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Kurzfassung der Schulordnung für Schüler/innen!!!
Jede /r
hat das Recht auf ein gutes Arbeitsklima.
Jede /r ist verantwortlich für eine gute Lernumgebung.
Jede /r ist für seinen eigenen Lernfortschritt verantwortlich.
Jede /r hat sich so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht in
Gefahr bringt.
Jede /r versucht seine Kollegen/innen freundlich zu unterstützen und nicht
am Arbeiten zu hindern bzw. diese zu ärgern.
Jede /r hält Schuleinrichtungen und Bücher sauber und beschädigt diese
nicht, ebenso Materialien und Dinge der Mitschüler/innen.
Jede /r darf kritisch Inhalte und Aussagen hinterfragen, muss dabei aber
Respekt und Toleranz zeigen. (Nicht frech und unverschämt!!!)
Jede /r muss im Schulbereich und bei Schulveranstaltungen auf den Konsum von
Suchtmitteln verzichten. (Zigaretten und Alkohol)
Jede /r hat die Pflicht einer guten Mitarbeit.

Jede /r soll seine Kreativität, seine Energie und seinen Einfallsreichtum
zum eigenen Nutzen und zum Nutzen der Schulgemeinschaft einsetzen.
Weiter e Rechte und Pflichten finden sich in der Schülercharta.

Maßnahmen:
Gespräch unter den Betroffenen
(möglicherweise unter Teilnahme eines Vertrauenslehrers oder Schlichters).
Möglichkeit der Entschuldigung und Wiedergutmachung zwischen den
Betroffenen.
Mitteilungen an die Eltern.
Gespräche mit den Eltern.
Übernahme der Kosten für beschädigte Dinge.
Ausschluss von Ausflügen und Lehrausgängen, wenn sich Lehrkräfte mit
der Aufsicht überfordert fühlen. Teilnahme a m
Ersatzunterricht.
Ausschluss vom Unterricht.

der Mittelschule Meran – Obermais
Die Schulordnung regelt - auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und des Leitbildes der Schule - folgende Bereiche:
Rechte und Pflichten der am Schulleben beteiligten Menschen
Grundsätze und Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Schule und
Elternhaus
Sicherheitsbestimmungen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen
Maßnahmen und Zuständigkeiten im Falle von Regelverletzungen.
1. Rechte und Pflichten der am Schulleben beteiligten Menschen
Freiheit und Verantwortung sind die Prinzipien, die für Schüler und
Schulpersonal gleichermaßen gelten. Die Angehörigen der Schulgemeinschaft
respektieren einander und verpflichten sich die Persönlichkeit, die
Privatsphäre, die religiöse und kulturelle Identität sowie die allgemeinen
Menschen- und Bürgerrechte zu respektieren. In all diesen Bereichen tragen auch
die Schülerinnen und Schüler eine ihrem Alter entsprechende Verantwortung.
Im einzelnen bedeutet dies:
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- Meinungsfreiheit.
Alle am Schulleben beteiligten Menschen dürfen ihre Meinung in
angemessener Form frei äußern, ohne dafür Nachteile befürchten zu
müssen.
Die Schülerinnen und Schüler können für jede Klasse eine(n) Klassensprecher(in)
wählen.
- Toleranz und Einfühlungsvermögen sowie Höflichkeit
und Respekt im Umgang miteinander.
- Rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Menschen, anderen
Lebewesen und Sachen (Einrichtung der Schule, Lehr- und Lernmitteln,
dem Eigentum anderer usw.)
- Ordnung und
Sauberkeit bei der Führung der
eigenen Unterlagen und auf dem Schulgelände.
- Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Mitarbeit. Dazu
gehören ein regelmäßiger Schulbesuch, die termingerechte und
sorgfältige Erledigung der Arbeiten sowie Pünktlichkeit.
