Stand Dezember 2015 |
|
Die
Disziplinarordnung dient dazu, die Rechte der Schülerin/des Schülers und aller
Mitglieder der Schulgemeinschaft zu sichern und das Leben und Lernen in der
Gemeinschaft zu regeln. Die
Disziplinarmaßnahmen zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein der Schüler
und Schülerinnen zu stärken; sie sollen zu korrektem Verhalten innerhalb der
Gemeinschaft führen. verhindern viele Disziplinprobleme im Vorfeld. 1.
Eintragung ins Mitteilungsheft Regelverletzungen
können im Mitteilungsheft (und im Lehrerregister) vermerkt werden, wenn sie
trotz Ermahnung bzw. Aufforderung, dies zu unterlassen, geschehen. ·
häufiges Vergessen von
Unterschriften; ·
ständiges
Herausrufen, Kommentieren, Nichteinhalten der Gesprächsregeln; ·
Werfen von
Gegenständen (Briefen, Papierfliegern, Tafeltüchern etc.); ·
unnötiges
Verlassen des Platzes, ständiges Stuhlreiten; ·
Kaugummikauen,
Essen während des Unterrichts; ·
Spielen und
Hantieren mit nicht zum Unterricht gehörenden Gegenständen; ·
unnötiges Trödeln
beim Stundenwechsel, nach der Pause; ·
Verlachen und
Verspotten von Mitschülern; Unterdrucksetzen von Mitschülern; ·
Nichtbefolgen
von Anweisungen der Lehrpersonen oder anderer in der Schule beschäftigter ·
freche Bemerkungen.
Schwerwiegende
Regelverletzungen müssen ins Klassenregister eingetragen werden. Dies sind: ·
Beleidigung von Lehrpersonen; ·
bewusstes
Provozieren; Sabotieren des Unterrichts; ·
Arbeitsverweigerung; ·
unerlaubtes
Verlassen des Klassenzimmers oder der Schule, des Pausenhofs und der ·
mutwillige
Beschädigung von fremdem Eigentum, sofern nicht sofort die Bereitschaft zur ·
Zünden von
Knallkörpern; ·
Rauchen,
Trinken von alkoholischen Getränken in der Schule, im Schulgelände und bei ·
Nichtbefolgen
von Anweisungen einer Begleitperson bei Lehrausgängen und Lehrausflügen; ·
jegliche Art
von bewusster Gewaltanwendung gegenüber Mitschülern/Mitschülerinnen und ·
Fälschen von Unterschriften; ·
Diebstahl.
3.
Ausschlüsse In
der Grundschule werden Ausschlüsse aus der Schulgemeinschaft nur dann
beschlossen, wenn „Gefahr für die Unversehrtheit von Personen“ (Art. 5
Absatz 12 der Schüler- und Schülerinnencharta) besteht.
Liegen
drei Klassenbucheintragungen vor (bei
sehr schwerwiegenden Regelverstößen genügt auch schon eine
Eintragung), wird der Schüler/die Schülerin für einen
Tag aus der Klassengemeinschaft oder der Schulgemeinschaft ausgeschlossen.
Bei jedem weiteren Ausschluss wird die Dauer um einen Tag erhöht. Sollte
der Schüler/die Schülerin offensichtlich und nachgewiesenermaßen nicht bereit
oder fähig sein, das Verhalten zu verbessern, wird für die
Ausschlussbestimmung der Faktor 3 angewandt Gegen
die schriftlichen Verfügungen der Direktorin ·
über
einen eintägigen oder mehrtägigen Ausschluss aus der Schulgemeinschaft ·
über
einen Ausschluss von schulergänzenden oder schulbegleitenden kann
innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung (Einschreiben
mit Rückantwort oder Zustellung durch Schulpersonal) Rekurs bei der
schulinternen Schlichtungskommission eingereicht werden. Die Disziplinarstrafe
wird bis zum Entscheid der Schlichtungskommission ausgesetzt. (einstimmiger
Beschluss des Lehrerkollegiums vom 16.10.2013)
|