SCHULSPRENGEL STERZING III

 

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Schulorganisation

Schulordnung für Lehrpersonen

Schulkalender

Stundenpläne

Schulordnung

Lehrpersonen

Schüler

Benutzerordnung

Disziplinarordnung

 

A) Allgemeine Bestimmungen:

Mit der Aufnahme des Dienstverhältnisses sind alle Lehrpersonen grundlegende, mit ihrem Berufsbild verbundene Verpflichtungen eingegangen (Arbeitsvertrag 1994/1997 und Landeskollektivvertrag vom 16.04.1998) Siehe diesbezüglich den Beschluss des Lehrerkollegiums Nr.3/98.

 

B) Detaillierte Hinweise zu den einzelnen Bereichen

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht sieht vor, dass die Schüler vor, zwischen und nach den Unterrichtsstunden beaufsichtigt werden. Die Lehrpersonen der ersten Stunde übernehmen 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Aufsicht über ihre Klasse und tragen somit auch die Verantwortung für die Schüler.

Jeder möge darauf achten, dass der Stundenwechsel gleitend erfolgt und dass den Schülern eine Verschnaufpause eingeräumt wird. Kurze Aktivpausen während des Unterrichtes eventuell mit kurzen Entspannungsübungen aktivieren, motivieren und erhöhen die Konzentration.

Während der Pausen erfolgt die Aufsicht nach Aufsichtsplan. Die Lehrer achten darauf, dass alle Schüler in den Hof gehen. Jene Lehrer, die in der Eingangshalle die Aufsicht versehen, vergewissern sich, dass alle Schüler das Gebäude verlassen haben. Bei der großen Pause müssen die Schüler im Hof von den Lehrpersonen schon vor den Treppen übernommen werden, um die Gefahrenzone beim Eintritt in das Schulgebäude zu entschärfen. Es sollte vor allem geachtet werden, dass der Hof von allen sauber gehalten wird, Müll getrennt wird, Gefahrenzonen (Sitzen auf den Mauern am Haupteingang der Turnhalle!) gemieden werden; auch das Schneeballwerfen im Winter kann sehr gefährlich sein und „ins Auge gehen“. In der Mensa umfaßt die Aufsicht auch den eigentlichen Mensaraum. Es ist darauf zu achten, dass sich die Schüler etwas mehr Zeit lassen beim Essen. Nach dem Essen gehen alle Mensaschüler in den Pausenhof. Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler in den Klassen oder auf den Gängen des jeweiligen Klassenzuges (Ausnahme WC) und nicht auf den Treppen. Die Aufsicht versehen jene Lehrer, die in der vorhergegangenen Stunde Unterricht hatten.

Nach Unterrichtsschluß sorgt die Lehrperson dafür, dass der Klassenraum und die Garderobe in ordentlichem Zustand hinterlassen werden; jede Lehrperson begleitet ihre eigene Klasse bis zur Ausgangshalle.

 

Einige Punkte zur Verantwortung der Lehrer bei Ausflügen und Ausgängen:

  • Die Aufsichtspflicht der Lehrer gegenüber den Schülern ist indirekt proportional zum Alter der Schüler.

  • Die Schüler sind vor einem Ausgang oder Ausflug genau über Verhaltensregeln zu Belehren. Der Lehrer überwacht die Einhaltung dieser Regeln.´

  • Bei Schadensfällen ersetzt die Versicherung den Schaden nur dann, wenn die Lehrer beweisen können, dass sie den Schaden nicht verhindern konnten und dass sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben.

  • Minderjährige Schüler dürfen auf keinen Fall in einer Großstadt allein gelassen werden.

Grundsätzlich sollten sich alle  Lehrer gleichermaßen für alle Schüler verantwortlich zeigen und die Schüler an die Einhaltung der Schulordnung erinnern. Gemeinsame und einheitliche Vorgangsweise ist wichtig!

