| Zusammensetzung: |
Alle Elternvertreter in den Klassenräten und im
Schulrat und
die Delegierte im Landesbeirat der Eltern |
Amtsdauer: |
3 Jahre (sobald ein Elternvertreter aus dem Klassenrat
ausscheidet, verfällt dieser automatisch auch vom Elternrat.
Das neu ernannte Mitglied im Klassenrat wird auch Mitglied im Elternrat.)
Die letzte allgemeine Wahl erfolgte 2008. |
Aufgaben: |
Der Elternrat Der Elternrat hat beratende Funktion und
erarbeitet Vorschläge und Gutachten zu |
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- Tagesordnung, Planung und Organisation des Schulbetriebes
- Elternarbeit
- Elternfortbildung
- Zusammenarbeit Schule-Elternhaus
- Punkte, die auf der Tagesordnung des Schulrates stehen |
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Der Elternrat
erarbeitet sein eigenes Arbeitsprogramm und wählt aus seiner
Mitte: |
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- den Vorsitzenden
des Elternrates
- einen Vertreter in das Landeskomitee der Eltern |
Vorsitz: |
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Delegierte im Landesbeirat der Eltern:
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