Oberschulzentrum Sterzing
 

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Oberstufenreform: Bewertungskriterien

Betragen - Verhalten

Beschluss des Lehrerkollegiums vom 14.05.2009

Berücksichtigt werden: Das korrekte Benehmen gegenüber Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Lehrpersonen und anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, anderen Personen innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft (z.B. bei Lehrausgängen), das Einhalten der Schulordnung, Disziplin, der Einsatz für die Klassengemeinschaft und Kritikfähigkeit.

Jeder Klassenrat entscheidet autonom.
Bei sichtlicher und nachhaltiger Verbesserung kann der Klassenrat für eine höhere Betragensnote stimmen als die im Rahmenvorschlag vorgegebene.
Die Dokumentation der einzelnen Vergehen muss lückenlos sein.

ergänzt durch Beschluss des Lehrerkollegiums vom 24.11.2011 zum Förderunterricht:

Förderunterricht:
Bei der Festlegung der Betragensnote/Verhaltensnote berücksichtigt der Klassenrat autonom die Zuverlässigkeit der Anmeldung und das Verhalten im Förderunterricht; bei  Fehlverhalten ist eine Reduktion um 1-2 Noten möglich.

Kriterien für die Note 10:

  • Vorbildliches Verhalten
  • Solidarische Umgangsformen, Fairness
  • soziales Engagement
  • Aktive, kritisch-konstruktive Beteiligung am Unterricht oder ruhig/aufmerksam/beteiligt
  • Keine unentschuldigten Absenzen/Verspätungen
  • Keine Eintragung

Kriterien für die Note 8 und 9:

„Bei 1 oder 2 Eintragungen bzw. unentschuldigten Absenzen bestimmt der Klassenrat – nach Inhalt der Eintragung bzw. Grund der Absenzen – die Gewichtung derselben auf die Betragensnote.“

Kriterien für die Note 9:

  • korrektes Verhalten
  • solidarische Umgangsformen, Fairness
  • Kooperatives Verhalten, soziale Kompetenz

Kriterien für die Note 8:

  • Weitgehend korrektes Verhalten
  • Meist fair und solidarisch
  • Grundsätzlich kooperativ, meist sozial bemüht

Kriterien für die Note 7:

  • Teilweise unkorrektes Verhalten
  • Manchmal unfaires und manchmal nicht solidarisches Verhalten
  • Wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Mehrere unentschuldigte Absenzen/Verspätungen
  • drei Eintragungen

       Anmerkung: Bei Ausschluss mit folgendem einsichtigem Verhalten kann 7 gegeben werden.

Kriterien für die Note 6:

  • Oft unkorrektes Verhalten
  • Oft unfaires und nicht solidarisches Verhalten
  • Wenig bis gar keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Ausschluss ohne Einsicht
  • Viele unentschuldigte Absenzen/Verspätungen
  • Mehr als drei Eintragungen und Ausschluss vom Unterricht

Kriterien für die Note 5:

  • Häufig unkorrektes Verhalten
  • Zeigt sich auf Ermahnungen und nach Gesprächen nicht einsichtig
  • Strafbare Handlungen
  • Anleitung zu strafbaren Handlungen
  • Vorsätzliche physische und psychische Schädigung von Mitgliedern der Schulgemeinschaft
  • Ausschluss ohne Einsicht

 

Übergreifende Kompetenzen laut Bildungsprofil (Reformklassen)

Die fächerübergreifenden Kompetenzen laut Bildungsprofil werden – je nach Grad der Zielerreichung - mit den Bewertungsstufen "mangelhaft – ausreichend – zufrieden stellend – gut – sehr gut" bewertet.

Bei der Bewertungskonferenz legt der Klassenrat die Bewertungsstufe für die einzelnen Kompetenzen aus den Beobachtungen im Raster gemeinsam fest.

Bei der Bewertung des Verhaltens und der bergreifenden Kompetenzen ist bei der Schlussbewertung darauf zu achten, dass keine Widersprüche entstehen.

Fächerübergreifende Lernangebote (Reformklassen)

Die Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote fließt in die beteiligten Unterrichtsfächer ein; gehört eine Lehrperson nicht dem Klassenrat an, übermittelt diese die Beobachtungs- und Bewertungselemente sowie einen Bewertungsvorschlag an den Vorsitzenden des Klassenrates.

Wahlfächer (Reformklassen)

Gehört eine Lehrperson nicht dem Klassenrat an, übermittelt diese die Beobachtungs- und Bewertungselemente sowie einen Bewertungsvorschlag an den Vorsitzenden des Klassenrates.

Die Bewertung erfolgt über folgende Stufen, je nach Grad der Zielerreichung:

  • mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
  • mit gutem Erfolg teilgenommen
  • mit Erfolg teilgenommen

Gültigkeit des Schuljahres (alle Klassen)

Eine Bewertung bei Überschreitung von 25% Abwesenheit vom persönlichen Jahresstundenplan ist möglich bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. durch die Schule genehmigtes Training bzw. Wettkämpfe, von der Schule genehmigte Spezialausbildungen, Krankheit, belastende familiäre Situationen,…) und sofern eine angemessene Anzahl an Bewertungselementen vorhanden ist.

 

 

 

 


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