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Autonomie der Schulen
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Staatliches Rahmengesetz   1997 wurden durch eine eigenes Gesetz (Bassaninigesetz) auf gesamtstaatlicher Ebene die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Schulautonomie geschaffen. Dieses Gesetz hat in erster Linie eine Dezentralisierung der gesamten Verwaltung zum Inhalt, brachte aber auch für die Schulen eine grundlegende neue Ausrichtung in den Bereichen Schulorganisation, Didaktik und Verwaltung.
     
Landesgesetz zur Autonomie der Schulen   Die Autonome Provinz Bozen hat auf der Grundlage des Art. 21 des Bassaninigesetzes ein eignes Gesetz zur Autonomie der Schulen erlassen. Dieses Gesetz regelt unter Beachtung des Art. 19 des Autonomiestatutes die Gestaltungsfreiräume der Südtiroler Schulen staatliche Art sowie der Schulen, die den staatlichengleichgestellt bzw. anerkannt sind.
     
Pilotprojekte   Das Pädagogische Institut und das Schulamt für die deutsche Schule haben zur Umsetzung der Autonomie bereits zu einem frühen Zeitpunkt (1997) im Rahmen eines Pilotprojekts einzelnen Schulen die Möglichkeit geboten unter wissenschaftlicher Begleitung die Umsetzung der Autonomie zu erproben.
   

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000