiteren Ausschluss wird die Dauer um einen Tag erhöht.
In Fällen von besonders gravierenden oder anhaltenden Disziplinproblemen kann der Klassenrat auch den Ausschluss aus schulbegleitenden Veranstaltungen, von Projekten, von schulergänzenden Tätigkeiten und zusätzlichen schulischen Angeboten wie z.B. der Verkehrserziehung beschließen.

Sollte der Schüler/die Schülerin offensichtlich und nachgewiesenermaßen nicht bereit oder fähig sein, das Verhalten zu verbessern, wird für die Ausschlussbestimmung der Faktor 3 angewandt
(1. Ausschluss: 3 Tage; 2. Ausschluss: 6 Tage; 3. Ausschluss: 9 Tage etc.).

Gegen die schriftlichen Verfügungen der Direktorin

·         über einen eintägigen oder mehrtägigen Ausschluss aus der Schulgemeinschaft

·         über einen Ausschluss von schulergänzenden oder schulbegleitenden
     Tätigkeiten/Angeboten

kann innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung (Einschreiben mit Rückantwort oder Zustellung durch Schulpersonal) Rekurs bei der schulinternen Schlichtungskommission eingereicht werden. Die Disziplinarstrafe wird bis zum Entscheid der Schlichtungskommission ausgesetzt.

(einstimmiger Beschluss des Lehrerkollegiums vom 16.10.2013)