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- Für Abwesenheiten vom Unterricht oder von
schulbegleitenden
Veranstaltungen muss von den Eltern oder Erziehungsberechtigten in einem
Absenzenheft eine Begründung angegeben werden, die dem Klassenvorstand
vorzulegen ist. Fehlt ein Schüler mehr als fünf Tage, ist dem
Klassenlehrer ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Vorhersehbare
Abwesenheiten müssen vom Klassenlehrer vorher genehmigt werden. Sollten
Schüler aus Gesundheits- oder anderen berechtigten Gründen vor
Unterrichtsschluss das Gebäude verlassen, sind sie von den Eltern selbst
oder von einem anderen Erwachsenen abzuholen.
- Befreiungen vom Religionsunterricht: Die Eltern haben das Recht,
ihr Kind vom katholischen Religionsunterricht abzumelden und für ihr Kind
eine alternative Beschäftigung zu beantragen. Sollte in diesen Stunden
der Schüler auf Wunsch der Eltern das Schulgebäude verlassen, so müssen
diese schriftlich die volle Verantwortung dafür übernehmen.
- Befreiungen von den Übungen für Leibeserziehung: Auf Antrag der
Eltern und auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses kann die Direktorin
Schüler von den praktischen Turnübungen befreien. |

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Mitsprache und Mitbestimmung
Für die Unterrichtsgestaltung sind die Lehrpersonen zuständig und
verantwortlich. Schüler und Eltern können unter Wahrung der Lehrfreiheit
und des Rechts auf Mitbestimmung in die Gestaltung des Schullebens
einbezogen werden.
Informationen und Auskünfte - Veröffentlichung der Akten
Verständliche Informationen und nachvollziehbare Entscheidungen sollen
allen Schulpartnern die Beteiligung an der Gestaltung der Schule
ermöglichen. Dazu dient auch eine regelmäßige schriftliche Information
und eine zusammenfassende Darstellung des Erziehungs- und
Organisationsplans mit allen wichtigen Terminen zu Schulbeginn.
Die Beschlüsse des Lehrerkollegiums und des Schulrats werden an
den dafür vorgesehenen Tafeln angeschlagen bzw. liegen zur Einsichtnahme
im Sekretariat auf. Alle Veröffentlichungen an der Anschlagtafel
bedürfen der Genehmigung der Direktorin bzw. der Leiterin der
Außenstelle.
Die Pläne der Klassenräte und der Fachlehrer/innen mit den
Kriterien für die Bewertung der Schülerleistungen werden den Eltern
in der Regel mündlich vorgestellt, können auf Wunsch aber auch
schriftlich vorgelegt werden. Schüler und Erziehungsberechtigte haben das
Recht, Einsicht in den sie betreffenden Teil des Lehrerregisters
und in die eigenen Prüfungsarbeiten zu erhalten.
Alle Akten sind - mit Ausnahme jener, die Einzelpersonen
betreffen - allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich. Wer ein
gesetzliches Interesse nachweisen kann, um eigene Rechte wahrzunehmen oder
zu schützen, kann daher auf Antrag in die Akten der Verwaltung Einsicht
nehmen und gegen einen entsprechenden Unkostenbeitrag Kopien erhalten.
Über Unterrichtsausfall (wegen Versammlungen, Streiks usw.)
werden die Eltern rechtzeitig schriftlich informiert.
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Bei der Erfassung, Ablage und Weitergabe von Daten werden die
Bestimmungen zum Persönlichkeits- und Datenschutz gewahrt. Mit der
Einschreibung geben die Eltern die Zustimmung, dass die Schülerdaten zu
den amtlichen Zwecken verwendet werden dürfen.
Schüler oder Erziehungsberechtigte können bei der Direktorin oder
beim Klassenvorstand Beschwerde einlegen, wenn allgemeine Rechte,
die Bestimmungen der Schulordnung oder andere Verordnungen, die Schüler
betreffen, verletzt werden. Bei Bedarf kann eine zusätzliche
Klassenratssitzung angeregt werden. Anonyme Eingaben oder Beschwerden
werden nicht behandelt. Wird die Antwort der Direktorin als unbefriedigend
erachtet, kann beim Schulamtsleiter Beschwerde eingereicht werden.
