Schulprogramm 2012 - 2013

 


 

 

 

Inhaltsverzeichnis

1.  Schulkalender

2.  Leitlinien zum Schulprogramm

3.  Bewertungskriterien

4.  SchülerInnencharta, Diziplinarmaßnahmen, Schlichtungskommission

5.  Stundenplan, Rahmenstundenplan

6.  Namen der Lehrpersonen

7.  Wöchentliche Sprechstunden

8.  Schulordnung

9.  Wahlangebote

10. Wahlpflichtangebote

11. Schulbegleitende Veranstaltungen

12. Projekte

13. Mitbestimmungsgremien

14. Jahresthema / Erziehungsziele

 



2.   Leitlinien zum Schulprogramm

 

    

 Wir = Eltern + Lehrer + Schüler +

  (Verwaltungspersonal + Nicht-Unterrichtendes Personal)

 

Öffnung nach außen:

 

·        Die Schule präsentiert sich und ist ein Begegnungsort.

·        Schule bietet Orientierung für den Ausbildungsweg.

·        Wir sind offen für Aktivitäten im Dorf:

     (Vereine, Institutionen, Bibliothek, Musikschule und Beratungsstellen).

·        Wir bemühen uns um gute Kontakte zwischen allen Schulstufen und anderen Schulen (Kindergarten, Grundschule, Mittelschule, Oberschule).

 

Schulklima:

 

·        Unser Schulklima ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Achtsamkeit.

·        Wir pflegen Feiern und Rituale und stärken dadurch das Schulklima.

·        Wir sorgen für eine angenehme Atmosphäre.

·        Wir tauschen uns aus und arbeiten als Team.

·        Wir geben Konflikten Raum und Zeit.

·        Wir nehmen Pflichten und Verantwortung ernst.

·        Wir sind eine Gemeinschaft, die sich austauscht, einbringt und in den persönlichen Fähigkeiten unterstützt.

 

Lernen:

 

·        Wir bemühen uns, die Freude am Lernen und an der Leistung zu fördern und persönliche Begabungen zu stärken.

·        Lernen als Entwicklungsprozess: Erwartungen haben, begleitet werden, individuelle Leistungen bringen, Erfolg haben, Reife erlangen. (Schulstellenübergreifender Leitsatz 2010/11)

·        Wir motivieren SchülerInnen zu einem achtsamen Umgang mit sich selbst und der Umwelt.

·        Wir sind individuelle Persönlichkeiten, lernen selbstständig und mit Selbstvertrauen.

·        Wir machen Lernen transparent und sorgen für stärkenorientierte Bewertung.

·        Wir verstehen Schule als Ort realistischer zeitnaher Ausbildung.

 

3.    Bewertungskriterien – Bewertungsstufen

 

Arbeitsverhalten/Selbstkompetenz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lernverhalten/Sachkompetenz

 

 

Situationen übertragen

 

 

 

 

 

 

 

Sozialverhalten/Sozialkompetenz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die   Bewertungsstufen:

 

 

10

 

zehn

 

Die Schülerin/der Schüler hat in allen Lernbereichen auch anspruchsvolle Kompetenzen  erreicht. Er beherrscht die Inhalte, kann sie selbstständig verarbeiten, auf andere Fächer übertragen sowie zielführend bzw. problemlösend anwenden.

 

9

 

neun

 

 

Die Schülerin/der Schüler hat erweiterte  Kompetenzen erreicht. Sie/er kann Gelerntes auf andere Bereiche übertragen, findet selbstständig Lösungswege und bringt eigene Beiträge in den Unterricht ein. Auch kann sie/er Inhalte sicher wiedergeben und Arbeitsweisen anwenden.

 

8

 

acht

 

Die Schülerin/der Schüler hat die grundlegenden Kompetenzen  sicher erreicht. Sie/er kennt, beherrscht die Inhalte, kann sie anwenden und arbeitet zumeist selbstständig.

 

7

 

sieben

 

Die Schülerin/der Schüler hat die meisten grundlegenden Kompetenzen erreicht, beherrscht Inhalte und kann sie teilweise umsetzen und anwenden.

 

6

 

sechs

 

Die Schülerin/der Schüler hat einige grundlegende Kompetenzen erreicht. Sie/er beherrscht  Inhalte und; kann nach vorgegebenen Mustern arbeiten und braucht manchmal Hilfe.

