Schulsprengel Leifers

Die Organisation des Unterrichts

Die Planung des Unterrichts

 

Jahresplanung

 

Die Jahresplanung wird in der Zeit vor und in den ersten Wochen nach Unterrichtsbeginn erstellt. Sie enthält sowohl persönliche Beiträge jedes einzelnen Lehrers, als auch Beiträge, die in den Fachgruppen, bzw. in den einzelnen Teams erarbeitet werden. Von seinem Aufbau und seiner Gliederung her setzt sich der Jahresplan wie folgt zusammen:

 

a)              Der Erziehungs- und Organisationsplan des Klassenrates.

In ihm sind detaillierte Angaben zu folgenden Bereichen festgehalten:

 

- Klassensituation - Zusammensetzung und Struktur der Klasse;

- Erziehungsziele zur Sozial- und Selbstkompetenz;

- Beobachtungsschwerpunkte, Bewertungskriterien, Korrektur der Schülerarbeiten;

- konkrete gemeinsame Erziehungsmaßnahmen;

- Förder- und Stützmaßnahmen im Rahmen des Klassenverbandes;

- Kriterien der Teamarbeit;

- Elternarbeit: Möglichkeiten, Art, Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Eltern

  haus;

- Vereinbarungen zum Leben in der Klasse: Gestaltung der Klassenräume, Gestaltung

  der Unterrichtszeit, Hausaufgaben;

- besondere Initiativen: Feste, Feiern, freie Arbeit, Projekte, Lehrausgänge, Ausflüge;

- unterrichtsergänzende und schulergänzende Tätigkeiten.

 

b) Stoffverteilungspläne der einzelnen Fächer

Diese Stoffverteilungspläne werden von den Fachgruppen erarbeitet und am Beginn des Schuljahres allen (Fach)Lehrern zur Verfügung gestellt. Jeder Klassenrat passt dann diesen Stoffverteilungsplan an die Erfordernisse der Klasse an.

Um die kontinuierliche Weiterentwicklung, im Sinne einer steten Verbesserung der didaktischen Qualität des Unterrichts zu ermöglichen, erfolgt in periodischen Abständen die Evaluation dieser Stoffverteilungspläne.

 

 

Wochenplanung

 

Grundschule:

Die Teams treffen sich zu wöchentlichen Koordinierungssitzungen, zu denen jeder Lehrer seine persönliche und fachbezogene Planung mitbringt. In diesen Sitzungen, für die eine Dauer von wöchentlich zwei Stunden vorgesehen ist, werden vor allem fächerübergreifende Aspekte behandelt und Teamstunden geplant. Dies vor allem unter dem Gesichtspunkt einer effizienten Gestaltung der Anwesenheit von zwei Lehrpersonen in einer Klasse.

Das Lehrerkollegium legt den Dienstag als Planungsnachmittag fest.

 

 

Planung der Lehrpersonen der zweiten Sprache

und der Religionslehrer/innen

 

Diese Lehrpersonen treffen sich zu wöchentlichen Fachgruppensitzungen, in denen die Unterrichtsinhalte geplant und koordiniert werden. Diese Treffen sollten auch dazu dienen, gemeinsame Bewertungsunterlagen (Beobachtungsraster,...) zu erarbeiten, die Stoffverteilungspläne kontinuierlich anzupassen, klassenübergreifende Vorhaben abzusprechen, usw.

Die Termine der gemeinsamen Planungstreffen aller Lehrpersonen und der Fachgruppentreffen der Lehrpersonen der zweiten Sprache und der Religionslehrpersonen legt der Grundschuldirektor fest. Bei Bedarf werden die Zweitsprach- und Religionslehrer/innen auch in die wöchentlichen Planungssitzungen der Teams einbezogen (Planung gemeinsamer Projekte, Absprachen zu fächerübergreifenden Vorhaben,...)

 

 

Die Wochenpläne

 

Die Wochenpläne aller Lehrpersonen einer Organisationseinheit werden im Planungsordner des Teams gesammelt. Die Wochenpläne enthalten neben den Zielen und Inhalten auch Kurzangaben zur verwendeten Methode, den verwendeten Lehrmitteln und eventuellen besonderen Unterrichtsformen. Ins Lehrerregister werden nur die effektiv erarbeiteten und behandelten Inhalte eingetragen.

 

 

Planung und Gestaltung der Teamstunden

 

Um im Sinne der Reform der Grundschule Teamstunden möglichst effizient und gewinnbringend verwenden zu können, müssen sie detailliert geplant werden.

