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                   Stand Dezember 2015

                             

Folgende Gremien sind an unserer Schule für die verschiedensten Arbeitsbereiche zuständig:

Schulrat: Genehmigung des Haushaltsvoranschlags und des Jahresabschlusses, Festlegung von Kriterien zur Verwaltung und Verwendung der Geldmittel, Festsetzung der Schülerbeiträge, Abschreibung von Schulbüchern;
Organisation des Schulbetriebes, Geschäftsordnung, Schulordnung, Bibliotheksordnung;
Organisationsplan der schulergänzenden und -begleitenden Maßnahmen; Festlegung der Kriterien und Genehmigung des Schulprogramms, Richtlinien für die Arbeit des Elternrats, Wahlmodalitäten usw..

Lehrerkollegium: Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit, Ratifizierung des Schulprogramms (muss vom Schulrat genehmigt werden), Auswahl der Schulbücher und Lehrmittel, Planung von Fortbildungsinitiativen und Schulversuchen, Wahl des Dienstbewertungskomitees, Wahl der Lehrervertreter im Schulrat, Überprüfung der Vorschläge des Elternrates usw..

Klassenräte: Vorschläge zu Unterricht und Erziehung, Förderung der Kontakte, Disziplinarmaßnahmen.
Ohne ElternvertreterInnen: Koordinierung des Unterrichts, fächerübergreifende Zusammenarbeit, Bewertung der SchülerInnen

Elternrat: Vorschläge für die Organisation des Schulbetriebes, Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung, Erstellung des eigenen Jahresarbeitsprogramms, Wahl der VertreterInnen der Schule im Landeskomitee der Eltern

Fachgruppen: Behandlung von Fragen der Didaktik, Ausarbeitung des Jahresplans für die Unterrichtstätigkeit, Einführung neuer Lehrbücher, Besprechung neuer Unterrichtsmaterialien

Dienstbewertungskomitee: Bewertung der Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr, Dienstbewertung auf Ansuchen von Lehrpersonen

Schlichtungskommission: Tritt zusammen, wenn Eltern mit Beschlüssen des Klassenrats Disziplinarmaßnahmen einzelne SchülerInnen betreffend nicht einverstanden sind.