lehrerkollegium


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                   Stand Dezember 2015

                             

Lehrerkollegium:

Wer:     Direktorin (Vorsitz), alle Lehrpersonen, BehindertenbetreuerInnen (ohne Stimmrecht);

Was:     Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit, Ausarbeitung des Schulprogramms (muss vom Schulrat genehmigt werden), Auswahl der Schulbücher und Lehrmittel, Planung von Fortbildungsinitiativen und Schulversuchen, Wahl des Dienstbewertungskomitees, Wahl der LehrervertreterInnen im Schulrat, Überprüfung der Vorschläge des Elternrates

Wie oft: Ca. 8 Sitzungen im Jahr