Teamstunden werden vor allem zur Leistungs- und Neigungsdifferenzierung innerhalb und außerhalb des Klassenverbandes verwendet, dabei werden auch gute Schüler besonders gefördert. Wichtig werden die Teamstunden auch in der intensiven Förderarbeit mit leistungsschwachen und verhaltensschwierigen Kindern, auch im Hinblick auf die Reduzierung der Förderstunden laut Gesetz 104/1992. Diese Reduzierung bringt es auch mit sich, dass Kinder mit Funktionsdiagnose in den Teamstunden betreut werden müssen.

Ebenso werden Teamstunden gezielt für die Durchführung von Unterrichtsprojekten eingeplant.

 

 

Planung an der Mittelschule:

 

Für alle Lehrkräfte der Mittelschule ist wöchentlich eine Stunde Planung vorgesehen. Es werden vor allem fachbezogene und fächerübergreifende Aspekte sowie Integrationsmaßnahmen besprochen.

In periodischen Abständen treffen sich die Klassenräte der Mittelschule, um gemeinsam Differenzierungsmaßnahmen festzulegen.

 

 

 

 

 

 

Kriterien für den Einsatz der Integrationslehrer

(lt. Gesetz 517/1977, Gesetz  Nr.104/1992, LG 25/1993, LG Nr. 20/1995)

 

 

Allgemeine Regelungen


Die Integrationslehrer/innen werden jenen Klassen zugewiesen, in denen ein Schüler mit Gutachten integriert ist. Sie übernehmen gemeinsam mit den Klassenlehrer/innen die Betreuung und Förderung der Schüler/innen mit Förderdiagnose (Art. 6 des Landesgesetzes Nr. 25/93). Sie sind Mitglieder des Klassenrates und können auch den Unterricht in der Klasse übernehmen. Der Direktor kann ihnen auch ein Fach zuweisen.


Um schulische Integration zu verwirklichen, soll der Unterricht möglichst vielfältig gestaltet werden, damit die Schüler mit Förderdiagnose nach Möglichkeit gemeinsam mit den anderen Schülern im Klassenraum arbeiten und dort betreut werden können. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Integrationslehrer bei den Planungsstunden ihre Erfahrungen und ihr Wissen in die Planungsarbeiten einfließen lassen. Die Integrationslehrer/innen der Grundschule sehen dazu in ihrem Dienststundenplan zwei Stunden wöchentlich, die Integrationslehrer/innen der Mittelschule eine Stunde wöchentlich für Planungssitzungen vor. Diese gehören nicht zu den Unterrichtsstunden (Art. 4/Art. 5 des KV. vom 04.08.1995).


Alle Lehrer der Klasse erstellen gemeinsam die individuellen Erziehungspläne für die Schüler mit Behinderung. Dazu ist die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Mitarbeitern des Rehabilitations- und psychologischen Dienstes, anderen Spezialisten und den von der Landesregierung berufenen Behindertenassistentinnen unabdingbar.

Die oben genannten Pläne werden zu Schulbeginn erstellt, mindestens zwei Mal im Laufe des Schuljahres mit den Eltern und Experten besprochen und wenn notwendig überarbeitet. Die Organisation dieser Treffen übernehmen der Direktor, der Beratungslehrer oder Integrationslehrer. (Art. 13 des Gesetzes Nr. 104/92)


 

Integration von Ausländerkindern in die Schule

 

Für die sprachlich/schulische Förderung einiger ausländischer Kinder werden geeignete Maßnahmen getroffen.

 

 

 

 

Kriterien für die Erstellung der Stundenpläne der Lehrer/innen

 

Bei der Erstellung der Stundenpläne stehen die Bedürfnisse der Schüler im Vordergrund.


Der Direktor genehmigt den Stundenplan der Lehrer/innen und sorgt dafür, dass die verschiedenen Fächer möglichst gleichmäßig auf den Verlauf der Woche verteilt und nicht immer in die gleichen Stunden verlegt werden. Dabei berücksichtigt er die Vorschläge der Lehrer/innen und überprüft, ob die Pläne den geltenden Bestimmungen entsprechen.

 

Grundschule:

 