2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus
Grundsätze
Die Zusammenarbeit beruht auf den Prinzipien von Offenheit, Vertrauen
und Vertraulichkeit.
Formen und Mittel der Zusammenarbeit
Folgende Formen und Mittel dienen dazu, die Information, den
Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu
fördern:
- Merkhefte, Mitteilungshefte oder Vormerkkalender
der Schüler/innen sind das wichtigste Instrument
zum Informationsaustausch;
- schriftliche Mitteilungen durch die Direktorin, die Leiterin der
Außenstelle oder die Lehrpersonen;
- Sprechstunden (wöchentliche Sprechstunden bzw. allgemeine
Sprechtage);
- Klassenratssitzungen: die Klassenratssitzungen mit Elternvertretern
sind offen für alle interessierten Eltern und finden in der Regel zweimal
jährlich statt;
- Sitzungen anderer Mitbestimmungsgremien (Schulrat, Vollzugsausschuss
Elternrat);
- Versammlungen oder Elternabende zu besonderen Themen oder Anlässen;
- gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Eltern und Lehrern;
- Schulveranstaltungen und gesellige
Zusammenkünfte.
- Der/die Klassenlehrer/in ist die wichtigste
Ansprechperson zwischen Eltern – Schüler/innen –
Lehrern/innen. |

3. Sicherheit auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen
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Auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände (Gebäude, Hof, Turnhallen) und
bei Schulveranstaltungen sind alle, im besonderen die Schülerinnen und
Schüler, zu vorsichtigem und rücksichtsvollem Verhalten angehalten, um
sich selber und andere nicht unnützen Gefahren auszusetzen. Sicherheits-
und Verkehrserziehung sind wichtige Anliegen der Schulgemeinschaft.
- Auf dem Schulweg gelten auch für die Schülerinnen und
Schüler die allgemeinen Verkehrsregeln. Die Schule kann Schüler, die
sich auf dem Schulweg oder im Schulbus undiszipliniert verhalten und die
Sicherheit anderer gefährden, zur Rechenschaft ziehen. Die Eltern haften
letztendlich für entstandene Schäden.
- Die Schülerinnen und Schüler versammeln sich vor Unterrichtsbeginn
auf dem Schulhof. Sie dürfen fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts in
die Klasse. Eingänge und Einfahrten müssen frei gehalten werden.
- Beim Stundenwechsel bleiben die Schülerinnen und
Schüler in der Klasse. Findet der Unterricht in einem der Spezialräume
oder in der Turnhalle statt, werden die Schüler von der jeweiligen
Lehrperson bzw. von Schulwarten in der Klasse abgeholt und dorthin zurück
gebracht.
Das Holen und Zurückbringen von Lehrmitteln oder Lernmaterialien ist
nur im Auftrag einer Lehrperson erlaubt. Diese Regeln gelten auch für
unterrichts-ergänzende Tätigkeiten am Nachmittag.
Die Schüler/innen einer Klasse dürfen immer nur einzeln
austreten!
- In der Pause gehen alle Schülerinnen und Schüler in
den Hof, wo sie von eigens dafür zugeteilten Lehrpersonen beaufsichtigt
werden. Der Pausenhof ist ein Ort der Erholung. Die Sicherheit darf nicht
durch wildes Herumtoben, gefährliche Spiele oder unkontrolliertes
Verhalten gefährdet werden. Bei Regenwetter bleiben die Schüler im
Schulgebäude, wo sie von den Lehrpersonen der dritten bzw. vierten
Unterrichtsstunde beaufsichtigt werden.
- Es ist verboten auf den Treppen zu laufen oder zu
springen, im Treppenhaus Staus zu provozieren und auf den
Fensterbänken zu sitzen.
