Mittelschule Obermais                                       

Schulordnung

Kurzfassung der Schulordnung für Schüler/innen!!!

 

Jede/r hat das Recht auf ein gutes Arbeitsklima.

 

Jede/r ist verantwortlich für eine gute Lernumgebung.

Jede/r ist für seinen eigenen Lernfortschritt verantwortlich.

Jede/r hat sich so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht in Gefahr bringt.

Jede/r versucht seine Kollegen/innen freundlich zu unterstützen und nicht am Arbeiten zu hindern bzw. diese zu ärgern.

Jede/r hält Schuleinrichtungen und Bücher sauber und beschädigt diese nicht, ebenso Materialien und Dinge der Mitschüler/innen.

Jede/r darf kritisch Inhalte und Aussagen hinterfragen, muss dabei aber Respekt und Toleranz zeigen. (Nicht frech und unverschämt!!!)

Jede/r muss im Schulbereich und bei Schulveranstaltungen auf den Konsum von Suchtmitteln verzichten. (Zigaretten und Alkohol)

Jede/r hat die Pflicht einer guten Mitarbeit.

Jede/r soll seine Kreativität, seine Energie und seinen Einfallsreichtum zum eigenen Nutzen und zum Nutzen der Schulgemeinschaft einsetzen.

Weitere Rechte und Pflichten finden sich in der Schülercharta.

Maßnahmen:

 

Gespräch unter den Betroffenen (möglicherweise unter Teilnahme eines Vertrauenslehrers oder Schlichters).

Möglichkeit der Entschuldigung und Wiedergutmachung zwischen den Betroffenen.

 

Mitteilungen an die Eltern.

Gespräche mit den Eltern.

Übernahme der Kosten für beschädigte Dinge.

Ausschluss von Ausflügen und Lehrausgängen, wenn sich Lehrkräfte mit der Aufsicht überfordert fühlen. Teilnahme am Ersatzunterricht.

Ausschluss vom Unterricht.

 

 

 

 

der Mittelschule Meran – Obermais

 

Die Schulordnung regelt - auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und des Leitbildes der Schule - folgende Bereiche:

Rechte und Pflichten der am Schulleben beteiligten Menschen

Grundsätze und Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

Sicherheitsbestimmungen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen

Maßnahmen und Zuständigkeiten im Falle von Regelverletzungen.

1. Rechte und Pflichten der am Schulleben beteiligten Menschen

Freiheit und Verantwortung sind die Prinzipien, die für Schüler und Schulpersonal gleichermaßen gelten. Die Angehörigen der Schulgemeinschaft respektieren einander und verpflichten sich die Persönlichkeit, die Privatsphäre, die religiöse und kulturelle Identität sowie die allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte zu respektieren. In all diesen Bereichen tragen auch die Schülerinnen und Schüler eine ihrem Alter entsprechende Verantwortung.

Im einzelnen bedeutet dies:

- Meinungsfreiheit. Alle am Schulleben beteiligten Menschen dürfen ihre Meinung in angemessener Form frei äußern, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen.

Die Schülerinnen und Schüler können für jede Klasse eine(n) Klassensprecher(in) wählen.

- Toleranz und Einfühlungsvermögen sowie Höflichkeit und Respekt im Umgang miteinander.

- Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Menschen, anderen Lebewesen und Sachen (Einrichtung der Schule, Lehr- und Lernmitteln, dem Eigentum anderer usw.)

- Ordnung und Sauberkeit bei der Führung der eigenen Unterlagen und auf dem Schulgelände.

 

- Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Mitarbeit. Dazu gehören ein regelmäßiger Schulbesuch, die termingerechte und sorgfältige Erledigung der Arbeiten sowie Pünktlichkeit.

- Für Abwesenheiten vom Unterricht oder von      schulbegleitenden Veranstaltungen muss von den Eltern oder Erziehungsberechtigten in einem Absenzenheft eine Begründung angegeben werden, die dem Klassenvorstand vorzulegen ist. Fehlt ein Schüler mehr als fünf Tage, ist dem Klassenlehrer ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Vorhersehbare Abwesenheiten müssen vom Klassenlehrer vorher genehmigt werden. Sollten Schüler aus Gesundheits- oder anderen berechtigten Gründen vor Unterrichtsschluss das Gebäude verlassen, sind sie von den Eltern selbst oder von einem anderen Erwachsenen abzuholen.

- Befreiungen vom Religionsunterricht: Die Eltern haben das Recht, ihr Kind vom katholischen Religionsunterricht abzumelden und für ihr Kind eine alternative Beschäftigung zu beantragen. Sollte in diesen Stunden der Schüler auf Wunsch der Eltern das Schulgebäude verlassen, so müssen diese schriftlich die volle Verantwortung dafür übernehmen.