Um Lehrerwechsel im Stundentakt in der Grundschule zu vermeiden, sollen möglichst „Blöcke“ gebildet werden: Zumindest ein Lehrer bleibt zwei Stunden durchgehend in der Klasse, nur das Unterrichtsfach ändert sich.
Italienisch und Religion werden vor und nach der Pause angesetzt und können auch in den Nachmittagsunterricht eingeplant werden. Es ist nicht günstig, wenn Religion und Italienisch vor oder nach der Pause einen Block bilden. Werden solche Blöcke gleichzeitig in allen Klassen einer Organisationseinheit angesetzt, so wird die Planung von Teamstunden erschwert.
Jeder Lehrer unterrichtet die ihm zugewiesenen Fächer. Nicht zulässig ist die Übernahme anderer Fächer am freien Tag des Kollegen. Die zusätzlichen Dienste der Schule werden im Rahmen des Wochenstundenplanes der Unterrichtstätigkeiten der Lehrpersonen angeführt. Den Stundenplan legt der Direktor fest.
Der gleichzeitige oder gemeinsame Einsatz der Lehrer der Fächerkombinationen muss geplant werden, und zwar im Hinblick auf gezielte Unterrichtsmaßnahmen und besondere Situationen, wie zum Beispiel Klassen mit Abteilungsunterricht, Anwesenheit von ausländischen Schülern, Kindern mit retardierter Lernentwicklung, Schülern mit besonderen Begabungen. Die gleichzeitige Tätigkeit der Lehrer bezieht sich auf den Unterricht in den Fächerkombinationen, auf die schulergänzenden Tätigkeiten und auf den Nachholunterricht.
Der gleichzeitige Unterricht von drei Lehrpersonen in einer Klasse, auch mit Abteilungsunterricht, ist, mit Ausnahme der Integrationslehrperson, nicht erlaubt (RS des Schulamtsleiters Nr. 111/95).

Jene Stunden von den 22 Wochenstunden, welche im didaktischen Wochenstundenplan nicht eingebracht werden können, müssen für Tätigkeiten laut Art. 9 des LG 25/1993 ausgelagert werden.


Die Planungsstunden, die Pausenaufsicht und Tätigkeiten laut Art. 9 des L.G. Nr. 25/1993 (Ausspeisung, Schulleiter, schulergänzende Tätigkeiten und ähnliches) werden im Stundenplan vermerkt. Die Pausenaufsicht kann nur eine Lehrperson je Klasse übernehmen.

 

Mittelschule:

 

*      Die schriftlichen Fächer (Deutsch, Mathematik und Italienisch), mit Ausnahme von Englisch, erhalten mindestens eine Doppelstunde wöchentlich. Ebenso im Fach Technische Erziehung gibt es in der ersten Klasse eine Doppelstunde, da drei Stunden in der Woche vorgesehen sind.

*      Fächer mit nur zwei Wochenstunden sollten möglichst nicht geblockt werden.

*      Die Pausenaufsicht wird laut Stundenplan eingeteilt.

 

 
 

Vertretung von Lehrpersonen bei kurzfristigen (weniger als 5 Tage)


Abwesen
heiten an der Grundschule

 

1) Grundsätzlich übernehmen die Lehrpersonen innerhalb der eigenen Organisationseinheit die Vertretung für abwesende Lehrpersonen. Möglich sind hierbei Stundentausch sowie, in der Form einer „zeitweiligen, vom Direktor gewährten Abänderung des Wochenstundenplanes“, der Tausch des freien Tages.

 

Die Lehrpersonen dürfen ihre Wochenstundenanzahl von 24, bzw. 18 dabei nicht überschreiten.

 

2) An jeder Schulstelle wird von den Schulleiterinnen ein Bereitschaftsdienst für die Vertretung abwesender Lehrer/innen erstellt. Dieser Bereitschaftsdienst tritt dann in Funktion, wenn die Vertretung innerhalb der Organisationseinheit, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

3) Falls die unter 1) und 2) genannten Maßnahmen nicht erfolgen können, sorgen der Direktor, oder in seiner Abwesenheit die Schulleiterinnen für die momentane Zusammenlegung der Klassen, deren Lehrperson nicht ersetzt werden kann.

 

 

Vertretung von Lehrpersonen bei kurzfristigen (weniger als 10 Tage)

Abwesenheiten an der Mittelschule

 

1) Die Stunden der abwesenden Lehrpersonen sind durch den Bereitschaftsdienst abzudecken, der im Stundenplan eingetragen ist.

 

2) Ist dies nicht möglich, werden diese Stunden durch die 21. oder 22. Stunde abgedeckt, die ebenfalls im Stundenplan eingetragen sind.

 

3) Bei Abwesenheit der Betreuerin wird auf den Bereitschaftsdienst zurückgegriffen.

 

 

Kriterien zur Betreuung der Schüler während der Schulzeit

 

·       Die Aufsichtspflicht der Lehrerpersonen, die in der ersten Stunde (vormittags und nachmittags) unterrichten, beginnt 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts. Nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde müssen die Kinder bis zum Verlassen des Schulhauses beaufsichtigt werden.

 

·       Während der Unterrichtsstunden hat die laut Stundenplan zuständige Lehrperson die Verantwortung für die Schüler. Während der Team- oder Integrationsstunden tragen beide Lehrpersonen gemeinsam die Verantwortung.