| Staatliches 
      Rahmengesetz | 
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    1997 wurden durch eine eigenes Gesetz 
      (Bassaninigesetz) auf gesamtstaatlicher Ebene die Voraussetzungen 
      zur Verwirklichung der Schulautonomie geschaffen. Dieses Gesetz hat in erster 
      Linie eine Dezentralisierung der gesamten Verwaltung zum Inhalt, brachte 
      aber auch für die Schulen eine grundlegende neue Ausrichtung in den Bereichen 
      Schulorganisation, Didaktik und Verwaltung. | 
  
   
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    | Landesgesetz 
      zur Autonomie der Schulen | 
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    Die Autonome Provinz Bozen hat auf der 
      Grundlage des Art. 21 des Bassaninigesetzes ein eignes Gesetz zur Autonomie 
      der Schulen erlassen. Dieses Gesetz regelt unter Beachtung des Art. 
      19 des Autonomiestatutes die Gestaltungsfreiräume der Südtiroler 
      Schulen staatliche Art sowie der Schulen, die den staatlichengleichgestellt 
      bzw. anerkannt sind. | 
  
   
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    | Pilotprojekte | 
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    Das Pädagogische Institut und das Schulamt 
      für die deutsche Schule haben zur Umsetzung der Autonomie bereits zu einem 
      frühen Zeitpunkt (1997) im Rahmen eines Pilotprojekts einzelnen Schulen 
      die Möglichkeit geboten unter wissenschaftlicher Begleitung die Umsetzung 
      der Autonomie zu erproben.  | 
  
   
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        © Pädagogisches 
        Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000
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