SCHULSPRENGEL STERZING III

 

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Damit sich in einer großen Schulgemeinschaft alle wohlfühlen können, muss jeder mithelfen, Ordnung zu halten und lernen, sein Verhalten zu kontrollieren. Meinungsverschiedenheiten tragen wir im Gespräch aus. Auch sollten wir versuchen, rücksichtsvoll und hilfsbereit zu sein und mit jedem zu reden. Übernamen und Schimpfwörter verletzen nur. Wenn wir einander grüßen, beweisen wir Höflichkeit und Respekt und tragen zu einem angenehmen Schulklima bei.

 

1.    Pünktlichkeit und regelmäßiger Schulbesuch:

Pünktlicher und regelmäßiger Schulbesuch sind Voraussetzungen für eine fruchtbringende Arbeit. Am Tag nach der Abwesenheit vom Unterricht muss im Absenzen- bzw. Mitteilungsheft die unterschriebene und begründete elterliche Entschuldigung dem Klassenvorstand zur Kontrolle vorgezeigt werden. Nach 5-tägiger Abwesenheit muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Ansteckende Krankheiten - auch in der Familie - müssen der Direktion gemeldet werden. Bei vorhersehbaren Absenzen (z.B. Hochzeit eines nahen Verwandten, Beerdigung usw.) muss vorher die Erlaubnis des Direktors eingeholt werden.

2.    Verhalten in der Schule:

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich alle Schüler an bestimmte Verhaltensregeln halten:

3. Verhalten außerhalb der Klassenräume:

Die Schüler gehen diszipliniert ohne zu laufen und zu drängen in ihre Klassen und vermeiden unnötiges Lärmen auf Treppen und Gängen. Dies gilt auch auf dem Weg zu den verschiedenen Fachräumen, wobei sie vom zuständigen Fachlehrer begleitet werden. Zum Turnunterricht werden die Schüler jeweils vom Turnwart oder den Turnlehrern abgeholt. Bei Lehrausgängen bleiben die Schüler als geordnete Gruppe zusammen und halten sich genau an die Anweisungen der Aufsichtspersonen. Bei Schulschluss um 13.00 Uhr (nicht vor dem Läuten) verlassen die Schüler unter Aufsicht der zuständigen Lehrpersonen ruhig und diszipliniert das Schulgebäude.

4. Ordnung und Sauberkeit:

Alle speziellen Unterrichtsräume sollen ordentlich hinterlassen werden, da sie von mehreren Klassen benutzt werden. Auch in den Klassenräumen, Gängen und Toiletten ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Vor dem Betreten der Klassen ziehen sich die Schüler die Hausschuhe an und stellen die Straßenschuhe geordnet hin. Nach Unterrichtsende werden Klassen und Garderoben (Hausschuhe!) aufgeräumt hinterlassen. Um das Gewicht der Schultaschen in Grenzen zu halten und keine gesundheitlichen Schäden zu verursachen, ist es unbedingt notwendig, dass täglich gezielt nur für die Fächer des jeweiligen Schultages gepackt wird. Nicht benötigte Unterlagen können in der Schule im Klassenschrank abgelegt werden.

5. Mülltrennung:

Sowohl auf dem Pausenhof als auch in den Klassen trennen wir den anfallenden Müll und geben ihn in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter für Glas, Papier, Dosen, Jogurtbecher, Biomüll und Restmüll in Klassen, Gängen und Schulhof. Grundsätzlich wollen wir Müll vermeiden.

6. Verhalten in der Klasse:

Bei Stundenwechsel bleiben die Schüler in der eigenen Klasse und bereiten ihr Arbeitsmaterial für die nächste Unterrichtsstunde vor. Die Schüler dürfen aus Sicherheitsgründen nicht eigenmächtig die Fenster öffnen, auch das Hinauslehnen bei den Fenstern ist nicht erlaubt. Bis zum Eintreten der Lehrperson bleibt nur ein Schüler als Türwart an der geöffneten Tür. Das Austreten (WC) erfolgt normalerweise bei Stundenwechsel und mit Erlaubnis eines Lehrers, wobei die Schüler jeden unnötigen Aufenthalt in Gang und WC vermeiden.

Das Kauen von Kaugummi ist im Schulgebäude allen untersagt. Kaugummis werden nicht ausgespuckt oder an Bänken und Stühlen festgeklebt, sondern in Papier gewickelt und in den Restmüll gegeben.

