Oberschulzentrum Sterzing
 

Betragensnoten

Richtlinien für die Schlussbewertung
Beschluss des Lehrerkollegiums vom 14.05.2009

Berücksichtigt werden:

Das korrekte Benehmen gegenüber Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Lehr­personen und anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, anderen Personen innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft (z.B. bei Lehrausgängen), das Einhalten der Schulordnung, Disziplin, der Einsatz für die Klassen­emeinschaft und Kritikfähigkeit.

 

Jeder Klassenrat entscheidet autonom.
Bei sichtlicher und nachhaltiger Verbesserung kann der Klassenrat für eine höhere Betragensnote stimmen als die im Rahmenvorschlag vorgegebene.
Die Dokumentation der einzelnen Vergehen muss lückenlos sein.

 

Kriterien für die Betragensnote 10:

  • Vorbildliches Verhalten
  • Solidarische Umgangsformen, Fairness
  • soziales Engagement
  • Aktive, kritisch-konstruktive Beteiligung am Unterricht oder ruhig/aufmerksam/beteiligt
  • Keine unentschuldigten Absenzen/Verspätungen
  • Keine Eintragung

Betragensnoten 8 und 9:

„Bei 1 oder 2 Eintragungen bzw. unentschuldigten Absenzen bestimmt der Klassenrat – nach Inhalt der Eintragung bzw. Grund der Absenzen – die Gewichtung derselben auf die Betragensnote.“

Kriterien für die Betragensnote 9:

  • korrektes Verhalten
  • solidarische Umgangsformen, Fairness
  • Kooperatives Verhalten, soziale Kompetenz

 

Kriterien für die Betragensnote 8:

  • Weitgehend korrektes Verhalten
  • Meist fair und solidarisch
  • Grundsätzlich kooperativ, meist sozial bemüht

 

Kriterien für die Betragensnote 7:

  • Teilweise unkorrektes Verhalten
  • Manchmal unfaires und manchmal nicht solidarisches Verhalten
  • Wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Mehrere unentschuldigte Absenzen/Verspätungen
  • drei Eintragungen

 

       Anmerkung: Bei Ausschluss mit folgendem einsichtigem Verhalten kann 7 gegeben werden

 

Kriterien für die Betragensnote 6:

  • Oft unkorrektes Verhalten
  • Oft unfaires und nicht solidarisches Verhalten
  • Wenig bis gar keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Ausschluss ohne Einsicht
  • Viele unentschuldigte Absenzen/Verspätungen
  • Mehr als drei Eintragungen und Ausschluss vom Unterricht

 

Kriterien für die Betragensnote 5:

  • Häufig unkorrektes Verhalten
  • Zeigt sich auf Ermahnungen und nach Gesprächen nicht einsichtig
  • Strafbare Handlungen
  • Anleitung zu strafbaren Handlungen
  • Vorsätzliche physische und psychische Schädigung von Mitgliedern der Schulgemeinschaft
  • Ausschluss ohne Einsicht

 

 

 

 

 


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