Schulsprengel Vintl

Schulkalender

  SSP Vintl / INFO & Aktuelles / Aktuelles / Schulkalender
           
 

Schulkalender - allgemeine Regelungen


home

Schulstellen

INFO & Aktuelles

Schuldirektor und Verwaltung

Schulkalender

Fortbildung

Nützliche Links

Schulverbund Pustertal

sitemap SSP Vintl

sitemap Schulstellen

Kontakt & Impressum

           
 

Mit Beschluss der Landesregierung vom 14.02. 2007 wurde der Schulkalender für die Kindergärten und alle Schulen des Landes neu geregelt.
Auf der Basis dieses Beschlusses können die Schulräte der jeweiligen Schulen den Schulkalender für den betreffenden Sprengel bzw. die betreffende Schule festlegen.


 

> Beschluss der Landesregierung: klicken Sie hier <

 
     
     
 

Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen:

   
       
 

Unterrichtsbeginn ist am 10. September, wenn dieser auf einen Montag, Dienstag oder Mittwoch fällt, ansonsten beginnt der Unterricht am darauf folgenden Montag.

Der Unterricht endet am 16. Juni, wenn es ein Donnerstag, Freitag oder Samstag ist, ansonsten endet der Unterricht am vorhergehenden Samstag.

Der erste und letzte Schultag kann von der Schule frei gestaltet werden. Außerdem kann die Schule den Stundenplan am Unsinnigen Donnerstag verkürzen.

       
 
Festgeschriebene Ferientermine sind:

- Alle Sonntage
- Alle gesetzlich anerkannten Feiertage

Allerheiligen:
fällt Allerheiligen auf
• Dienstag: vom 31. Oktober bis 2. November
• Mittwoch: vom 02. bis 04. November
• ansonsten 02. und 03. November

Weihnachtsferien:
Diese beginnen am 24. Dezember, sofern dieser nicht auf einen Dienstag fällt. In diesem Fall beginnen die Weihnachtsferien am 23. Dezember.
Die Weihnachtsferien enden am 6. Jänner, wenn dieser auf einen Montag, Dienstag oder Mittwoch fällt, ansonsten am darauf folgenden Montag.

Winterferien:
Die gesamte Woche des Aschermittwochs

Osterferien*:
Von Palmsonntag bis einschließlich Ostermontag

Fenstertage: Wenn ein Feiertag auf einen Dienstag fällt, so ist der vorhergehende Montag unterrichtsfrei. Fällt der Feiertag auf einen Freitag, so ist der nachfolgende Samstag unterrichtsfrei. Wenn der Feiertag auf einen Donnerstag fällt, so ist in den Schulen/Klassen mit Fünftagewoche der nachfolgende Freitag unterrichtsfrei.
Schulkalender zum Ausdrucken

Schulkalender

           
  *Anstelle der ersten beiden Tage der Osterferien können die Schulräte zwei andere unterrichtsfreie Tage nach Anhörung des Lehrerkollegiums und des Elternrates festlegen.

Der Schulrat kann zusätzlich einen unterrichtsfreien Tag für die Durchführung eines pädagogischen Tages für die Schule vorsehen.
    < zurück   nach oben   weiter >
    © SSP Vintl 07.12.2010