 

Abwesenheiten der Schüler

Der Klassenvorstand wird vom Direktor beauftragt, die Absenzen der Schüler zu entschuldigen. Diese sind im Mitteilungsheft vermerkt. Vorhersehbare und begründete Abwesenheiten müssen vom Direktor genehmigt werden. Bei Abwesenheiten von mehr als 5 Tagen muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches im Klassenregister abgelegt wird. Ansteckende Krankheiten müssen in der Direktion gemeldet werden.

Sollten Schüler vor Unterrichtsende die Klasse verlassen wollen, müssen sie von einer Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

 

Abwesenheiten der Lehrpersonen

Sollte eine Lehrperson vorhersehbar verhindert sein, zum Unterricht zu kommen, muss sie das so bald als möglich (spätestens am Vortag während der Amtsstunden) dem Direktor melden. Bei unvorhergesehenen Absenzen ist das Sekretariat vor 08.00 Uhr zu benachrichtigen, damit rechtzeitig für einen Ersatz gesorgt werden kann. Bereits ab dem dritten Krankheitstag muss ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden, das aber auch für die ersten beiden Tage Gültigkeit haben muss.

 

Verhalten an Streiktagen

Lehrpersonen, die an Streiktagen nicht am Streik teilnehmen, müssen 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Schule kommen, zwecks Vorverlegung ihrer Unterrichtsstunden. Wer nicht zu diesem Zeitpunkt erscheint, wird als streikend gemeldet. Falls eine Lehrperson am Streiktag ihren freien Tag hat, sollte sie das Sekretariat telefonisch benachrichtigen ob sie am Streik teilnimmt oder nicht.

Ein Generalstreik oder ein Streikaufruf von den lokalen Schulgewerkschaften wird eigens an der Anschlagtafel bekannt gegeben, bei anderen Streikaufrufen muss jeder Lehrer die Beteiligung am Streik 2 Tage vorher melden.

 

Unfälle und Beschädigungen

müssen von den Lehrpersonen sofort dem Sekretariat gemeldet werden. Alle Lehrpersonen sollten von Zeit zu Zeit auch den Zustand der Leihbücher überprüfen. Diese müssen eingebunden werden. Lehrmittelverwahrer melden Schäden, Verschleiß oder Abhandenkommen von Gegenständen.

 

Disziplinarmaßnahmen für Schüler

Die Lehrpersonen werden darauf aufmerksam gemacht, dass Schüler aus disziplinären Gründen nicht aus der Klasse verwiesen werden können (Verstoß gegen die Aufsichtspflicht !). Die von den Bestimmungen vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen sollten sparsam eingesetzt werden, da sie sonst ihre Wirkung verlieren. Lehrpersonen, die einen Disziplinarvermerk ins Klassenregister eintragen, benachrichtigen diesbezüglich die Eltern und den Direktor.

 

Benutzung des Filmraums

erfolgt aufgrund eines Benutzungsplans, in den die Lehrpersonen sich eintragen.

Bestellscheine für Filme können im Sekretariat abgegeben werden. Donnerstag ist Liefer- und Abholtag. Die Verleihfrist beträgt eine Woche ab Liefertag. Die Benutzung anderer Spezialräume, wie der Bibliothek und des Computerraumes ist eigens geregelt.

 

Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen der Schule untersagt.

 

Fotokopien

Ein sparsamer Umgang mit Fotokopien ist geboten . Am Fotokopiergerät arbeiten ausschließlich Schulwarte und Sekretärinnen.

Fotokopien für private Zwecke müssen bezahlt werden:

DIN A4:  200 Lire, doppelt Lit.350

DIN A3   300 Lire, doppelt Lit.500

 

 

Bereitschaftsdienst

Siehe Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 3/98.

 

B.12. Die Planungs- und Koordinierungsstunden erfolgen, wie sie im LKV. Art. 6 angegeben sind.

 

Alle Einladungen zu Konferenzen

sowie alle Mitteilungen seitens der Direktion erfolgen durch Anschlag im Professorenzimmer oder durch schriftliche Mitteilung. Persönliche Mitteilungen werden in die jeweiligen Fächer der Lehrpersonen gelegt.