 

5

 

fünf

 

Die Schülerin/der Schüler hat grundlegende  Kompetenzen  nicht erreicht. Den Lernstoff beherrscht sie/er lückenhaft. Sie/er hat große Unsicherheiten in der Anwendung der Lerninhalte.

 

4

 

vier

 

Die Schülerin/der Schüler hat grundlegende  Kompetenzen  nicht erreicht. Den Lernstoff beherrscht sie/er nicht. Sie/er hat keine Fortschritte gemacht.

 

 

Die Fächerübergreifenden Bereiche „Leben in der Gemeinschaft: Emotionale Bildung, Politische Bildung, Gesundheitsförderung, Umweltbildung, Mobilität und Verkehrserziehung“ und der Bereich „Kommunikations- und Informationstechnologie“ wird in der Grundschule mit Niveaustufen bewertet.

Auch der Wahlpflicht- und der Wahlbereich werden in Niveaustufen bewertet.

 

Niveaustufen:        nicht erreicht (entspricht Note 4 oder 5)

                            teilweise erreicht (entspricht Note 6 oder 7)

                            erreicht (entspricht Note 8 oder 9 oder 10)

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4.    SchülerInnencharta / Disziplinarmaßnahmen / Schlichtungskommission

 

Disziplinarordnung

 

Verstöße

Maßnahmen

Leichte Verstöße

Ø  Stören des Unterrichts (z. B. unerlaubtes Herumlaufen, Schwätzen)

Ø  Verstoß gegen die Gesprächsregeln

Ø  Vergessen von Unterlagen

Ø  Gelegentliches Zuspätkommen

Ø  Verweigerung der Mitarbeit

Ø  Rücksichtsloser Umgang mit eigenen und fremden Arbeitsmaterialien und Unterlagen

Ø  Mehrmaliges Vergessen der Hausaufgabe

Ø  Essen und Kaugummikauen

 

 

Ø  Mündliches Einzelgespräch mit Verweis auf mögliche Folgen und Treffen von Vereinbarungen

Ø  Zusatzaufgaben mit Mitteilung an die Erziehungsberechtigten

Ø  Einzelbeschäftigung unter Aufsicht

Ø  Vermerk im Lehrerregister

Ø  Klärendes Gespräch mit der gesamten Klasse

Grobe Verstöße

Ø  Nicht Einhalten von Vereinbarungen

Ø  Verweigerung der Erledigung der Hausaufgaben

Ø  Wiederholtes Zuspätkommen

Ø  Böswillige Verschmutzung und Beschädigung der Klasse, von Unterrichtsmaterialien, von Schuleigentum und von fremdem Eigentum

Ø  Werfen von Gegenständen

Ø  Unangebrachtes Verhalten im Schülerbus und bei Ausflügen

Ø  Grobheiten und Gemeinheiten gegenüber Mitschülern (Verspotten, Auslachen, freche Bemerkungen)

Ø  Missachtung der Mensaordnung, der Benutzerordnung (Spezialräume) und der Klassenordnung

Ø  Raufereien im Schulgebäude und auf dem Pausenhof

Ø  Fälschen von Unterschriften

Ø  Schwänzen der Schule

Ø  Lügen

Ø  Benutzung des Handys

 

Ø  Schriftliche Ermahnung (Vorlage) und Mitteilung an die Erziehungsberechtigten

Ø  Einladung zu einem Elterngespräch

Ø  Gespräch mit dem Direktor

Ø  Wiedergutmachung von Beschädigungen

Ø  Formelle Entschuldigung

Ø  Arbeiten für die Gemeinschaft (z. B. Aufräumen des Pausenhofes)

Ø  Ausschluss von der Benutzung der Spezialräume

Ø  Ausschluss von der Mensa durch Beschluss des Klassenrates mit Elternvertretern (Höchstausmaß 15 Tage)

Ø  Ausschluss von Ausflügen durch Beschluss des Klassenrates mit Elternvertretern (Höchstausmaß 15 Tage)

Ø  Entzug des Fahrausweises

Ø  Abnahme des Handys und Hinterlegung in der Direktion, Aushändigung nur an die Erziehungsberechtigten

 