- Bei schulbegleitenden Veranstaltungen gelten die
allgemeinen Regeln der Schulordnung bzw. die in den Richtlinien des
Schulrats festgelegten Bestimmungen. |
- Für das Verhalten im Brand- und Katastrophenfall gibt
es einen eigenen Räumungsplan, der strikt zu befolgen ist. Mindestens
einmal im Jahr wird eine Räumungsübung durchgeführt.
- Alle Unfälle, auch scheinbar harmlose, müssen
unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden, damit rechtzeitig eine
Meldung bei den zuständigen Behörden bzw. bei der Versicherung gemacht
werden kann. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und
Knallkörpern jeder Art ist verboten.
- Erkrankte Schüler/innen müssen von den Eltern oder
vom Rettungswagen abgeholt werden. Es dürfen keinerlei Medikamente – z.
B. Aspirin – ohne Erlaubnis der Eltern oder eines Arztes ausgegeben
werden!
- Haftung für Sachschäden: Die Anlagen und Räumlichkeiten
der Schule, die Einrichtungsgegenstände, die Lehr- und Lernmaterialien
und das Eigentum anderer sind schonend zu behandeln. Für mutwillig
angerichtete Sachschäden haften die Schülereltern. Verlorene oder stark
beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
Mit Erlaubnis der Lehrpersonen können nach Unterrichtsschluss Bücher,
Hefte oder andere Lernmaterialien in der Klasse zurückgelassen werden.
Die Schule übernimmt für diese Gegenstände keine Haftung, auch nicht
für Fahrräder, die im Hof abgestellt werden oder für Kleidungsstücke
und Wertgegenstände, die in den Garderoben und Klassenräumen
zurückgelassen werden.
- Im Schulgebäude und im Schulhof gilt für alle absolutes Rauchverbot.
- Während des Unterrichtes ist es verboten, das Handy
zu verwenden. Bei Lehrausgängen und Ausflügen entscheidet die
Lehrkraft über die Notwendigkeit des Gebrauchs.
- Für Außenstehende ist der Zutritt zu
den Klassen nur mit Erlaubnis der Direktorin bzw. der
Außenstellenleiterin erlaubt.
- Für die Sicherheit und das Verhalten in den Spezialräumen (Naturkunde-,
Computer-, Werkräume usw.) bzw. in den Turnhallen gelten
zusätzlich die in den jeweiligen Räumen angebrachten Regeln.
- Die Schulhöfe sind auch in der unterrichtsfreien Zeit
am Nachmittag zugänglich. Die Anlagen und Geräte sind schonend zu
behandeln; für eventuelle Unfälle übernimmt die Schule keine Haftung.
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4. Maßnahmen und Zuständigkeiten im Falle von Regelverletzungen
Als allgemeine Grundsätze gelten für diesen Bereich:
Jede Person ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Regeln und muss
daher auch die Folgen bei Regelverletzungen tragen; dazu zählen
Wiedergutmachung und Schadenersatz. Die Ausübung von Eigenverantwortung
erfordert aber auch das Setzen und Einhalten von Grenzen. Bei wiederholtem oder
schwerem Fehlverhalten werden die gesetzlich vorgesehenen (Disziplinar)-Maßnahmen
angewendet. Disziplinarmaßnahmen dürfen die Persönlichkeit des Einzelnen
nicht verletzen. Sie müssen angemessen und zeitlich begrenzt sein und sie
dürfen die Leistungsbewertung in keiner Weise beeinflussen.
Disziplinarmaßnahmen betreffen immer nur Einzelpersonen, sie müssen sinnvoll
und möglichst dem Prinzip der Wiedergutmachung verpflichtet sein.
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Folgende Vorgangsweisen sind zu beachten:
- das konkrete (Fehl)Verhalten bewusst machen und beanstanden;
- die Fakten mit den Betroffenen klären;
- keine allgemeinen Beschuldigungen aussprechen;
- keine öffentliche Bloßstellung
Maßnahmen der Schule bei Regelverletzungen durch die
Schüler/innen:
- Folgen und Konsequenzen des Verhaltens bewusst
machen.