Handies sind in der Schule nicht notwendig, sie lenken ab und stören. In der Zeit von 7.45 Uhr bis 13.00 Uhr ist das Mittragen von Handies daher nicht gestattet. Bei regelwidrigem Verhalten  werden diese abgenommen und nur den Eltern vom Direktor zurückerstattet.

Um unangenehme Vorfälle zu vermeiden, ist es ratsam, Wertgegenstände und Geld nicht unbeaufsichtigt (in Jacken, Mänteln und Schultaschen) zu lassen. Die Schulleitung haftet nicht für eventuelle Verluste.

Für Sachbeschädigungen jeglicher Art (Schulbücher inbegriffen) muß Schadensersatz geleistet werden.

7. Pause:

In der Regel gehen alle Schüler während der Pause in den Schulhof und halten sich dort auf der gepflasterten Fläche auf. Für Abfälle stehen eigens aufgestellte Behälter zur Verfügung, sodass weder der Pausenhof noch die angrenzenden Grundstücke mit Abfällen verunreinigt werden müssen. Die Schüler dürfen auch während der Pause nur dann den Schulbereich verlassen, wenn die schriftliche Begründung und die Übernahme der Verantwortung durch die Eltern vom Direktor bestätigt wird. Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler in den Klassen oder auf den Gängen des jeweiligen Klassenzuges (Ausnahme: WC!) und nicht auf den Treppen.

8. Schulausspeisung:

Schüler, die in der Pause zur Schulausspeisung gehen, begeben sich ohne zu laufen in die Mensa. Dort haben sie den Anweisungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten und verhalten sich bei Tisch gesittet. Die Ausspeisungskärtchen werden von den Schülern vorgewiesen.

Zuwiderhandelnde können für eine gewisse Zeitspanne vom Mensabesuch ausgeschlossen werden. Nach dem Essen begeben sich die Schüler auf den Pausenhof. Der Betrag für die Kostenbeteiligung muss bis zum 10. eines jeden Monats im Schulsekretariat eingezahlt werden. Bei Säumigkeit verliert der Schüler das Recht auf den Mensabesuch.

9. Verhalten allgemein:

Gegenseitige Achtung und Rücksicht, sowie korrektes Verhalten Mitschülern und unterrichtendem wie nicht unterrichtendem Personal gegenüber, ist für alle Schüler eine Selbstverständlichkeit. Alle Schüler sollen großen Wert legen auf Disziplin, Ordnung, Sauberkeit und gutes Benehmen sowohl in der Schule als auch in den Bussen. Bei wiederholtem undisziplinierten Verhalten im Bus wird der Fahrtausweis entzogen.

Bei regelwidrigem Verhalten wird der Schüler von den Lehrpersonen oder vom Direktor ermahnt und bei gröberen Vergehen oder wiederholtem unkorrekten Verhalten ins Klassenregister eingetragen. Drei Eintragungen haben besondere Disziplinarmaßnahmen zur Folge (Ausschluss von Lehrausflügen, Ausschluss vom Unterricht). Vor der Verhängung dieser Maßnahmen werden aber die Schüler angehört und die Eltern informiert.

10. Unfälle:

Sollte sich ein Schüler auf dem Schulweg oder im Schulgebäude eine Verletzung zuziehen, so muss dies unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden (eventuell Zeugen angeben)

11. Rückmeldungen über die Lernfortschritte der Schüler:

Die Eltern können sowohl im Rahmen der wöchentlichen Sprechstunden als auch bei den Elternsprechtagen mit den Lehrern Kontakt aufnehmen. Zu den Einzelsprechstunden sollten sich die Eltern vorher rechtzeitig bei den Lehrern anmelden. Eine Form der Rückmeldung ist auch durch die Schularbeiten gegeben. Schularbeiten, die zur Einsichtnahme nach Hause mitgegeben werden, müssen unbedingt in der nächsten Unterrichtsstunde des entsprechenden Faches unterschrieben zurückgebracht werden. Andernfalls obliegt es dem Fachlehrer, die Schularbeiten nur bei den Sprechstunden zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Lehrer, nur während der Dienstzeit an der Schule angerufen zu werden und nicht privat zu Hause.

 

12. Schulgemeinschaft:

Schüler, Lehrer und Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für erfolgreiches Lernen. Deshalb ist auch die Mitarbeit der Familie gefordert, indem sie die Bemühungen der Schule unterstützt, sich mit der Schule gemeinsam am Lern- und Erziehungsprozess der Kinder beteiligt und auch den Kontakt mit Lehrpersonen und Schulgremien pflegt.