Schwerwiegende Verstöße

Ø  Wiederholte Grobheiten und Gemeinheiten gegenüber Mitschülern

Ø  Wiederholte und schwerwiegende Missachtung der Mensaordnung, der Benutzerordnung (Spezialräume) und der Klassenordung

Ø  Wiederholte Schlägereien

Ø  Körperliche Verletzungen

Ø  Wiederholtes Fälschen von Unterschriften

Ø  Rauchen und Alkoholkonsum auf dem Schulgelände und bei schulbegleitenden Veranstaltungen

Ø  Unerlaubtes Verlassen des Schulgebäudes

Ø  Diebstahl von Geld- und Wertsachen

Ø  Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Knallkörper, Sprays, Taschenmesser)

 

 

Ø  Mitteilung an die Erziehungsberechtigten mit Elterngespräch

Ø  Gespräch mit dem Direktor

Ø  Vermerk im Klassenregister

Ø  Ausschluss vom Unterricht, von Ausflügen, von der Schule durch Beschluss des Klassenrates mit Elternvertretern (Höchstmaß 15 Tage)

Ø  Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst oder mit der Familienberatung

Ø  Strafanzeige

 

 

SCHÜLER- UND SCHÜLERINNENCHARTA

 

 

Art. 1

Grundsätze

 

1. Die Schule ist eine Erziehungsgemein­schaft, in der die Schüler Träger von Rechten und Pflichten sind. Diese grün­den auf der all­gemeinen Erklärung der Menschenrechte, den internationalen Rechten des Kindes, der euro­päischen Menschen­rechts­konvention, der ita­lie­nischen Verfassung, den staatlichen Geset­zen, den Landesgesetzen und der Schulgesetz­gebung.

 

2. Rechte und Pflichten beziehen sich auf drei wesentliche Bereiche: Achtung der Person und der Umwelt, Qualität der Dienstleistung, Mit­arbeit.

 

3. An der Wahrnehmung der in dieser Charta angeführten Rechte und Pflichten wirken die Schüler ihrem Alter gemäß mit.

 

4. Die interne Schulordnung wird unter Be­achtung der Grundsätze und Bestimmungen dieser Schülercharta genehmigt.

 

 

Art. 2

Achtung der Person und der Um­welt

 

1. Der Schüler hat ein Recht auf Schutz und Förderung seiner persönlichen, kultu­rellen, ethnischen und religiösen Iden­tität.

 

2. Der Schüler hat das Recht auf eine Erzie­hung, die auf der Achtung all seiner grundle­genden Rechte und Freiheiten von Seiten der Mitglieder der Schulgemeinschaft beruht. Diese Rechte und Freiheiten werden in der Schulgemeinschaft durch demokratisches und solidarisches Zusammenleben, korrekte Um­gangsformen, Anerkennung der Unterschiede umgesetzt.

 

3. Der Schüler hat das Recht auf Schutz seiner Privatsphäre: Daten persönlicher Natur dürfen nur zum Zweck einer besseren Erziehungs- und Bildungsarbeit verlangt werden.

 

4. Der Schüler hat das Recht auf eine ge­sunde, sichere, einladende Umgebung und ebensolche menschliche Gemeinschaft. Diese erleichtern das Lernen, die Begegnung und das Gespräch untereinander und tragen zu einer hohen Le­bensqualität in der Schule bei.

 

5. Der Schüler hat die Pflicht, die ei­gene und die Persönlichkeit aller anderen Mit­glieder der Schulgemeinschaft zu ach­ten und anzuer­kennen.

 

6. Der Schüler hat die Pflicht, Schulgebäude und Einrichtung der Schule als persönliches Gut und als gemeinsames Eigentum schonend zu behandeln.

 

7. Der Schüler hat die Pflicht, aktiv mit den anderen Komponenten der Schulgemeinschaft in der Schule und während der schulbegleiten­den Tätigkeiten zusammenzuarbeiten. Er hat die Pflicht, die Arbeit der Lehrpersonen, des Direktors, des Verwaltungspersonals als Aus­übung ihrer beruflichen Aufgaben und Pflich­ten zu respektieren.

 

8. Der Schüler hat die Pflicht, organisatorische Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

 

 

Art. 3

Qualität der Dienstleistung

 

1. Der Schüler hat das Recht auf gute und effi­ziente Bildungsangebote. Diese um­fassen auch die erzieherische und didakti­sche Konti­nuität zwischen den Schul­stufen und inner­halb der Stufen.

