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Der LKV für den
Zeitraum 1999-2001 sieht im Artikel 7bis, Abs. 1 vier Aufgabenbereiche
für "unterstützende Tätigkeiten im Rahmen des Schulprogramms"
vor und formuliert mögliche Tätigkeitsfelder der KoordinatorInnen.
Im Rahmen der Autonomie können die Lehrerkollegien der einzelnen
Schule selbst Schwerpunkte für die Arbeit der Koordinatoren festlegen.Dies
ist auch bereits im Vorjahr in manchen Schulen geschehen. Aufgrund der
Bedürfnisse der jeweiligen Schule setzt das Lehrerkollegium Schwerpunkte
innerhalb dieser 4 Bereiche fest.
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- Wie kann
dabei vorgegangen werden?
- Woraus ergeben
sich die Schwerpunkte?
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Es wird aber auch
Schwerpunkte geben, die vertikal alle vier Bereiche betreffen. Ein solcher
Schwerpunkt könnte die Integration sein.
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- Soll nun
jeder der Koordinatoren innerhalb seines Aufgabenbereiches die
notwendigen unterstützenden Maßnahmen koordinieren?
- Wäre
es denkbar, einen eigenen Koordinator zum gewählten Schwerpunkt
einzusetzen, der die Tätigkeiten in allen vier Bereichen
koordiniert?
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