Als
technische Systembetreuer sind eigene Techniker (Berufsbild: DV-Techniker)
vorgesehen, die über die notwendigen Kenntnisse zur Installation und
Wartung (Server, Arbeitsstationen, Peripheriegeräte, Verkabelung,
Anbindung ans Internet, System- und Anwendersoftware) des gesamten LANs
einer Schule verfügen.
Die
einzelnen Schulen können bei Bedarf den für sie zuständigen Systembetreuer
anfordern. Dies geschieht in der Regel durch den
didaktischen
Systembetreuer der Schule.
Die
technischen Systembetreuer sind ausschließlich für die Wartung der
EDV-Anlagen für didaktische Zwecke an den Schulen zuständig. Die
Geräte für die Schulverwaltung fallen in die Zuständigkeit von LaSis, für
die Wartung von anderen technischen Geräten der Schule ist der technische
Systembetreuer überqualifiziert. Dafür wartet ein Systembetreuer die
EDV-Geräte (bzw. Netzwerke) mehrerer Schulen in einem definierten
Wartungs-Bezirk. Sitz des Systembetreuers ist jeweils eine Oberschule des
Bezirks, weitere Oberschulen und Mittelschulen und bzw. Schulsprengel
werden seinem Zuständigkeitsbereich zugeordnet.
(Beschreibung des Anforderungsprofils bzw. eine Auflistung der einzelnen
Aufgaben)
Der
technische Systembetreuer entscheidet nicht über die Nutzung der
technischen Anlagen und der Software oder den Zugang der User (wer, wann,
wozu ...). Diese Entscheidung liegt eindeutig in der Kompetenz des
Kollegiums, wobei der Zugang nicht auf bestimmte Fächer beschränkt bleiben
darf. Wohl aber kann und muss der Systembetreuer sachliche, technische,
organisatorische Argumente z.B. für/oder gegen den Einsatz einer Software
im Netz oder einer bestimmten Konfiguration einbringen. Funktionierende
Geräte sind die Voraussetzung für die didaktische Arbeit im Bereich Neue
Medien. Andererseits darf die Sorge darum nicht die Nutzung verhindern
oder einschränken. Gewisse Einschränkungen sind jedoch notwendig um den
Aufwand für die Wartung vertretbar zu halten. Es kann jedoch nicht sein,
dass Benutzergruppen nicht zugelassen werden, oder dass der berechtige und
begründete Wunsch nach Erweiterung des Softwareangebotes abgelehnt wird,
damit keine Störungen auftreten können.
Hier
spielt die Zusammenarbeit und Verständigung mit dem didaktischen
Systembetreuer ein große Rolle. In vielen Fällen wird ein Abwägen von
Aufwand und (pädagogischem) Nutzen notwendig sein, was einen gewissen
Einblick der beiden Figuren in den jeweils anderen Fach-Bereich
voraussetzt.
Für die
Technischen Systembetreuer ist eine kontinuierliche technische
Weiterbildung vorgesehen. Entsprechende Veranstaltungen und Initiativen
werden vom Schulamt geplant und organisiert. |