 

2. Der Schüler hat das Recht auf eine Schule, die seinen Lern- und Bildungsbedürfnissen entspricht und die in Zeiteinteilung und Me­thoden seinem Lern- und Lebensrhythmus ge­recht wird. Den Schülern mit Behinderung und Lernschwierigkeiten sowie jenen mit besonde­ren Begabungen wird spezielle Aufmerksam­keit gewidmet.

 

3. Der Schüler hat das Recht, sich alle Kenntnisse und Kompetenzen anzueig­nen, die für ihn als mündigen Menschen und Bürger sowie für die Ausübung seines Berufs nötig sind.

 

4. Der Schüler hat das Recht auf ein Bil­dungsangebot, welches – auch unter­stützt durch die neuesten Lernmittel und Technolo­gien – den Lernprozess und das Lernenlernen im Hinblick auf lebenslanges Lernen fördert. Zu diesem Zweck werden die Kontakte zum beruflichen, sozialen und institutionellen Um­feld der Schule erleichtert.

 

5. Der Schüler hat das Recht auf einen guten zeitge­mäßen und effizienten Unterricht, der auf sprachliche Korrektheit wert legt und des­sen Ziele, Inhalte und Me­thoden klar sind.

 

6. Der Schüler hat das Recht auf eine kor­rekte Bewertung, deren Formen, Krite­rien und Abläufe klar defi­niert sind, die sich auf viele Beobach­tungselemente stützt und zeitlich aus­gewogen verteilt ist. Um dem Schüler die Selbsteinschätzung zu ermöglichen, muss ihm die Bewertung umge­hend bekannt gegeben werden.

 

7. Der Schüler hat das Recht, dass an Tagen unmittelbar nach Feiertagen keine Prüfungen stattfinden, außer sie werden zwischen Schü­lern und Lehrern vereinbart.

 

8. Der Schüler hat das Recht auf eine klare In­formation über seine erzielten Lernfortschritte und allgemein über seinen Schulerfolg. Er darf in die Prüfungsarbeiten und den ihn betreffen­den Teil des Registers Einsicht nehmen. Sollte seine Versetzung gefährdet sein, werden Schüler und Familie Anfang Mai darüber in­formiert.

 

 

9. Der Schüler hat das Recht auf ergänzende und zusätzli­che Bildungs- und Lernangebote.

 

10. Der Schüler hat das Recht auf persönli­che Hilfe, auch von Seiten eigener Dienststellen, damit er Orientierungs­hil­fen für seine Ent­scheidungen be­züglich der schuli­schen und berufli­chen Laufbahn sowie für ein Leben in der Gemeinschaft erhält.

 

11. Der Schüler hat die Pflicht, zur Errei­chung der individuellen und allgemei­nen Bil­dungsziele im Rahmen seines Studienganges beizutragen, indem er pünktlich und regelmä­ßig den Unterricht und die schulischen Veran­staltungen besucht und mit Einsatz lernt.

 

12. Der Schüler hat die Pflicht, sich Prüfungen und Bewertungen zu stellen.

 

13. Der Schüler darf sich nicht ohne Er­laubnis des Direktors vom Schulge­lände entfernen.

 

14. Der Schüler hat die Pflicht, im Falle einer Abwesenheit eine stichhaltige Begründung vorzulegen. Über Abwe­senheiten, welche volljährige Schüler selbst rechtfertigen, kann die Familie informiert werden, mit der die Schule weiterhin Kontakt pflegt.

 

 

Art. 4

Mitarbeit

 

1. Als Voraussetzung für eine sinnvolle Mitar­beit hat der Schüler das Recht, klar und umfas­send über den Schulbetrieb, die Bildungs- und Unterrichtsziele, die Lehrpläne, die Inhalte der einzelnen Fächern, die Schulbücher und all­gemein über die Angebote, die ihn betreffen, auf geeignete Art und Weise informiert zu werden.

 

2. Der Schüler hat das Recht auf freie Äuße­rung seiner persönlichen Meinung, die auch auf Schulebene durch Umfragen erhoben wer­den kann. Er hat das Recht, Vorschläge für das Schul­programm, die Schulordnung und die Organisation der Dienstleistungen der Schule zu äußern.