- Befreiungen von den Übungen für Leibeserziehung: Auf Antrag der Eltern und auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses kann die Direktorin Schüler von den praktischen Turnübungen befreien.

 

Mitsprache und Mitbestimmung

Für die Unterrichtsgestaltung sind die Lehrpersonen zuständig und verantwortlich. Schüler und Eltern können unter Wahrung der Lehrfreiheit und des Rechts auf Mitbestimmung in die Gestaltung des Schullebens einbezogen werden.

Informationen und Auskünfte - Veröffentlichung der Akten

Verständliche Informationen und nachvollziehbare Entscheidungen sollen allen Schulpartnern die Beteiligung an der Gestaltung der Schule ermöglichen. Dazu dient auch eine regelmäßige schriftliche Information und eine zusammenfassende Darstellung des Erziehungs- und Organisationsplans mit allen wichtigen Terminen zu Schulbeginn.

Die Beschlüsse des Lehrerkollegiums und des Schulrats werden an den dafür vorgesehenen Tafeln angeschlagen bzw. liegen zur Einsichtnahme im Sekretariat auf. Alle Veröffentlichungen an der Anschlagtafel bedürfen der Genehmigung der Direktorin bzw. der Leiterin der Außenstelle.

Die Pläne der Klassenräte und der Fachlehrer/innen mit den Kriterien für die Bewertung der Schülerleistungen werden den Eltern in der Regel mündlich vorgestellt, können auf Wunsch aber auch schriftlich vorgelegt werden. Schüler und Erziehungsberechtigte haben das Recht, Einsicht in den sie betreffenden Teil des Lehrerregisters und in die eigenen Prüfungsarbeiten zu erhalten.

Alle Akten sind - mit Ausnahme jener, die Einzelpersonen betreffen - allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich. Wer ein gesetzliches Interesse nachweisen kann, um eigene Rechte wahrzunehmen oder zu schützen, kann daher auf Antrag in die Akten der Verwaltung Einsicht nehmen und gegen einen entsprechenden Unkostenbeitrag Kopien erhalten.

Über Unterrichtsausfall (wegen Versammlungen, Streiks usw.) werden die Eltern rechtzeitig schriftlich informiert.

Bei der Erfassung, Ablage und Weitergabe von Daten werden die Bestimmungen zum Persönlichkeits- und Datenschutz gewahrt. Mit der Einschreibung geben die Eltern die Zustimmung, dass die Schülerdaten zu den amtlichen Zwecken verwendet werden dürfen.

Schüler oder Erziehungsberechtigte können bei der Direktorin oder beim Klassenvorstand Beschwerde einlegen, wenn allgemeine Rechte, die Bestimmungen der Schulordnung oder andere Verordnungen, die Schüler betreffen, verletzt werden. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Klassenratssitzung angeregt werden. Anonyme Eingaben oder Beschwerden werden nicht behandelt. Wird die Antwort der Direktorin als unbefriedigend erachtet, kann beim Schulamtsleiter Beschwerde eingereicht werden.

2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

Grundsätze

Die Zusammenarbeit beruht auf den Prinzipien von Offenheit, Vertrauen und Vertraulichkeit.

Formen und Mittel der Zusammenarbeit

Folgende Formen und Mittel dienen dazu, die Information, den Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu fördern:

- Merkhefte, Mitteilungshefte oder Vormerkkalender

der Schüler/innen sind das wichtigste Instrument

zum Informationsaustausch;

- schriftliche Mitteilungen durch die Direktorin, die Leiterin der Außenstelle oder die Lehrpersonen;

- Sprechstunden (wöchentliche Sprechstunden bzw. allgemeine Sprechtage);

- Klassenratssitzungen: die Klassenratssitzungen mit Elternvertretern sind offen für alle interessierten Eltern und finden in der Regel zweimal jährlich statt;

- Sitzungen anderer Mitbestimmungsgremien (Schulrat, Vollzugsausschuss Elternrat);

- Versammlungen oder Elternabende zu besonderen Themen oder Anlässen;

- gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Eltern und Lehrern;

- Schulveranstaltungen und gesellige

Zusammenkünfte.

- Der/die Klassenlehrer/in ist die wichtigste

Ansprechperson zwischen Eltern – Schüler/innen –

Lehrern/innen.

 

3. Sicherheit auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen

Auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände (Gebäude, Hof, Turnhallen) und bei Schulveranstaltungen sind alle, im besonderen die Schülerinnen und Schüler, zu vorsichtigem und rücksichtsvollem Verhalten angehalten, um sich selber und andere nicht unnützen Gefahren auszusetzen. Sicherheits- und Verkehrserziehung sind wichtige Anliegen der Schulgemeinschaft.

