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Oberschulzentrum Sterzing |
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Oberstufenreform: Bewertungskriterien Betragen - Verhalten
Beschluss des Lehrerkollegiums vom 14.05.2009 Berücksichtigt werden: Das korrekte Benehmen gegenüber Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Lehrpersonen und anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, anderen Personen innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft (z.B. bei Lehrausgängen), das Einhalten der Schulordnung, Disziplin, der Einsatz für die Klassengemeinschaft und Kritikfähigkeit. Jeder Klassenrat entscheidet autonom. ergänzt durch Beschluss des Lehrerkollegiums vom 24.11.2011 zum Förderunterricht: Förderunterricht: Kriterien für die Note 10:
Kriterien für die Note 8 und 9: „Bei 1 oder 2 Eintragungen bzw. unentschuldigten Absenzen bestimmt der Klassenrat – nach Inhalt der Eintragung bzw. Grund der Absenzen – die Gewichtung derselben auf die Betragensnote.“ Kriterien für die Note 9:
Kriterien für die Note 8:
Kriterien für die Note 7:
Anmerkung: Bei Ausschluss mit folgendem einsichtigem Verhalten kann 7 gegeben werden. Kriterien für die Note 6:
Kriterien für die Note 5:
Übergreifende Kompetenzen laut Bildungsprofil (Reformklassen) Die fächerübergreifenden Kompetenzen laut Bildungsprofil werden – je nach Grad der Zielerreichung - mit den Bewertungsstufen "mangelhaft – ausreichend – zufrieden stellend – gut – sehr gut" bewertet. Bei der Bewertungskonferenz legt der Klassenrat die Bewertungsstufe für die einzelnen Kompetenzen aus den Beobachtungen im Raster gemeinsam fest. Bei der Bewertung des Verhaltens und der bergreifenden Kompetenzen ist bei der Schlussbewertung darauf zu achten, dass keine Widersprüche entstehen.
Fächerübergreifende Lernangebote (Reformklassen) Die Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote fließt in die beteiligten Unterrichtsfächer ein; gehört eine Lehrperson nicht dem Klassenrat an, übermittelt diese die Beobachtungs- und Bewertungselemente sowie einen Bewertungsvorschlag an den Vorsitzenden des Klassenrates.
Wahlfächer (Reformklassen) Gehört eine Lehrperson nicht dem Klassenrat an, übermittelt diese die Beobachtungs- und Bewertungselemente sowie einen Bewertungsvorschlag an den Vorsitzenden des Klassenrates. Die Bewertung erfolgt über folgende Stufen, je nach Grad der Zielerreichung:
Gültigkeit des Schuljahres (alle Klassen) Eine Bewertung bei Überschreitung von 25% Abwesenheit vom persönlichen Jahresstundenplan ist möglich bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. durch die Schule genehmigtes Training bzw. Wettkämpfe, von der Schule genehmigte Spezialausbildungen, Krankheit, belastende familiäre Situationen,…) und sofern eine angemessene Anzahl an Bewertungselementen vorhanden ist. |
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