 

3. Der Schüler hat das Recht, ohne Angst vor Disziplinarmaßnahmen Meinungs­äußerungen persönlich oder in Vertre­tung anderer Schüler vorzubringen, wenn er dies in korrekter Form tut.

 

4. Der Schüler hat das Recht, schrittweise und seinem Alter angemessen immer größere Ver­antwortung bei der Planung und Organisation der Bildungsangebote zu übernehmen.

 

5. Der Schüler hat das Recht, sich mit anderen Mitschülern zu versammeln und dabei die Räume der Schule zu benutzen, um Themen von schulischem Interesse zu besprechen; da­bei sind die Bestimmungen der jeweiligen Schulordnung ein­zuhalten.

 

6. Der Schüler hat das Recht, die Verbin­dung mit der Schule aufrecht zu er­hal­ten, die eventuell Initiativen für ehemalige Schüler oder deren Vereinigungen anbietet.

 

7. Der Schüler hat die Pflicht, sich in de­mo­kratischer Weise am Schulleben zu beteiligen, und sich dafür einzusetzen, dass Meinungs- und Gedankenfreiheit re­spektiert werden so­wie jede Form von Gewalt und Vorurteil zu­rückgewie­sen wird.

 

8. Der Schüler hat die Pflicht, schulische Ge­setze und Verordnungen sowie die von den zu­ständigen Gremien gefassten Ent­scheidungen und die Regeln des menschlichen Zusammen­lebens zu beachten.

 

9. Der Schüler hat die Pflicht, am demokrati­schen Leben der Schule mitzuwirken, indem er sowohl persönliche Verantwortung, als auch jene, die mit der Vertretung in den verschiede­nen Schulgremien verbunden ist, wahrnimmt.

 

10. Der Schüler hat die Pflicht, Räume und Zeiten, welche ihm von der Schule für Ver­sammlungen zur Verfü­gung gestellt werden, in sinnvoller Weise zu nutzen.

 

Art. 5

Disziplinarmaßnahmen

 

1. Die Schulordnungen der einzelnen Schulen de­finieren diejenigen Verhaltensweisen, wel­che als Disziplinverstöße gelten, die Sank­tio­nen, die für deren Verhängung zuständi­gen Gremien und die Vorgangsweise der Umset­zung. Sie beziehen sich dabei auf die in den Artikeln 2, 3 und 4 angeführten Pflichten, die korrekten Beziehungen zwischen den Mitglie­dern der Schulgemeinschaft und die besondere Situation der Einzelschule. Außerdem berück­sichtigen sie die in der Folge angeführten Kri­terien.

 

2. Disziplinarmaßnahmen haben einen erzie­herischen Zweck und zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein zu stärken; sie sollen zum korrektem Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft zurückführen.

 

3. Die Verantwortung für Disziplinarverstöße ist immer persönlich.

 

4. Vor Verhängung von Disziplinarmaß­nah­men muss der Betroffene Gelegenheit erhalten, seine Gründe darzulegen.

 

5. Disziplinarmaßnahmen wegen ungebühr­lichen Verhaltens dürfen die Leistungs­be­ur­teilung nicht beeinflussen.

 

6. Eine freie Meinungsäußerung, die korrekt vorgebracht wird und andere Personen nicht verletzt, darf in keinem Fall, weder direkt noch indirekt, bestraft werden.

 

7. Disziplinarmaßnahmen sind immer zeit­lich begrenzt, stehen in ausgewogenem Verhältnis zum Verstoß und sind mög­lichst dem Prinzip der Wiedergutmachung verpflichtet. Sie be­rücksichtigen die per­sönliche Lage des Schü­lers. Der Schüler erhält immer die Möglich­keit, sie in Tätig­keiten zugunsten der Schul­gemeinschaft umzuwandeln.

 

8. Disziplinarmaßnahmen, welche einen Aus­schluss aus der Schulgemeinschaft beinhalten, werden vom Klassenrat verhängt.

 

9. Der zeitweise Ausschluss eines Schülers aus der Schulgemeinschaft kann nur in Fällen schwerer oder wiederholter Diszi­plinverstöße verhängt werden und zwar für höchstens fünf­zehn Tage.

 

10. Während der Zeit des Ausschlusses muss, wenn möglich, die Beziehung mit dem Schüler und seinen Eltern aufrecht erhal­ten werden, um seine Rückkehr in die Schulgemeinschaft vorzubereiten.

