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Oberschulzentrum Sterzing |
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Zweite Elterninfo
An alle Eltern
Sehr geehrte Eltern,
bald endet das erste Semester dieses Schuljahres und damit steht die Bewertung der Semesterleistungen an. Sowohl im Bereich der Bewertung als auch zu den Aufholmaßnahmen gibt es Neuerungen, die ich Ihnen vorab mitteilen möchte.
Betragensnote Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen wurden die Kriterien für die Betragensnote vom Lehrerkollegium überarbeitet und neu angepasst. Die wesentlichen Neuerungen sind:
Eine Betragensnote von 10 wird zugewiesen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Betragensnoten von 6 – 9 werden zugewiesen, wenn die obigen Kriterien nur teilweise erfüllt sind. Eine negative Betragensnote wird ausschließlich dann vergeben, wenn besonders schwerwiegende Vorfälle vorliegen (z.B. strafrechtliche Vergehen, Verletzung der Menschenwürde, vorsätzliche physische und psychische Schädigung,…), bei denen auch nach Disziplinarmaßnahmen keine Einsicht und Besserung beobachtbar ist.
Aufholmaßnahmen Seit dem Schuljahr 2007/2008 müssen Schülerinnen und Schüler, die bei der Bewertung des ersten Semesters in einem oder mehreren Fächern negative Bewertungen aufweisen, diese Lernrückstände im zweiten Semester aufholen. Dies betrifft mit dem heurigen Schuljahr erstmals auch die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen.
Die Eltern der entsprechenden Schüler und Schülerinnen erhalten gleichzeitig mit der Notenbescheinigung über das erste Semester innerhalb Samstag, 07. Februar 2009 eine Information, aus der die Fächer mit Lernrückständen und Hinweise zur Organisation der Aufholmaßnahmen hervorgehen. Abhängig vom Ausmaß der Lernrückstände und dem Schüler/der Schülerin zumutbarer Selbstverantwortung werden unterschiedliche Organisationsformen der Aufholmaßnahmen bzw. eine Kombination derselben angeboten (Lernpaket kombiniert mit Begleitung durch eine Lehrperson im Rahmen des regulären Unterrichtes, Lernpaket kombiniert mit Aufholkursen am Nachmittag oder Lernpaket kombiniert mit Lernberatung am Nachmittag). Für einige Schülerinnen und Schüler ist zudem ein dreistündiges Methodentraining am Nachmittag vorgesehen, über das eine Einschätzung des eigenen Lerntyps vorgenommen wird und verschiedene Lernmethoden vermittelt werden, die eigenständiges Lernen erleichtern sollen.
Am Ende der Maßnahmen müssen sich die Schülerinnen und Schüler Aufholprüfungen stellen, die nachweisen, ob die Lernrückstände aufgeholt wurden.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diese Aufholmaßnahmen zu besuchen. Die Eltern können allerdings ihren Sohn/ihre Tochter vom Besuch der Aufholmaßnahmen am Nachmittag befreien, übernehmen aber damit selbst die Verantwortung für das Nachholen der Lernrückstände. Dem oben genannten Schreiben an die Eltern wird daher zu diesem Zweck auch ein Abschnitt beigelegt, welcher innerhalb Montag, 09. Februar 2009 an das Sekretariat retourniert werden muss. Die Teilnahme an den Aufholprüfungen ist aber in jedem Fall verpflichtend.
Die Aufholmaßnahmen beginnen in der zweiten Februarwoche und erstrecken sich bis Ende März – im Anschluss finden die Aufholprüfungen statt. Die genauen Termine werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mitgeteilt.
Am Dienstag, 3. Februar 2009 entfällt aufgrund von Bewertungskonferenzen am Nachmittag für alle Klassen der Unterricht.
Für Rückfragen zu den Betragensnoten und zu den Aufholmaßnahmen stehen Ihnen das Sekretariat und ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Der Direktor
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