- Auf dem Schulweg gelten auch für die Schülerinnen und Schüler die allgemeinen Verkehrsregeln. Die Schule kann Schüler, die sich auf dem Schulweg oder im Schulbus undiszipliniert verhalten und die Sicherheit anderer gefährden, zur Rechenschaft ziehen. Die Eltern haften letztendlich für entstandene Schäden.

- Die Schülerinnen und Schüler versammeln sich vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof. Sie dürfen fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts in die Klasse. Eingänge und Einfahrten müssen frei gehalten werden.

- Beim Stundenwechsel bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Klasse. Findet der Unterricht in einem der Spezialräume oder in der Turnhalle statt, werden die Schüler von der jeweiligen Lehrperson bzw. von Schulwarten in der Klasse abgeholt und dorthin zurück gebracht.

Das Holen und Zurückbringen von Lehrmitteln oder Lernmaterialien ist nur im Auftrag einer Lehrperson erlaubt. Diese Regeln gelten auch für unterrichts-ergänzende Tätigkeiten am Nachmittag.

Die Schüler/innen einer Klasse dürfen immer nur einzeln austreten!

- In der Pause gehen alle Schülerinnen und Schüler in den Hof, wo sie von eigens dafür zugeteilten Lehrpersonen beaufsichtigt werden. Der Pausenhof ist ein Ort der Erholung. Die Sicherheit darf nicht durch wildes Herumtoben, gefährliche Spiele oder unkontrolliertes Verhalten gefährdet werden. Bei Regenwetter bleiben die Schüler im Schulgebäude, wo sie von den Lehrpersonen der dritten bzw. vierten Unterrichtsstunde beaufsichtigt werden.

- Es ist verboten auf den Treppen zu laufen oder zu springen, im Treppenhaus Staus zu provozieren und auf den Fensterbänken zu sitzen.

- Bei schulbegleitenden Veranstaltungen gelten die allgemeinen Regeln der Schulordnung bzw. die in den Richtlinien des Schulrats festgelegten Bestimmungen.

- Für das Verhalten im Brand- und Katastrophenfall gibt es einen eigenen Räumungsplan, der strikt zu befolgen ist. Mindestens einmal im Jahr wird eine Räumungsübung durchgeführt.

- Alle Unfälle, auch scheinbar harmlose, müssen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden, damit rechtzeitig eine Meldung bei den zuständigen Behörden bzw. bei der Versicherung gemacht werden kann. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und Knallkörpern jeder Art ist verboten.

- Erkrankte Schüler/innen müssen von den Eltern oder vom Rettungswagen abgeholt werden. Es dürfen keinerlei Medikamente – z. B. Aspirin – ohne Erlaubnis der Eltern oder eines Arztes ausgegeben werden!

- Haftung für Sachschäden: Die Anlagen und Räumlichkeiten der Schule, die Einrichtungsgegenstände, die Lehr- und Lernmaterialien und das Eigentum anderer sind schonend zu behandeln. Für mutwillig angerichtete Sachschäden haften die Schülereltern. Verlorene oder stark beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.

Mit Erlaubnis der Lehrpersonen können nach Unterrichtsschluss Bücher, Hefte oder andere Lernmaterialien in der Klasse zurückgelassen werden. Die Schule übernimmt für diese Gegenstände keine Haftung, auch nicht für Fahrräder, die im Hof abgestellt werden oder für Kleidungsstücke und Wertgegenstände, die in den Garderoben und Klassenräumen zurückgelassen werden.

- Im Schulgebäude und im Schulhof gilt für alle absolutes Rauchverbot.

- Während des Unterrichtes ist es verboten, das Handy zu verwenden. Bei Lehrausgängen und Ausflügen entscheidet die Lehrkraft über die Notwendigkeit des Gebrauchs.

- Für Außenstehende ist der Zutritt zu den Klassen nur mit Erlaubnis der Direktorin bzw. der Außenstellenleiterin erlaubt.

- Für die Sicherheit und das Verhalten in den Spezialräumen (Naturkunde-, Computer-, Werkräume usw.) bzw. in den Turnhallen gelten zusätzlich die in den jeweiligen Räumen angebrachten Regeln.

- Die Schulhöfe sind auch in der unterrichtsfreien Zeit am Nachmittag zugänglich. Die Anlagen und Geräte sind schonend zu behandeln; für eventuelle Unfälle übernimmt die Schule keine Haftung.