 

11. Der Ausschluss des Schülers aus der Schulgemeinschaft kann auch bei Straftaten ver­hängt werden oder wenn Gefahr für die Un­versehrtheit von Personen besteht. In die­sem Fall muss die Dauer des Aus­schlusses nach der Schwere der Straftat oder danach, in welchem Maße die Gefahr weiterbesteht, be­messen werden. Nach Möglich­keit wird die Bestimmung von Absatz 10 an­gewandt.

 

12. In Fällen, in denen die objektive Situation der Fa­milie oder des Schülers die Rückkehr des Schülers in die Schulgemeinschaft nicht rat­sam erscheinen lassen oder das Gericht oder die Sozialdienste davon abraten, kann sich der Schüler auch während des Jahres in eine andere Schule einschreiben.

 

13. Die Maßnahmen gegen Disziplinverstöße wäh­rend der Prüfungszeiten werden von der Prüfungskommission verhängt, und zwar auch gegen externe Kandidaten.

 

Art. 6

Rekurse

 

1. Gegen Beschlüsse über den Ausschluss ei­nes Schülers kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung Rekurs beim zu­ständigen Schulamtsleiter eingereicht werden. Dieser entscheidet endgültig nach Anhören der Schlichtungskommission laut Absatz 6.

 

2. Gegen Disziplinarmaßnahmen, die nicht unter Absatz 1 genannt sind, können Schüler oder bei minderjährigen Schülern deren Erzie­hungsberechtigte Rekurs bei einer schulinter­nen Schlich­tungskommission einrei­chen, die von den einzelnen Schulen einge­richtet und geregelt wird. Ihr gehören in der Oberschule mindestens ein Vertreter der Schüler, in den unteren Schulstufen minde­stens ein Eltern­vertreter an.

 

3. In schulübergreifenden Einheiten gibt es eine Schlichtungskommission für jede betei­ligte Schulstufe oder Schulart.

 

4. Die unter Absatz 2 und 3 erwähnte Schlichtungskommission entscheidet auf An­frage der Schüler oder jedes Betroffe­nen auch über Streitfälle, die aus der Aus­legung der Schülercharta an der Schule entstanden sind.

 

5. Über die Einwände der Schüler oder jedes Betroffenen gegen Verletzungen der vorlie­genden Schülercharta, die auch Teil der inter­nen Schulordnung sein können, entscheidet endgültig der Schulamtsleiter, nachdem er die Schlichtungskommission auf Landesebene an­gehört hat.

 

6. Auf Landesebene werden für jede Schul­stufe Schlichtungskommissionen eingerichtet, welche von den jeweiligen Schulamtsleitern ernannt werden.

 

7. Auf Landesebene bestehen die Schli­chtungskom­missionen für die Grund- und Mittel­schule aus zwei Elternvertretern, wel­che der Lan­desbeirat der Eltern namhaft macht, und aus zwei Lehrervertretern, die der Landes­schulrat vorschlägt. Den Vorsitz führt ein Di­rektor, der vom Schulamtsleiter ernannt wird.

 

8. Die Schlichtungskommission für die Ober­schule besteht aus je einem Vertreter der Schüler und der Eltern, die von den entspre­chenden Landesbeiräten namhaft ge­macht werden, und aus zwei Lehrern, die der Landes­schulrat vorschlägt. Den Vorsitz führt ein Di­rektor, der vom Schulamtsleiter ernannt wird.

 

9. Die Amtsdauer der Schlichtungskommis­sionen auf Landesebene beträgt drei Jahre. Zu­rückgetretene oder verfallene Mitglieder wer­den vom Gremium ersetzt, dem das Recht auf Namhaftmachung zusteht.

 

 

5.     Stundenplan der Grundschule Lichtenberg

 

 

Montag – Freitag:                  07:45 – 12:35 Uhr

Dienstag                                 13:45 – 16:15 Uhr

Donnerstag                             13:45 – 15:45 Uhr (Wahlpflichtfach, 2 Blöcke zu je 9 Treffen)

 

 

 

6./7.     Name der Lehrpersonen und Sprechstunden 2012/13

 

Liebe Eltern, bitte nutzen sie die wöchentlichen Sprechstunden. Damit es zu einem fruchtbaren Gespräch kommt, melden Sie sich bitte über das Mitteilungsheft oder telefonisch unter Tel 0473/616117 an.

