Lehrerkollegium:
Wer: Direktorin (Vorsitz), alle Lehrpersonen, BehindertenbetreuerInnen (ohne
Stimmrecht);
Was: Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit, Ausarbeitung des Schulprogramms
(muss vom Schulrat genehmigt werden), Auswahl der Schulbücher und Lehrmittel,
Planung von Fortbildungsinitiativen und Schulversuchen, Wahl des
Dienstbewertungskomitees, Wahl der LehrervertreterInnen im Schulrat, Überprüfung
der Vorschläge des Elternrates
Wie oft: Ca. 8 Sitzungen im Jahr