 

4. Maßnahmen und Zuständigkeiten im Falle von Regelverletzungen

Als allgemeine Grundsätze gelten für diesen Bereich:

Jede Person ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Regeln und muss daher auch die Folgen bei Regelverletzungen tragen; dazu zählen Wiedergutmachung und Schadenersatz. Die Ausübung von Eigenverantwortung erfordert aber auch das Setzen und Einhalten von Grenzen. Bei wiederholtem oder schwerem Fehlverhalten werden die gesetzlich vorgesehenen (Disziplinar)-Maßnahmen angewendet. Disziplinarmaßnahmen dürfen die Persönlichkeit des Einzelnen nicht verletzen. Sie müssen angemessen und zeitlich begrenzt sein und sie dürfen die Leistungsbewertung in keiner Weise beeinflussen. Disziplinarmaßnahmen betreffen immer nur Einzelpersonen, sie müssen sinnvoll und möglichst dem Prinzip der Wiedergutmachung verpflichtet sein.

Folgende Vorgangsweisen sind zu beachten:

- das konkrete (Fehl)Verhalten bewusst machen und beanstanden;

- die Fakten mit den Betroffenen klären;

- keine allgemeinen Beschuldigungen aussprechen;

- keine öffentliche Bloßstellung

Maßnahmen der Schule bei Regelverletzungen durch die Schüler/innen:

- Folgen und Konsequenzen des Verhaltens bewusst machen.

- Bei Regelverstößen können Geräte (Handy, Roller,...) dem Schüler abgenommen werden. Diese werden nur den Eltern zurückgegeben.

- Mündliche und/oder schriftliche Ermahnungen . Schriftliche Ermahnungen werden über das Merkheft oder ein Infoblatt den Eltern zur Kenntnis gebracht. Bei groben Regelverstößen, die auch einen Ausschluss zur Folge haben können, erfolgt die Eintragung ins Klassenbuch. Diese Eintragungen müssen von den Lehrpersonen den Eltern und der Direktorin umgehend schriftlich gemeldet werden. Je nach Schwere der Eintragungen werden die Eltern vorgeladen, um über weitere Maßnahmen zu beraten.

- Strafarbeiten aufgeben: Diese sollen eine sinnvolle Tätigkeit zum Inhalt haben.

- Ausschluss von Ausflügen und Lehrausgängen: Nur als letzte Maßnahme, wenn sich Lehrkräfte durch die Betreuung bestimmter Schüler/innen überfordert fühlen und besonders schwerwiegende Vergehen (s. nächster Punkt) vorliegen. Dieser Ausschluss muss vom Klassenrat genehmigt und mit den Eltern besprochen werden. Für die ausgeschlossenen Schüler/innen wird ein Ersatzunterricht gewährleistet.

- Ausschluss vom Unterricht: Ein Ausschluss vom Unterricht ist als letzte Maßnahme bei besonders schwerwiegenden Vergehen (Körperverletzung, Gefährdung der Sicherheit, schwere Sachbeschädigung, grobe Respektlosigkeit, wiederholtes Fehlverhalten) unter Einhaltung der

geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Erwägung zu

ziehen. Schüler und Erziehungsberechtigte müssen vor

einem Beschluss im Klassenrat angehört werden.

Vom Unterricht ausgeschlossene Schüler/innen können

nach Absprache innerhalb der Schule betreut werden.

- Jede andere Form der Bestrafung ist verboten.

- Bei schwierigen Situationen sollen rechtzeitig Beratungsstellen und/oder andere Behörden beigezogen werden.

Zuständigkeiten bei (Disziplinar-)Maßnahmen gegen Schüler/innen:

- Lehrpersonen: mündliche und schriftliche Ermahnungen, Strafarbeiten.

- Direktorin: mündliche und schriftliche Ermahnungen.

- Klassenrat: Ausschluss vom Unterricht bis zu 15 Tagen. Werden Schüler/innen stundenweise oder bei Ausflügen ausgeschlossen, muss dies vorher im Klassenrat geklärt werden und den Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden.

- Schlichtungskommission: Gegen Disziplinarmaßnahmen, die nicht den Ausschluss vom Unterricht betreffen, können die Erziehungsberechtigten bei der schulinternen Schlichtungskommission Rekurs einreichen. Die Schlichtungskommission entscheidet auf Anfrage von Betroffenen auch über Streitfälle, die aus der Auslegung der Schülercharta oder Schulordnung entstanden sind.

Einspruch und Rekurse

Gegen Ausschlüsse vom Unterricht können die Eltern oder Erziehungsberechtigten innerhalb von 30 Tagen beim Schulamtsleiter Beschwerde einreichen.

Maßnahmen bei Regelverletzungen durch das Schulpersonal

Für das Schulpersonal gelten die Regeln der Schulordnung und die Bestimmungen, die im Dienstrecht, in den Kollektivverträgen und in den „Verhaltensgrundsätzen für die öffentlich Bediensteten" enthalten sind.

Beschluss des Schulrates Nr. 11 vom 18.06.1998 und Beschluss des Schulrates Nr. vom 24.01.2000 und Beschluss des Schulrates Nr. vom 2002