 

Wochentag

Zeit

Innerhofer Helga

Dienstag 10.35 – 11.35 Uhr

Platzer Astrid

Dienstag 15.45-16.15 / Freitag 9.45-10.15 Uhr

Ortler Udo

Mittwoch 10.15 – 11.05 Uhr

Thurin Waltraud

Dienstag 9.45 – 10.15 Uhr

Grieco Gianni

Dienstag 14.45 – 15.15 Uhr

 

 

 

 

8.                Schulordnung:

 

Unsere Schule  ist ein Ort, an dem sich jeder wohl fühlen soll, deshalb gilt folgender Grundsatz:

„Wir behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten.“

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen tragen für das Gelingen der Schulgemeinschaft die Verantwortung. Daher gelten für den Unterricht und die schulbegleitenden Veranstaltungen folgende Regeln:

Umgang miteinander

Gegenseitiger Respekt und gute Umgangsformen sind unbedingt notwendig.  Wichtig ist:

·         gegenseitiges Grüßen

·        wir vermeiden Beleidigungen, Beschimpfungen, Fluchwörter und Geschrei

·        nicht drängeln und nicht schubsen

·        keine Drohungen und keine Gewaltanwendung

·        Respekt vor dem Eigentum anderer und der Gemeinschaft

·        Beachtung der Anweisungen aller Lehrpersonen und des Schulpersonals

Verantwortung für das Lernen

Du trägst neben Lehrern und Eltern die Verantwortung dafür, dass du etwas lernst. Nimm deine Pflichten ernst, setz dich ein, arbeite mit und erledige regelmäßig die schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben.

 

Umgang mit Schuleinrichtung und Schulmaterial

Wir legen Wert darauf, dass du die Einrichtung, das Gebäude, den Schulhof und das Unterrichtsmaterial ordentlich vorfindest. Gehe also sorgsam mit allem um und vermeide jede mutwillige Beschädigung und Verschmutzung. Wenn du Schäden bemerkst, teilst du dies sofort einer Lehrperson mit.

 

Unterrichtszeit und Pausen

Der Unterricht beginnt morgens um 7.45 Uhr und endet um 12.35 Uhr, nachmittags dauert er von 13.45 Uhr bis 16.15 Uhr. Komme pünktlich, aber nicht zu früh, da die Aufsicht erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn gewährleistet ist.

Während der Pause darfst du dich nicht im Schulgebäude aufhalten.

 

Fahrschüler

Während der Fahrt musst du die Anweisungen des Busfahrers befolgen. Deine Haltestelle ist jene an der Grundschule. Bring dich und andere nicht in Gefahr und lass beim Warten an der Haltestelle sowie beim Ein- und Aussteigen aus dem Bus Vorsicht walten.

 

Spezialräume und Mensa

An unserer Schule gibt es für die Spezialräume, die Bibliothek und für die Mensa eine eigene Benutzerordnung. Das Miteinander in der Klasse, die Lernanforderungen und die Arbeitsweise im Unterricht sind in der Klassenordnung festgehalten.

Die Benutzerordnungen und die Klassenordnung sind Teil der Schulordnung.

 

 

Kommunikation Schule – Elternhaus

Du hilfst mit, dass die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus gut funktioniert. Deshalb ist das Mitteilungsheft wichtig für:

·        das Eintragen der Entschuldigungen bei Abwesenheiten

·        die Unterschrift deiner Eltern bei Mitteilungen der Schule oder der Lehrpersonen.

 

Verbote

An unserer Schule gelten folgende Verbote:

·        Kaugummi kauen während des Unterrichts

·        Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen

·        Gebrauch von Handys: Lehrer sind angewiesen, diese abzunehmen[1]

·        Gefährliche Gegenstände und Knallkörper

·        Verlassen des Schulgelände ohne Erlaubnis

·        Fälschen von Unterschriften und Dokumenten.

·        Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen im Schulhof

·        Fahrradfahren im Schulhof

 

Verstöße gegen die Schulordnung und ihre Folgen

Der Verstoß gegen die Schulordnung hat Folgen. Du wirst zunächst mündlich ermahnt, darauf folgen schriftliche Ermahnungen, zusätzliche Aufgaben oder eine Einladung der Eltern zu einer Aussprache.

