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Das neue Virus A/H1N1
An alle Eltern der Schüler/innen der Oberschule Sterzing
An das gesamte Schulpersonal
Betreff: Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Grippeerkrankungen durch das neue Virus A/H1N1 in den Schulen.
Sehr geehrte Eltern,
im Zusammenhang mit den Gefahren, welche die Ausbreitung des neuen Grippevirus A/H1N1 für die Schulen mit sich bringen könnte, haben sich am 16. September 2009 die Verantwortlichen der Gemeinden, der Schulämter, der Abteilungen für die Berufsbildungen und der Gesundheitsbezirke getroffen, um eine gemeinsame Vorgangsweise gegen die Ausbreitung dieser neuen Grippe in den Schulgemeinschaften zu besprechen.
Dabei wurde Folgendes vereinbart:
- Erster Ansprechpartner bei Auftreten von Krankheitsfällen in einer Klasse oder Schule ist für die jeweilige Schuldirektion der gebietsmäßig zuständige Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit (siehe beiliegende Adresse).
- Der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit beurteilt nach den konkreten Umständen den Einzelfall und entscheidet von Fall zu Fall, in Absprache mit dem Assessorat für Gesundheitswesen, dem jeweiligen Schuldirektor und dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde über das weitere Prozedere.
- Sollte der Verantwortliche des gebietsmäßig zuständigen Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit die Schließung einer/einzelner Klasse/n vorschlagen, ist es Aufgabe des Schuldirektors, die Schließung anzuordnen. Der Schuldirektor teilt dies dem Bürgermeister mit.
- Sofern sich die Empfehlung des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit zur Schließung auf das gesamte Schulgebäude bezieht, fällt die Schließung in die Zuständigkeit der Gemeinde, die nach Rücksprache mit der Schuldirektion eine entsprechende Verordnung erlässt.
- Sofern der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit aufgrund erfolgter Meldungen der Gesundheitsdienste (Krankenhäuser, Ärzte für Allgemeinmedizin, Kinderärzte) feststellen sollte, dass innerhalb einer Schule ein Epidemieherd existiert, so kontaktiert der jeweilige Dienst den Direktor der jeweiligen Schule sowie den Bürgermeister der betroffenen Gemeinde, um darüber zu entscheiden, ob die oben angeführten Sperrmaßnahmen notwendig sind.
- Grundsätzlich soll die Schließung einer Klasse bzw. eines Schulgebäudes ein Ausnahmefall bleiben. Für allfällige Fragen bezüglich der Neuen Grippe A/H1N1 stehen die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Gesundheitsbezirke zur Verfügung.
Prim. Dr. Maria Grazia Zuccaro
Verantwortliche des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit
Gesundheitsbezirk Brixen
Dantestraße Nr. 51
39042 Brixen
Tel.: 0472 812460 oder 0472 812480
Fax: 0472 812469
E-Mail: mgzuccaro@as-bressanone.it

Das Unterrichtsministerium und das Gesundheitsministerium schlagen folgende hygienische Maßnahmen und Richtlinien für das Verhalten der Schüler/innen und des Personals an den Schulen vor:
- Handhygiene: die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, vor allem nach dem Husten, Niesen und dem Naseputzen.
- Richtiges Verhalten beim Atmen (»Atemschutzmaske«): Beim Husten und Niesen die Hand vor den Mund halten und die Nase mit einem Taschentuch zudecken, das sofort nach dem Schnäuzen weggeworfen wird.
- ordentliche Reinigung der Oberflächen und Geräte, die mit den Händen berührt worden sind (Schulbänke, Stühle, Tafeln und elektronische Geräte wie Bildwiedergabegeräte, Computer, usw.), mit den gewöhnlichen im Gebrauch stehenden Produkten; diese müssen sofort gereinigt werden, wenn die Oberflächen sichtlich schmutzig sind.
- Keine Speisen und Getränke essen, die von anderen gekostet wurden oder nicht ganz verpackt sind. Nicht mit dem Besteck anderer essen.
- Nicht Füllfedern, Radiergummis, anderes Schulmaterial oder gemeinsame Gegenstände in den Mund stecken.
- Die Klassen regelmäßig während der Schulpausen und nach dem Ende der täglichen Unterrichtstätigkeiten lüften.
Bei Krankheit zu Hause bleiben
Die Schüler und das Schulpersonal mit Fieber und grippeähnlichen Symptomen müssen im eigenen und im Interesse anderer verantwortungsbewusst zu Hause bleiben. Es ist ratsam, den eigenen Hausarzt oder Basiskinderarzt zu kontaktieren, wenn die Symptome anhalten oder sich verschlechtern. Die Vorteile dieser Maßnahme sind:
- die Vermeidung von Grippekomplikationen für die betroffenen Personen,
- die Vermeidung einer Ansteckung anderer Personen, darunter Personen aus Risikogruppen, welche schwerwiegende Folgen erleiden könnten,
- die Einschränkung und die Begrenzung einer Krankheitsverbreitung.
Es ist ratsam, die genannten Personen 48 Stunden nach, aber auf keinen Fall 24 Stunden seit dem Abklingen des Fiebers wieder in die Schulgemeinschaft zuzulassen, es sei denn der Arzt gibt andere Hinweise.
Dieser Zeitraum ändert sich jedoch je nach dem klinischen Bild und dem Abklingen des Fiebers.
Deshalb wird empfohlen, den Informationsfluss zwischen der Schulverwaltung, den Sanitätsbetrieben, den behandelnden Ärzten und Kinderärzten und den Eltern optimal zu gestalten.
Es wird noch einmal nachdrücklich betont, sich beim Atmen verantwortungsbewusst zu verhalten, wie oben angeführt (Atemschutzmaske).
Es hat sich nämlich anhand von Laboruntersuchungen herausgestellt, dass besonders Kinder den Grippevirus nach 24 Stunden seit dem Abklingen des Fiebers durch das Atmen ausscheiden, wenn auch nicht so oft wie fiebernde Personen. Daher wird empfohlen, bei der Rückkehr in die Schule richtig mit dem Atmen und der Hygiene der Hände umzugehen, um so weit als möglich eine Ansteckung von Risikogruppen zu vermeiden.
Die Wiederzulassung in die Schule erfolgt auf die bereits in den einzelnen Regionen und Autonomen Provinzen vereinbarte Art und Weise.
Mit freundlichen Grüßen
Der Schuldirektor
Dr. Andreas Meraner
Sterzing, 30.10.2009
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