Staatliches
Rahmengesetz |
|
1997 wurden durch eine eigenes Gesetz
(Bassaninigesetz) auf gesamtstaatlicher Ebene die Voraussetzungen
zur Verwirklichung der Schulautonomie geschaffen. Dieses Gesetz hat in erster
Linie eine Dezentralisierung der gesamten Verwaltung zum Inhalt, brachte
aber auch für die Schulen eine grundlegende neue Ausrichtung in den Bereichen
Schulorganisation, Didaktik und Verwaltung. |
|
|
|
Landesgesetz
zur Autonomie der Schulen |
|
Die Autonome Provinz Bozen hat auf der
Grundlage des Art. 21 des Bassaninigesetzes ein eignes Gesetz zur Autonomie
der Schulen erlassen. Dieses Gesetz regelt unter Beachtung des Art.
19 des Autonomiestatutes die Gestaltungsfreiräume der Südtiroler
Schulen staatliche Art sowie der Schulen, die den staatlichengleichgestellt
bzw. anerkannt sind. |
|
|
|
Pilotprojekte |
|
Das Pädagogische Institut und das Schulamt
für die deutsche Schule haben zur Umsetzung der Autonomie bereits zu einem
frühen Zeitpunkt (1997) im Rahmen eines Pilotprojekts einzelnen Schulen
die Möglichkeit geboten unter wissenschaftlicher Begleitung die Umsetzung
der Autonomie zu erproben. |
|
|
|
|
|
© Pädagogisches
Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000
|