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Technische Systembetreuer (TSB)

 

Als technische Systembetreuer sind eigene Techniker (Berufsbild: DV-Techniker) vorgesehen, die über die notwendigen Kenntnisse zur Installation und Wartung (Server, Arbeitsstationen, Peripheriegeräte, Verkabelung, Anbindung ans Internet, System- und Anwendersoftware) des gesamten LANs einer Schule verfügen.

Die einzelnen Schulen können bei Bedarf den für sie zuständigen Systembetreuer anfordern. Dies geschieht in der Regel durch den
didaktischen  Systembetreuer der Schule.

Die technischen Systembetreuer sind ausschließlich für die Wartung der EDV-Anlagen für didaktische Zwecke an den Schulen zuständig. Die Geräte für die Schulverwaltung fallen in die Zuständigkeit von LaSis, für die Wartung von anderen technischen Geräten der Schule ist der technische Systembetreuer überqualifiziert. Dafür wartet ein Systembetreuer die EDV-Geräte (bzw. Netzwerke) mehrerer Schulen in einem definierten Wartungs-Bezirk. Sitz des Systembetreuers ist jeweils eine Oberschule des Bezirks, weitere Oberschulen und Mittelschulen und bzw. Schulsprengel werden seinem Zuständigkeitsbereich zugeordnet.
(Beschreibung des Anforderungsprofils bzw. eine Auflistung der einzelnen Aufgaben)

Der technische Systembetreuer entscheidet nicht über die Nutzung der technischen Anlagen und der Software oder den Zugang der User (wer, wann, wozu  ...). Diese Entscheidung liegt eindeutig in der Kompetenz des Kollegiums, wobei der Zugang nicht auf bestimmte Fächer beschränkt bleiben darf. Wohl aber kann und muss der Systembetreuer sachliche, technische, organisatorische Argumente z.B. für/oder gegen den Einsatz einer Software im Netz oder einer bestimmten Konfiguration einbringen. Funktionierende Geräte sind die Voraussetzung für die didaktische Arbeit im Bereich Neue Medien. Andererseits darf die Sorge darum nicht die Nutzung verhindern oder einschränken. Gewisse Einschränkungen sind jedoch notwendig um den Aufwand für die Wartung vertretbar zu halten. Es kann jedoch nicht sein, dass Benutzergruppen nicht zugelassen werden, oder dass der berechtige und begründete Wunsch nach Erweiterung des Softwareangebotes abgelehnt wird, damit keine Störungen auftreten können.

Hier spielt die Zusammenarbeit und Verständigung mit dem didaktischen Systembetreuer ein große Rolle. In vielen Fällen wird ein Abwägen von Aufwand und (pädagogischem) Nutzen notwendig sein, was einen gewissen Einblick der beiden Figuren in den jeweils anderen Fach-Bereich voraussetzt. 

Für die Technischen Systembetreuer ist eine kontinuierliche technische Weiterbildung vorgesehen. Entsprechende Veranstaltungen und Initiativen werden vom Schulamt geplant und organisiert.