Wenn du in grober Weise und wiederholt gegen die Schulordnung verstößt, musst du auch mit entsprechend schwerwiegenderen Maßnahmen rechnen. Dazu gehören die Eintragung ins Klassenbuch, Arbeiten für die Schulgemeinschaft, der Ausschluss vom Pausenhof, von der Mensa, von der Benutzung der Spezialräume, Entzug des Fahrausweises, Ausschluss vom Unterricht, Ausschluss von der Schule.

Denke daran, dass die Missachtung eines Verbotes und die grobe Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Mitgliedes der Schulgemeinschaft durch Gewaltanwendung, Mobbing[2], Bedrohung, Erpressung, Diebstahl und schwere Beleidigung sehr grobe Verstöße sind und auf jeden Fall mit folgenden Maßnahmen geahndet werden:

 

·        Eintragung in das Klassenbuch

·        schriftliche Benachrichtigung der Eltern

·        Meldung an den Direktor

·        Abnahme der Gegenstände, sie werden nur den Eltern zurückerstattet

·        Bei schweren Vergehen muss auch mit einer Anzeige gerechnet werden.

 

Der Klassenrat kann weitere Maßnahmen treffen.

Bei besonders schwerwiegenden Vorfällen werden die Eltern von der Direktion der Schule umgehend benachrichtigt und Sofortmaßnahmen ergriffen.

Die detaillierte Disziplinarordnung kannst du im Sekretariat abholen bzw. nachlesen.

 

 

 

9.            Wahlangebote:

 

 

Wahlfach Schwimmen: ab 09.11.2012 von 13.30 – 16.30 Uhr, 6 Mal, 1. – 5. Klasse

 

 

 

 

10.         Wahlpflichtangebote:

 

Die Pflichtquote mit Wahlmöglichkeit (Wahlpflichtfach = WPF) findet an folgenden Tagen statt:

 

Die Angebote der Pflichtquote finden in zwei  Blöcken zu je 9 Treffen statt – jeweils am Donnerstag von 13.45 – 15.45 Uhr.

 

 

 

 

 

 

11.          Schulbegleitende Veranstaltungen:

 

-          WPF-Woche im Oktober (Besichtigung der Nationalparkhäuser in Prad („Die großen Drei“), Trafoi („Der Hirsch – ein Dauerläufer“) u. Martell („Die Welt der Bienen“) mit Vor- und Aufbereitung der Inhalte in allen Fachbereichen.

-          Herbstfest mit Vorführung durch die SchülerInnen – Einladung an Eltern u. Kindergarten

-          Martinsumzug gemeinsam mit dem Kindergarten

-          Rodeln in Lichtenberg bzw. Eislaufen in Prad

-          Baumfest

-          Sporttag in Mals

-          „Hallo Auto“ – eine Aktion zur Verkehrserziehung

-          Maiausflug

 

 

12.     Projekte:

 

-          WPF-Woche 01.10. – 05.10.12

 

 

 

13.         Mitbestimmungsgremien:

 

Elternvertreter im Klassenrat: 1./2./3. Klasse:           Rufinatscha Andrea Olivia

                                                                                   Radwanska Katarzyna

                                                                                 

                                                                                 

 

Elternvertreter im Klassenrat: 4./5. Klasse:   Wallnöfer Ingeborg

                                                                       Dietl Claudia

 

 

 

14.                 Jahresthema / Erziehungsziele:

 

 

Schulstellenübergreifender Leitsatz 2010/11:

 

„Wir bemühen uns, die Freude am Lernen und an der Leistung zu fördern und persönliche Begabungen zu stärken.

Lernen als Entwicklungsprozess: Erwartungen haben, begleitet werden, individuelle Leistungen bringen, Erfolg haben, Reife erlangen.“

 

 

 

Leitsatz der Grundschule Lichtenberg:

 

Selbstständigkeit und Eigenverantwortung

„Wir sind individuelle Persönlichkeiten, lernen selbstständig, eigenverantwortlich und mit Selbstvertrauen.“



[1] In dringenden Fällen kannst du im Sekretariat telefonieren.

[2] Mobbing  steht für alle böswilligen Handlungen, die kein anderes Ziel haben, als Mitglieder der Schulgemeinschaft absichtlich und über einen längeren Zeitraum zu schikanieren.