| Zusammensetzung: |
- alle Lehrer der Klasse
- 2 Elternvertreter je Klasse
- der Direktor
- ohne Stimmrecht die Mitarbeiterin für Integration |
Vorsitz: |
Direktor oder eine von ihm beauftragte Lehrperson der
Klasse |
Amtsdauer: |
3 Jahre, sofern die Schüler/innen innerhalb derselben
Schulstufe bleiben |
Aufgaben: |
Der Klassenrat |
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- erarbeitet Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit
- schlägt Fürsorgeinitiativen vor
- fördert und vertieft den Kontakt zwischen Lehrern, Eltern und
Schülern
- stellt das Schulprogramm sowie besondere Projekte den Eltern vor
- nimmt Stellung zu Schulversuchen und regt solche an
- macht Vorschläge zur Neueinführung von Schulbüchern
und zur Auswahl von Lehrmitteln |