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SCHULSPRENGEL STERZING III |
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Schulorganisation |
Disziplinarordnung |
Schulkalender Stundenpläne |
Disziplinarmaßnahmen haben erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein zu stärken und zum korrekten Verhalten zuzuführen.
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Verhaltensweise |
Maßnahme |
Verhängung durch |
Umsetzung |
Störung durch Schwätzen mangelnde Mitarbeit zu Hause und in der Schule |
mündliche Ermahnung |
Lehrkraft |
in der Klasse |
Störungen durch Schwätzen oder durch Fehlverhalten, Streitigkeiten, schlechte Haltung zu schulischen Pflichten, Verstoß gegen die Schulordnung |
Gespräch L – S außerhalb des Unter-richts, Versetzen in der Klasse, zusätz-licher Arbeitsauftrag an den Schüler, mit pädagogischem Inhalt auch für Zuhause mit Unterschrift der Eltern |
Lehrkraft |
Vor der Verhängung der Maßnahme legt der Schüler die Gründe für sein Verhalten dar |
Wiederholte Störungen durch Schwätzen oder durch Fehlver-halten, wiederholte Streitigkeiten, anhaltende schlechte Haltung zu schulischen Pflichten |
Ermahnung in der Klasse mit Vermerk im Klassenregister und Aussprache Direktor/Lehrer – Schüler, sowie schriftliche Mitteilung an die Eltern. Die Eltern können zu einer Aussprache eingeladen werden. |
Lehrkraft, Direktor |
Vor der Verhängung der Maßnahme legt der Schüler die Gründe für sein Verhalten dar. Die Direktion wird über solche Maßnahmen umgehend informiert. |
Schwerwiegendes Fehlverhalten, Verstoß gegen die Schulordnung (drei Eintragungen im Klassenregister) |
Alternative Unterrichtsform oder Tätigkeitsform (Streichen von schulbegl. Veranstaltungen-Unterricht unter Beaufsichtigung ) |
Klassenrat ohne Elternvertreter |
Vor der Verhängung der Maßnahme legt der Schüler die Gründe für sein Verhalten dar und die Eltern werden zu einem Gespräch eingeladen. |
Wiederholtes oder schwerwiegendes Fehlverhalten, schwerwiegender Verstoß gegen die Schulordnung |
Ausschluss vom Unterricht bis zu 15 Tagen. |
Klassenrat unter Beteiligung der Elternvertreter. Die betroffenen Eltern werden dazu eingeladen. |
Vor der Verhängung der Maßnahme legt der Schüler die Gründe für sein Verhalten dar. Bei der Umsetzung der Maßnahme muss die Rekursfrist von 30 Tagen berücksichtigt werden. |
Rekurse
Gegen Ausschlüsse besteht Rekursmöglichkeit beim Schulamtsleiter innerhalb von 30 Tagen und gegen andere Disziplinarmaßnahmen können die Eltern Rekurs bei der schulinternen Schlichtungskommission einreichen.
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