Protokoll
der Arbeitsgruppe
Integration als Recht für alle Schüler
Ø
Landesgesetz zur Autonomie der Schule Nr. 12
vom 29. Juni 2000
Integration:
Individualität und Verschiedenheit als grundsätzliche Norm des Schulsystems
Bedürfnisse sind
neu zu definieren:
Richtungsänderung
in unserem Denken:
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Veränderte Einstellung zum Kind
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Veränderte Einstellung zum Lernen
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Ressourcenorientiertes Menschenbild –
nicht defizitorientiertes Menschenbild
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Nicht was er/sie nicht kann sondern
seine/ihre Fähigkeiten und Stärken stehen im Mittelpunkt
Folgerungen:
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Offene Lernformen
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Schulprogramm
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Einsatz des Personals
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Fortbildung
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Evaluation
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