- Bei Regelverstößen können Geräte (Handy,
Roller,...) dem Schüler abgenommen werden. Diese werden nur
den Eltern zurückgegeben.
- Mündliche und/oder schriftliche Ermahnungen .
Schriftliche Ermahnungen werden über das Merkheft oder ein Infoblatt den
Eltern zur Kenntnis gebracht. Bei groben Regelverstößen, die auch einen
Ausschluss zur Folge haben können, erfolgt die Eintragung ins
Klassenbuch. Diese Eintragungen müssen von den Lehrpersonen den Eltern
und der Direktorin umgehend schriftlich gemeldet werden. Je nach Schwere
der Eintragungen werden die Eltern vorgeladen, um über weitere Maßnahmen
zu beraten.
- Strafarbeiten aufgeben: Diese sollen eine
sinnvolle Tätigkeit zum Inhalt haben.
- Ausschluss von Ausflügen und Lehrausgängen: Nur als
letzte Maßnahme, wenn sich Lehrkräfte durch die Betreuung bestimmter
Schüler/innen überfordert fühlen und besonders schwerwiegende Vergehen
(s. nächster Punkt) vorliegen. Dieser Ausschluss muss vom Klassenrat
genehmigt und mit den Eltern besprochen werden. Für die ausgeschlossenen
Schüler/innen wird ein Ersatzunterricht gewährleistet.
- Ausschluss vom
Unterricht: Ein Ausschluss vom
Unterricht ist als letzte Maßnahme bei besonders schwerwiegenden Vergehen
(Körperverletzung, Gefährdung der Sicherheit, schwere Sachbeschädigung,
grobe Respektlosigkeit, wiederholtes Fehlverhalten) unter Einhaltung der |
geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Erwägung zu
ziehen. Schüler und Erziehungsberechtigte müssen vor
einem Beschluss im Klassenrat angehört werden.
Vom Unterricht ausgeschlossene
Schüler/innen können
nach Absprache innerhalb der Schule betreut werden.
- Jede andere Form der
Bestrafung ist verboten.
- Bei schwierigen
Situationen sollen rechtzeitig Beratungsstellen und/oder
andere Behörden beigezogen werden.
Zuständigkeiten bei (Disziplinar-)Maßnahmen gegen
Schüler/innen:
- Lehrpersonen: mündliche
und schriftliche Ermahnungen, Strafarbeiten.
- Direktorin: mündliche und
schriftliche Ermahnungen.
- Klassenrat: Ausschluss vom
Unterricht bis zu 15 Tagen. Werden Schüler/innen stundenweise oder bei
Ausflügen ausgeschlossen, muss dies vorher im Klassenrat geklärt werden
und den Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden.
- Schlichtungskommission:
Gegen Disziplinarmaßnahmen, die nicht den Ausschluss vom Unterricht
betreffen, können die Erziehungsberechtigten bei der schulinternen
Schlichtungskommission Rekurs einreichen. Die Schlichtungskommission
entscheidet auf Anfrage von Betroffenen auch über Streitfälle, die aus
der Auslegung der Schülercharta oder Schulordnung entstanden sind.
Einspruch und Rekurse
Gegen Ausschlüsse vom Unterricht können die Eltern oder
Erziehungsberechtigten innerhalb von 30 Tagen beim Schulamtsleiter
Beschwerde einreichen.
Maßnahmen bei Regelverletzungen durch das Schulpersonal
Für das Schulpersonal gelten die Regeln der Schulordnung und die
Bestimmungen, die im Dienstrecht, in den Kollektivverträgen und in den
„Verhaltensgrundsätzen für die öffentlich Bediensteten"
enthalten sind. |
Beschluss des Schulrates Nr. 11 vom 18.06.1998 und
Beschluss des Schulrates Nr. vom 24.01.2000 und Beschluss des Schulrates Nr. vom
2002
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