![]() |
Oberschulzentrum Sterzing |
|
Richtlinien für die Schlussbewertung
(Beschluss des Lehrerkollegiums vom 14.05.2009) Für eine Versetzung in die nächst höhere Klasse gilt:
Bei Vorhandensein negativer Noten in der Schlussbewertungskonferenz empfiehlt das Professorenkollegium den Klassenräten, nachstehende Bewertungsmaßstäbe für einen Aufschub der Versetzung oder Nicht-Versetzung bzw. eine Nicht-Versetzung anzuwenden. Dabei wird berücksichtigt, ob es sich um „ungenügende“ Noten (= Note 5) oder „schwer ungenügende“ Noten (Note 4 und darunter) handelt. Der Aufschub einer Versetzung oder Nicht-Versetzung wie auch eine Nicht-Versetzung müssen vom Klassenrat hinreichend begründet werden.
die Versetzung oder Nicht-Versetzung aufgeschoben
kann die Versetzung oder Nicht-Versetzung aufgeschoben werden, wenn das Leistungsbild des Schülers/der Schülerin in den anderen Fächern, die Bewertung des Vorjahres, das Lernverhalten und der Schulbesuch dafür sprechen und der Klassenrat der Ansicht ist, dass bei entsprechendem Einsatz die Voraussetzungen gegeben sind, die Leistungsdefizite bis zum Herbst aufzuholen. Nach der Überprüfung im Herbst noch vor Unterrichtsbeginn wird endgültig entschieden, ob der Schüler/die Schülerin das Klassenziel erreicht hat oder nicht.
wird der Aufschub der Endbewertung in der Regel nicht gewährt, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Schüler/die Schülerin den gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen („il debito formativo deve essere saldato“) nachkommen kann, in der Regel nicht gegeben ist.
kann ein Aufschub gewährt werden. Voraussetzung dafür ist die Annahme des Klassenrates, dass der Schüler/die Schülerin auf Grund der Einsatzbereitschaft und der Gesamtpersönlichkeit die schwerwiegenden Mängel dermaßen beheben kann, dass Aussicht auf positives Bestehen der Überprüfung im Herbst besteht.
kann ein Aufschub gewährt werden, wenn der Klassenrat dies entsprechend begründet.
Im Falle von Aufschub wird festgelegt, ob die Nachprüfung im Herbst auf schriftliche und/oder mündliche oder praktische Weise abgehalten wird. |
|
||||||||||
|
|
|
|
Oberschulzentrum Sterzing I-39049 STERZING, Margarethenstraße 10,
Tel. : 0472/765613/765958 Fax: 0472/767074, E-mail: rg.sterzing@schule.suedtirol.it, Internet: www.oberschule-sterzing.it |